Wenn man sowieso gegen diesen Dummfunk angehen will, muss man im Endeffekt klagen. Dazu muss man die Zahlung einstellen, Verdummungsbriefe lesen, gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen, gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreichen und dafür 105 Euro an Gerichtskosten bezahlen. Möglicherweise noch mit dem Gerichtsvollzieher reden. Da spielt es rechtlich keine Rolle, ob das Geld für ein Quartal oder für 13 Monate zurückgeholt wird. Wer das Geld zurückholt, ist auf Krawall gebürstet und sollte alle Möglichkeiten der gerichtlichen Auseinandersetzung nutzen. Dazu gehört auch, die eigene Kriegskasse zu füllen, nicht die des Gegners. Wie erwähnt, es ist keine Straftat, sein Geld in diesem Fall zurückzuholen. Es wird nur riskiert, 3 Euro Rücklastschriftkosten aufgebrummt zu bekommen. Leute, das sollte es einem Wert sein.