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Autor Thema: Abpressen um jeden Preis, gerade bei Sozialschwachen. Gebühren kassieren um jede  (Gelesen 4052 mal)

  • Beiträge: 9
  • Wir werden ausgenommen wie eine Weihnachtsgans
Fast 30 Jahre war Person A als Freiberufler tätig bis A wg. Krankheit 2003 erwerbsunfähig wurde und seit
dem Frührentner ist und die Pflegestufe 1 zuerkannt wurde.
Dazu kommt seine Schwerbehinderung zu 100%  mit den Merkzeichen G, B und RF.

Bis 31.12.2012 war Person A daher von der "GEZ_Zahlung" befreit. Ab 01.2013 wurde die Befreiung für
Schwerbehinderte ersatzlos gestrichen und der RundfunkBeitragsService von ARD, ZDF, und
DeutschlandRadio verlangt von Schwerbehinderten ab 01.2013 nun mtl. 5,99 Euro Rundfunkgebühren/Beiträge.

Wegen seiner Erwerbsunfähigkeit erhält Person A eine mtl. Rente in Höhe 211,02 Euro dazu kommt das Pflegegeld
in Höhe von 235 Euro und vom Wohlfahrtsverband einen Mietzuschuss.

Reicht gerade für FixKosten wie Miete, Strom, Telefon. Von der Tafel gibts Lebensmittel und durch Sammeln von
Pfandflaschen wird der Rest für's "Leben" beschritten.

Möglicherweise hätte Person A Anspruch auf GrundSicherung, will aber mit diesen asozialen Behörden nichts mehr zu
tuen haben ( zu lange hat A unter denen gelitten, so dass seine Gesundheit auch deswegen erheblich angeschlagen ist )

Einen Antrag auf HärtefallRegelung hat Person A 02.2013 beim Beitragsservice gestellt, denn wegen seiner prekären Situation
ist Person A finanziell nicht in der Lage den Beitrag zu entrichten.

Renetenbescheid, Begleitschreiben wg. Härtefall vom SozialAmt, BefreiungsAntrag wg. Härtefall, all diese
beglaubigten Unterlagen mit Unterschriften wurden mit der AmtsPost des SozialAmtes an ehemalige "GEZ" verschickt.
 
Die ehemalige "GEZ" lehnte ab, es wären nicht die richtigen Formulare, es würden Unterschriften fehlen usw.usw.
Auf Person A Antrag wurde nicht eingegangen, es landeten ZahlungsAufforderung und Gebühren/Beitragsbescheide,
gegen die ich mehrmals Widerspruch einlegte und begründete. Und wieder folgten ZahlungsAufforderungen sowie
Gebühren/Beitragsbescheide. Legte daher wiederholt Widerspruch ein. Außerdem stelle ich erneut Anträge auf
Aussetzung der Vollstreckung. Seine Post erfolgte per Mail, da A sich Porto/EinschreibeKosten nicht leisten kann.

Beantragt hat A die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO,
bzw. die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches.
Grund: "Bei einen Renten_Bezug von ca. 211 € kann A sich die
Zahlungen des Beitrages überhaupt nicht leisten!"

 
Nicht immer konnte Person A nachvollziehen, wann die "GEZ" ihre Schreiben verschickt hat (hatte), denn es waren keine
PostStempel auf den Umschlägen.
 
A findet das Verhalten der "GEZ" schlicht asozial und skandalös, Gebühren um jeden Preis abzupressen, gerade bei
Sozialschwachen. Es ist zermürbent und macht krank.

Zahlt A, dann kann A keine BehindertenWertMarke für Bus und Bahn kaufen und ist noch mehr vom Alltag
ausgeschlossen. Offen bleibt auch die anstehende JahresStrom-Endabrechnung
da A diese ebenfalls nicht zahlen kann.
 
Wem geht ebenso? Wir sollten uns endlich soldarisieren, in die Öffentlichkeit gehen und die Medien darauf aufmerksam machen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2014, 18:19 von Uwe«
Der Beitragsservice fährt seit einiger Zeit eine harte Linie gegen Verweigerer und die Robenträger verkünden ihre Meinung (sie nennen es Urteil) im Namen des Volkes und erklären Unrecht zum Recht

C
  • Beiträge: 342
Wir sollten uns endlich soldarisieren, in die Öffentlichkeit gehen und die Medien darauf aufmerksam machen.
Das wäre gut, die Bildzeitung könnte dafür Ansprechpartner sein.
Es ist schlichtweg unsozial, wenn jemand am Existenzminimum lebt, aber nicht befreit wird weil er sich nicht arbeitslos meldet.
Person C ist auch so ein Fall. Bisher ist Person C einigermaßen stolz seinen Lebensunterhalt in seiner schwierigen Situation durch Eigenleistung selbst meistern zu können. Wenn auch mehr schlecht als Recht, so reicht es doch, um sein Selbstwertgefühl nicht zu verlieren. Person C überlegt nun tatsächlich sich durch ALG2 alimentieren zu lassen.
Die Begründung: Der Rundfunk will es so.
Als Aufstocker nimmt der Ehrgeiz natürlich ab, alles zu versuchen um die Existenz zu sichern. Stattdessen wird in der sozialen Hängematte mit Zahlen jongliert. A-B+ALG2=C. Das kostet dem Land ALG-Leistungen und das Finanzamt vermißt die bis dahin übliche USt. Das Motiv sollte man dem Finanzamt auch mal mitteilen. Selbst der Rundfunk bekommt keinen € mehr, weil Person C jetzt offiziell befreit ist. Unterm Strich gibt es einige Verlierer und keinen Gewinner!


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Drei Optionen für Nette9999:
  • Widerspruch und Klage kosten Porto und 105 Euro Gerichtskosten. Das ist in einem halben Jahr an RF-Beiträgen einzusparen.
  • Wer Pflegegeld bekommt, hat die nötige Bescheinigung, um sich befreien zu lassen.
  • P-Konto beantragen, gar nicht mehr reagieren, Nerven schonen und den Gerichtsvollzieher vor die Pumpe laufen lassen.
BS führt sich auf wie ein Gutsherr. Leute erschrecken nennt man das, damit andere ruhig sind und Angst bekommen. Die erkennen selbst, dass es nicht möglich ist, Beiträge von Mittellosen zu bekommen. Wollen aber Macht demonstrieren, indem Gesetze extrem gedehnt werden, bevor sie gebrochen werden.


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Danke Roggi für Deine Tipps.

Zu Option 2: Ich bekomme von meiner KrankenVersicherung/Pflegekasse ein
mtl. PflegeGeld   => und nicht <=   PflegeGeld vom Sozialamt.    ===>>>   Daher keine komplette Befreiung vom Rundfunk_Beitrag


Zu Option 2: "... Gerichtsvollzieher vor die Pumpe laufen lassen ..."     ????????      Von der "GEZ" ist die ZwangsVollstreckung gegen
mich schon eingeleitet. Sie dazu DateiAnhang.

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Einfach mal beim BS nachfragen, welche Nachweise anerkannt werden.

Wenn kein Geld da ist, kann ein Gerichtvollzieher nichts holen. Soll er doch kommen, er wird doch wohl nichts finden. Wenn doch, weiss ich auch nicht weiter.


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Danke lieber unbekannter Roggi,

"... beim BS nachfragen..." mehrfach schriftlich/per angefragt. Antwort vom BS: steht alles auf unserer Webseite!

Hast Du zufällig meinen 1 Beitrag hier im Forum gelesen?

siehe dazu:  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10406.msg71156.html#msg71156

Vielen Dank Roggi, Die Infos und auch Deine Beiträge sind sehr lesenswert  :-)

Einfach mal beim BS nachfragen, welche Nachweise anerkannt werden.

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Wenn BS auf stur schaltet, weiss ich nicht wie man vorgehen kann. Ich würde ein letztes mal anfragen, welche Nachweise verlangt werden und ankündigen, den Klageweg zu gehen, weil verhindert wird, dass man seine Rechte wahrnimmt. Man erfüllt die Voraussetzungen für eine Befreiung und kann sie nicht nachweisen, weil BS keine Auskunft gibt. Ich glaube nicht, dass man sich Informationen im Internet zusammensuchen muss und derweil laufen die Beitragsforderungen weiter, weil man ja noch nicht befreit ist. Alle Schreiben des BS aufbewahren als Beweis, Emails ausdrucken, auch die eigenen. Der Ton an BS muss immer erkennen lassen, dass man sich nicht an der Nase rumführen lässt.


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