Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Lastschrift zurückbuchen lassen vs Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen...  (Gelesen 25699 mal)

B

Beitragender

Was mir gerade aufgefallen ist:

Die Einzugsermächtigung des sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio lautet:
"Ich ermächtige den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf mein Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen".

Wie ich in meinem Beitrag zur Rechtsnatur des sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg84517.html#msg84517) bereits beschrieben habe, ist der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht rechtsfähig; d.h. er besitzt nicht die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Insofern stellt sich die Frage, ob "etwas" nicht rechtsfähiges ermächtigt werden kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2015, 20:37 von Beitragender«

  • Beiträge: 3.234
Vielleicht muss man unterscheiden zwischen rechtsfähig und geschäftsfähig. Der BS handelt im Namen der LRA, auch wenn das nirgendwo legitimiert wurde oder nicht erkennbar ist. Solche dubiosen Vereine haben schon so manchen in den Ruin getrieben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B

Beitragender

Wer nicht rechtsfähig ist, ist auch nicht geschäftsfähig. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit Rechtsgeschäfte - wirksam - abzuschließen. Wenn schon die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein nicht besteht, dann kann erst Recht nicht die Fähigkeit bestehen Rechtsgeschäfte - wirksam - abzuschließen.

Unabhängig davon, ob der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio irgendwo tatsächlich mal ausdrücklich im Namen der zuständigen Landesrundfunkanstalt handelt, ermächtigt man in dem eben zitierte Passus den "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio". Da steht nichts von der zuständigen Landesrundfunkanstalt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.997
die Angabe mit dem Service bezieht sich aber nur auf jene Neue wo der Name auch Beitragservice lautet. Würde PersonX also eine alte LSE haben auf einen anderen Namen, so wäre PersonX diese neue Bezeichnung auf dem Kontoauszug völlig fremd und somit dubios, und würde postwendend storniert, aber so was von.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Allerdings muss Person A wissen ob das bei den anderen einfach so angenommen wurde von der Bank...

...genau diese verbindliche Erkenntnis fehlt uns ja.
Person A ist Vorreiter und wird berichten dürfen ;) ;D

Hierzu nochmals der Hinweis auf die diesbezüglichen Informationen unter
Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.msg81180.html#msg81180

Das wäre dann auch der eigentliche Thread, in welchem berichtet werden sollte, da es ja dort um die Rückruffrist von bis zu 13 Monaten geht...
...in hiesigem Thread jedoch lediglich um die Frage "Lastschrift zurückbuchen lassen vs Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen..."

Bitte immer nah am Kern des Themas bleiben. Danke.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 04:23 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 173
Thema ist in Arbeit und wird im anderen Thread weitergeführt 8)

Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben