Hym, nach dem Überfliegen des Widerspruchs würde vermutet werden, dass dieser mittels dieser Mitteilung sagen wir mal nicht vollständig bearbeitet wurde.
Ein Widerspruch bedarf eines "Schreibens", welches an sich deutlich deutlich als "Widerspruchsbescheid" bzw. als Abhilfe erkennbar sein sollte, dass kann PersonX dieser Mitteilung nicht entnehmen.
Prüfen kann Person A diesen Punkt auch in der FAQ Lite, im Beispielablaufplan.
Bei dem Schreiben fehlt wahrscheinlich auch so eine grau auf graue Rechtsbelehrung wie diese überlichweise bei so einem Widerspruchsbescheid dabei sein würde, damit feht auch die Angabe einer Frist und der Aussage das Person A klagen kann, sollte diese nicht mit der Bescheidung/Abhilfe einverstanden sein.
Diese Mitteilung dürfte also die gewünschte Rückmeldung, dass der Widerspruch angekommen ist sein und mehr wahrscheinlich nicht. PersonX würde jetzt auch warten.
Diese Mitteilung ist zumindest etwas länger als die bei der Formfreien Zurückweisung siehe Antwort 7
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70387.html#msg70387