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Autor Thema: ARD-Programmbeirat bestätigt Publikumskritik  (Gelesen 4946 mal)

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  • Beiträge: 1.204
ARD-Programmbeirat bestätigt Publikumskritik
Autor: 18. September 2014, 07:11
Unbedingt den ganzen Artikel lesen:

heise/Telepolis, 14.09.2014
Ukraine-Konflikt: ARD-Programmbeirat bestätigt Publikumskritik
"Fragmentarisch", "tendenziös", "mangelhaft" und "einseitig": Der Programmbeirat teilt über weite Strecken die Publikumskritik an der Berichterstattung
http://www.heise.de/tp/artikel/42/42784/1.html
Zitat von: heise/Telepolis, 14.09.2014, Ukraine-Konflikt: ARD-Programmbeirat bestätigt Publikumskritik
[...]

Der Programmbeirat der ARD soll die Interessen der Zuschauer gegenüber den Programmverantwortlichen vertreten und dafür sorgen, dass der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt wird. [...]

Vor seiner Juni-Sitzung analysierten die Mitglieder des beratenden Gremiums "eine ganze Reihe von Beiträgen" über die Krise in der Ukraine. Anlass für diese Maßnahme, welche der Beirat selbst als "ungewöhnlich"1 bezeichnet, war die breite Kritik aus den Reihen des Publikums an der Ukraine-Berichterstattung im Ersten. [...]

Wesentliche Aspekte vernachlässigt
[...]

Chancen für solide Darstellung vertan
[...]

"Einige wenige positive Themensetzungen"
[...]

Empfehlungen an die ARD

[...] Wichtige Entscheider wie der Intendant Tom Buhrow und der Fernsehdirektor Jörg Schönenborn, beide aus dem WDR, werben intern offensiv für eine redaktionelle Linie, die sich darauf konzentriert, die "westlichen Positionen zu verteidigen"2, hieß es aus der ARD [...]. [...]

Angst vor dem Publikum
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


1Persönliche Anmerkung1: Was ist daran ungewöhnlich, seinen Auftrag zu erfüllen?!?
2Persönliche Anmerkung2: So viel zum Programmauftrag - von wegen "ausgewogen" oder "objektiv".
"westliche Positionen zu verteidigen" ist ja wohl Beweis genug, dass hier nur Propaganda produziert wird und jeder friedliebende Mensch den Rundfunk"Beitrag" aus Gewissensgründen verweigern muss!





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 14:12 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 173
Zahnloser Tiger!


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  • IP logged

R
  • Beiträge: 375
@volkuhl: Vielen Dank für das Fundstück.

Ob zahnlos oder nicht - die Unterlage lässt sich gut als Beleg anführen, dass der örR seine Aufgaben nach RStV nicht erfüllt und somit die Grundlage für den abzuschöpfenden "Vorteil" einer Korrekturfunktion gegenüber den Privaten Rundfunkveranstaltern nicht erfüllt wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2014, 09:32 von Bürger«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

C
  • Beiträge: 342
Zitat
Die neun Mitglieder des Programmbeirats empfehlen der ARD "eine gründlichere Recherche.....
Das Ziel sollte es sein, mehr Dokumentationen und Hintergrundberichte zu produzieren, um die Entwicklungen in der Ukraine "nachvollziehbar zu machen".

Insbesondere Tom Buhrow soll in der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD auf die kritischen Anmerkungen durch den Beirat "extrem aufgebracht und teilweise unsachlich" reagiert haben.

Maren Müller: "Die Position der Zuschauer muss innerhalb der Öffentlich-Rechtlichen strukturell gestärkt werden. Es könne nicht sein, dass ein Publikumsbeirat der Schweigepflicht unterliegt und seine Einschätzungen bestenfalls "empfehlenden Charakter" haben. Ein Anteil der Gebühren sollte zudem für eine unabhängige Programmanalyse eingesetzt werden, die durch einen Publikumsbeirat verantwortet wird..."

Sehr interessant.
Die pro-westliche Linie soll beibehalten werden, was ja irgendwie klar war.
Und der Programmbeirat hat nur Alibifunktion. Sollte der Zuschauer nicht an der Programm-Gestaltung teilhaben?

Meine erste Frage an den Richter wäre dann:
Muß ich die Rundfunk-Beiträge auch dann zahlen, wenn der ÖRR seinen Auftrag nicht vollumfänglich erfüllt?


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bzgl. des Totschweigens der Kritik des ARD-Programmbeirats siehe auch

Markus Kompa: Netzwerk Nichtrecherche > ARD-Programmbeirat totgeschwiegen (09/2014)
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Da die hier thematisierte interne Bestätigung der Verfehlung des Programmauftrags neue Bedeutung erlangen könnte, hier ein paar Querverweise aus aktuellem Anlass...
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Verhandlung am 01.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38538.0
BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Urteilsverkündung am 15.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38553.0
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38554.0





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