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Autor Thema: Lastschrift zurückbuchen lassen vs Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen...  (Gelesen 25761 mal)

G
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Habe gerade mal einen alten GEZ-Brief vorgekramt. Diejenigen, die vor 2013 eine Einzugsermächtigung erteilt haben, haben die GEZ ermächtigt, die gesetzlichen Rundfunkgebühren einzuziehen. Da es die Gebühren nicht mehr gibt, gibt es auch keine automatisch gültige Einzugsermächtigung mehr. Schaut in Eure Unterlagen, es ist sehr klein geschrieben.


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Sooo, anscheinend schlummert in Person A's Idee von letzter Woche mehr "sprengpotential" als auf den ersten blick erkennbar. Weil sollte die Rechtslage bezüglich der nicht mehr gültigen einzugsermächtigung beim Übergang von "Gebühr " zu "Beitrag " so sein wie vermutet,  kann hier relativ einfach eine sehr schlagkräftige widerstandswelle anbranden... Denn viele verunsicherte zahlschafe verbinden mit dem zahlungsstreik einen Riesenauswahl. Aber wenn man auf einen schlag tausende dazu bringt die letzten 5 Beiträge zurück zuholen,  tut das gewissen kreisen sehr sehr weh!!!

Und wenn Person A seine 68-jährige Mutter überzeugen konnte geht das auch bei vielen anderen!


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Beitragender

Hinsichtlich der Einzugsermächtigung wäre allerdings noch § 17 Abs. 2 der Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten zu beachten:

Eine der GEZ erteilte Ermächtigung zum Einzug geschuldeter Rundfunkgebühren mittels Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift berechtigt die Rundfunkanstalt nach dem 1. Januar 2013 auch zum Einzug geschuldeter Rundfunkbeiträge mittels Lastschrift oder künftiger SEPA-Basislastschrift“.

Hieran anknüpfend stellt sich die Frage, ob § 17 Abs. 2 der Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten rechtmäßig ist. Es müssten demnach Argumente für die Rechtswidrigkeit dieser Norm(en) vorgetragen werden.


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Das ist sogesehen wie eine Änderung einer AGB, oder das unerwartete Kleingedruckte ... in jedem Fall kann davon ausgegangen werden, dass das zwar schön auf dem Papier aussieht, aber warum sollte das Gültigkeit besitzen?

Verglichen mit allen anderen "Marktteilnehmern" müssen diese anderen bei jeder noch so kleinen Änderung umfassend darüber informieren, wieso sollten die Rundfunkanstalten mit der Satzungsänderung, welche Ihnen einseitig Vorteile einräumt besser gestellt werden?

Der zahlungswillige Bürger hatte eine Lastschrifterlaubnis zu einem "bestimmten" Zweck bzw. Grundlage vielleicht erteilt, jetzt wird dieser einseitig geändert -> da besteht im normalen Rechtsverkehr meist sofortiger Sonderkündigungsstatus.


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Beitragender

Diese Argumentation setzt voraus, dass es sich bei dem Rechtsverhältnis zwischen Beitragsschuldner und Beitragsgläubiger um ein Rechtsverhältnis
im normalen Rechtsverkehr
handelt.
By the way: Was ist schon "normal"?


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Wenn es kein Rechtsverhältnis ist, was wäre es denn dann? Kein Beitragsbescheid -> dann ist es sogar ein ziviles Rechtsverhältnis zumindest sieht das so aus.
Selbst die aktuellen Briefe, welche nahe legen, dass die Bürger eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hätten, lassen ja auch den Schluss zu dass es ein Rechtsverhältnis sei. So stelle sich eine Person A bis Z nicht zu dumm, sondern behaupte das dem so sei, Recht haben und bekommen sind ja eh zwei verschiedene Sachen. Recht haben zu behaupten und und und ... die LRA/BS behaupten auch Sie hätten Recht, auch einige VG urteilten bisher so, aber bisher sind dass auch nur Behauptungen, der endgültige Beweis fehlt. Ergo, eine Person A bis Z sollte hingehen zur Bank und zurückbuchen lassen, in Bezug auf den Beitrag hat so eine Person A bis Z ja auch gar keine Erlaubnis erteilt. Der BS/LRA hat sich diese vermeintliche Erlaubnis durch die Änderung ohne Zustimmung und Prüfung sozusagen erschwindelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2015, 18:08 von PersonX«

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Beitragender

Es muss Sie ja nicht überzeugen, was andere für "Recht" halten. Sie müssen dann aber auch mit den Konsequenzen leben, wenn bspw. ein VG "rechtskräftig" urteilt, dass Ihre Meinung nicht "rechtens" ist. "Endgültigen Beweisen" -- wie Sie es nennen -- kann ich als kritischer Rationalist sowieso nicht all zu viel abgewinnen.

Ich verstehe nicht ganz, von welchem fiktiven Sachverhalt Sie ausgehen.


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Wenn man sowieso gegen diesen Dummfunk angehen will, muss man im Endeffekt klagen. Dazu muss man die Zahlung einstellen, Verdummungsbriefe lesen, gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen, gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreichen und dafür 105 Euro an Gerichtskosten bezahlen. Möglicherweise noch mit dem Gerichtsvollzieher reden. Da spielt es rechtlich keine Rolle, ob das Geld für ein Quartal oder für 13 Monate zurückgeholt wird. Wer das Geld zurückholt, ist auf Krawall gebürstet und sollte alle Möglichkeiten der gerichtlichen Auseinandersetzung nutzen. Dazu gehört auch, die eigene Kriegskasse zu füllen, nicht die des Gegners. Wie erwähnt, es ist keine Straftat, sein Geld in diesem Fall zurückzuholen. Es wird nur riskiert, 3 Euro Rücklastschriftkosten aufgebrummt zu bekommen. Leute, das sollte es einem Wert sein.


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Kann man mit einer nicht rechtsfähigen "GEZoderBeitragsservice" als rechtsfähiger Bürger überhaupt ein Rechtsverhältnis eingehen? Ich glaube nicht.


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Es wurde kein Rechtsverhältnis mit denen eingegangen, wie überhaupt mit niemandem in Verbindung mit dem RBStV ein Rechtsverhältnis eingegangen wird. Die Einzugsermächtigung galt der damaligen GEZ. Die LRA haben dem BS erlaubt, weiterhin Geld einzuziehen, damit die fetten Pensionen und die Meinungsmanipulation gesichert wird. Wer dem BS keine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann das Geld zurückholen, 13 Monate rückwirkend, denn damit wird die stumme Einwilligung entzogen.

Hier nachzulesen in Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einzugserm%C3%A4chtigung


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Wenn ich freiwillig jemandem eine Einzugsermächtigung erteile, bin jederzeit berechtigt, mein mir zu Unrecht abgebuchtes Geld zurückzuholen. Wäre das nicht mehr garantiert, würde ich niemals wieder eine Einzugsermächtigung erteilen.

Ich hatte der GEZ vor Jahren eine Einzugsermächtigung über die Abbuchung der einfachen Rundfunkgebühr (17,28 € pro Quartal) erteilt, was jahrelang ohne Probleme so lief. Anfang Januar 2013 hat eine mir bis dahin völlig unbekannte Organisation namens "Beitragsservice" ohne vorherige Information plötzlich mehr als das Dreifache abgebucht, mit der frechen Bemerkung auf dem Kontobeleg: "Einfach für Alle"!

Da ich diese Organisation dazu eben nicht ermächtigt hatte, habe ich natürlich den Betrag sofort zurückbuchen lassen und zahle seither keinen Cent mehr. Sie können meinetwegen in ihre Satzung hineinschreiben, was sie wollen: unrechtmäßig einGEZogenes Geld wird zurückgebucht, und für diese Dreistigkeit zahle ich auch keine Rücklastschriftkosten. Denen muß man endlich auf die Finger klopfen.


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@sparks:
Lustig, genau so habe ich es auch empfunden und auch in meiner Klage ausgedrückt  :)
Mich würde interessieren, ob bei Dir für das 4.Quartal 2012 auch schon vom Beitragsservice abgebucht wurde wie bei mir.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s
  • Beiträge: 173
Danke für die vielen Meldungen.

Ich melde heute nachmittag den Stand der Dinge bei den Angehörigen von Person A. 2 Personen wollen heute die letzten 4 bzw. 5 Beiträge wieder zurückholen.

Die Bankmitarbeiter (hier beides mal Sparkasse) zeigten in beiden Fällen großes Interesse, was denn der Hintergrund wäre. Beiden habe ich die links zu dem Gutachten bzw. zu dem Forum hier gegeben... :laugh:

Mal abwarten was passiert...

Grüße


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
@sparks:
Lustig, genau so habe ich es auch empfunden und auch in meiner Klage ausgedrückt  :)
Mich würde interessieren, ob bei Dir für das 4.Quartal 2012 auch schon vom Beitragsservice abgebucht wurde wie bei mir.

@ seppl:
Danke für den Hinweis. Die Bezeichnung "Beitragsservice" erscheint bei mir für das IV. Quartal 2012 zwar noch nicht ausdrücklich, aber es heißt schon: "RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO", statt vorher "GEZ". Das war mir bisher noch gar nicht aufgefallen.



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so, wie versprochen erster Zwischenstand. Person A's Mutter ist heute vormittag zur Bank und wollte wie hier diskutiert die letzten 13 Monate zurückholen (lassen). Aussage von dem Bankmitarbeiter: "Wir holen jetzt zuerst den Beitrag vom 1. Quartal 2015 zurück. Das mit den 13 Monaten ginge nicht einfach so...." Person A's Mutter fragte nun Person A um Rat. Sie geht auch gerne morgen nochmals zur Bank und verlangt dann auch mit Nachdruck ihr Recht.

Jetzt fragt sich PErson A: Was genau muss man denn bzw. die Bank tun oder auch erklären gegenüber der Bank, damit man die letzten 13 Monate zurückholen (lassen) kann???

Person A's Mutter hatte die ganze Latte an Erklärungen: Nicht autorisierte Ermächtigung seit 2013. Sie hat dem "Beitragsservice" nie die Ermächtigung erteilt. Namensänderung und andere Zahlweise (Quartal im Vorraus anstat Monat für Monat...)

Ja was braucht man denn noch?

Person A hat das Gefühl der (junge) Bankmitarbeiter war sich unsicher hinsichtlich seiner Kompetenzen und hat daher zuerstmal abgeblockt. Sollte dies so sein, setzt sich Person A auch gerne mit dem Filialleiter auseinander. Allerdings muss Person A wissen ob das bei den anderen einfach so angenommen wurde von der Bank...


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