Fast 30 Jahre war Person A als Freiberufler tätig bis A wg. Krankheit 2003 erwerbsunfähig wurde und seit
dem Frührentner ist und die Pflegestufe 1 zuerkannt wurde.
Dazu kommt seine Schwerbehinderung zu 100% mit den Merkzeichen G, B und RF.
Bis 31.12.2012 war Person A daher von der "GEZ_Zahlung" befreit. Ab 01.2013 wurde die Befreiung für
Schwerbehinderte ersatzlos gestrichen und der RundfunkBeitragsService von ARD, ZDF, und
DeutschlandRadio verlangt von Schwerbehinderten ab 01.2013 nun mtl. 5,99 Euro Rundfunkgebühren/Beiträge.
Wegen seiner Erwerbsunfähigkeit erhält Person A eine mtl. Rente in Höhe 211,02 Euro dazu kommt das Pflegegeld
in Höhe von 235 Euro und vom Wohlfahrtsverband einen Mietzuschuss.
Reicht gerade für FixKosten wie Miete, Strom, Telefon. Von der Tafel gibts Lebensmittel und durch Sammeln von
Pfandflaschen wird der Rest für's "Leben" beschritten.
Möglicherweise hätte Person A Anspruch auf GrundSicherung, will aber mit diesen asozialen Behörden nichts mehr zu
tuen haben ( zu lange hat A unter denen gelitten, so dass seine Gesundheit auch deswegen erheblich angeschlagen ist )
Einen Antrag auf HärtefallRegelung hat Person A 02.2013 beim Beitragsservice gestellt, denn wegen seiner prekären Situation
ist Person A finanziell nicht in der Lage den Beitrag zu entrichten.
Renetenbescheid, Begleitschreiben wg. Härtefall vom SozialAmt, BefreiungsAntrag wg. Härtefall, all diese
beglaubigten Unterlagen mit Unterschriften wurden mit der AmtsPost des SozialAmtes an ehemalige "GEZ" verschickt.
Die ehemalige "GEZ" lehnte ab, es wären nicht die richtigen Formulare, es würden Unterschriften fehlen usw.usw.
Auf Person A Antrag wurde nicht eingegangen, es landeten ZahlungsAufforderung und Gebühren/Beitragsbescheide,
gegen die ich mehrmals Widerspruch einlegte und begründete. Und wieder folgten ZahlungsAufforderungen sowie
Gebühren/Beitragsbescheide. Legte daher wiederholt Widerspruch ein. Außerdem stelle ich erneut Anträge auf
Aussetzung der Vollstreckung. Seine Post erfolgte per Mail, da A sich Porto/EinschreibeKosten nicht leisten kann.
Beantragt hat A die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO,
bzw. die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches.
Grund: "Bei einen Renten_Bezug von ca. 211 € kann A sich die
Zahlungen des Beitrages überhaupt nicht leisten!"
Nicht immer konnte Person A nachvollziehen, wann die "GEZ" ihre Schreiben verschickt hat (hatte), denn es waren keine
PostStempel auf den Umschlägen.
A findet das Verhalten der "GEZ" schlicht asozial und skandalös, Gebühren um jeden Preis abzupressen, gerade bei
Sozialschwachen. Es ist zermürbent und macht krank.
Zahlt A, dann kann A keine BehindertenWertMarke für Bus und Bahn kaufen und ist noch mehr vom Alltag
ausgeschlossen. Offen bleibt auch die anstehende JahresStrom-Endabrechnung
da A diese ebenfalls nicht zahlen kann.
Wem geht ebenso? Wir sollten uns endlich soldarisieren, in die Öffentlichkeit gehen und die Medien darauf aufmerksam machen.
Der Beitragsservice fährt seit einiger Zeit eine harte Linie gegen Verweigerer und die Robenträger verkünden ihre Meinung (sie nennen es Urteil) im Namen des Volkes und erklären Unrecht zum Recht