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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch gegen Beitragsbeschescheid bekommen - Ignorieren?  (Gelesen 2283 mal)

c
  • Beiträge: 18
Hallo zusammen,

Person A hat nach den üblichen Bettelbriefen bisher folgende Bescheide bekommen:

01.08.2014 Betragsbescheid
01.09.2014 Festsetzungsbescheid.

Beiden Bescheiden wurde jeweils widersprochen. Auf den Widerspruch gegen den Beitragsbescheid (siehe Anhang) kam nun eine Antwort (siehe Anhang).

Ist diese Antwort juristisch irgendwie relevant oder darf sie getrost ignoriert werden?
Der Beitragsservice sieht das Anliegen als geklärt an. Person A sieht das ebenfalls als geklärt an und macht nichts.
Oder besteht hier Handlungsbedarf?

Grüße
Callahan


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P
  • Beiträge: 3.997
Hym, nach dem Überfliegen des Widerspruchs würde vermutet werden, dass dieser mittels dieser Mitteilung sagen wir mal nicht vollständig bearbeitet wurde.
Ein Widerspruch bedarf eines "Schreibens", welches an sich deutlich deutlich als "Widerspruchsbescheid" bzw. als Abhilfe erkennbar sein sollte, dass kann PersonX dieser Mitteilung nicht entnehmen.

Prüfen kann Person A diesen Punkt auch in der FAQ Lite, im Beispielablaufplan.
Bei dem Schreiben fehlt wahrscheinlich auch so eine grau auf graue Rechtsbelehrung wie diese überlichweise bei so einem Widerspruchsbescheid dabei sein würde, damit feht auch die Angabe einer Frist und der Aussage das Person A klagen kann, sollte diese nicht mit der Bescheidung/Abhilfe einverstanden sein.

Diese Mitteilung dürfte also die gewünschte Rückmeldung, dass der Widerspruch angekommen ist sein und mehr wahrscheinlich nicht. PersonX würde jetzt auch warten.

Diese Mitteilung ist zumindest etwas länger als die bei der Formfreien Zurückweisung siehe Antwort 7 http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70387.html#msg70387


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2014, 01:25 von PersonX«

o
  • Beiträge: 36
Das ist die formlose Variante, also kein Bescheid und ohne Rechtsbehelfsbelehrung, die Person A ignorieren kann.

Der "richtige" Widerspruchsbescheid wird dann wahrscheinlich in ein paar Wochen eintrudeln.


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c
  • Beiträge: 18
Ok, so wie vermutet :-)
Vielen Dank für die Infos!


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J
  • Beiträge: 2
Person A hat bei mir genau die gleiche Antwort bekommen. Allerdings auf dem Festsetzungsbescheid vom 01.10.14.
Auf dem Widerspruch vom Beitragsbescheid wurde überhaupt nicht eingegangen. Das war schon im August.

Hat Person A den schon eine Mahnung bekommen mit Androhung auf Vollstreckung?
Diese hat bei mir Person A bekommen 3 Wochen nach dem Festsetzungsbescheid.


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