Wer nicht rechtsfähig ist, ist auch nicht geschäftsfähig. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit Rechtsgeschäfte - wirksam - abzuschließen. Wenn schon die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein nicht besteht, dann kann erst Recht nicht die Fähigkeit bestehen Rechtsgeschäfte - wirksam - abzuschließen.
Unabhängig davon, ob der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio irgendwo tatsächlich mal ausdrücklich im Namen der zuständigen Landesrundfunkanstalt handelt, ermächtigt man in dem eben zitierte Passus den "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio". Da steht nichts von der zuständigen Landesrundfunkanstalt.