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Autor Thema: Post von der Stadt X erhalten  (Gelesen 5685 mal)

H
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Post von der Stadt X erhalten
Autor: 24. Juni 2014, 13:13
Person A habe ebend Post von der Stadt X erhalten
Hat bisher die Post der GEZ nicht geöffnet,was jetzt?
Widerspruch einlegen?Hat nur eine Woche Zeit
Brief ist angehängt


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#1: 24. Juni 2014, 17:04
...einer der zahlreichen gleichgearteten Fälle.

Person XYZ könnte prüfen, ob "wichtige" Post = Verwaltungsakte = BeitragsBESCHEIDe, auf die sich die Vollstreckung ja bezieht, überhaupt nachweislich zugestellt wurden... ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

...und sich dann hier informieren:

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

...und allgemein auch hier:

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html

Spätestens bis zur danach vermutlich *nachweislich* erfolgender Zustellung sollte sich Person XYZ allerdings mit dem regulären, "offiziellen" Weg von Widerspruch und Klage befasst haben.

Weitere umfangreiche Info-/ Linksammlung hierzu unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#2: 25. Juni 2014, 17:32
was jetzt?

Es gibt nur drei möglichkeiten: Zahlen, antworten, oder Brief ignorieren.

Du mußt selbst entscheiden, aber auf deine Stelle würde Ich den Brief ignorieren.

Antworten oder widersprechen bringt nichts, und beim ignorieren passiert sowieso auch nichts.


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#3: 27. Juni 2014, 08:47
dann steht der gv am dienstag vor der tür
beim nächsten mal bringt er einen schlosser mit der meine tür aufbricht
wie kann ich am besten gegenüber dem gv argumentieren das er die forderung gegen mich fallen lässt???


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#4: 27. Juni 2014, 08:59
Türe aufbrechen ist noch nie passiert.

Wenn schon, wird es sofort auf diesem Forum berichtet. Ist aber nicht.

In alle schlimmsten Fall wird Bankkonto gepfändet. Nur gesetzlich erlaubt aber, wenn Betrag über €500 steigt. Auch dann ist aber noch nie passiert.

Weitere Beispiele:

Person Z liegt noch nicht in Ketten und wurde auch noch nicht gerädert :-)

Nach Ankündigung der ZV vom Beitragsservice kam eine Ankündigung der ZV von der Stadt/Finanzbehörde.
Die Frist von 14 Tagen ist seit 3 Wochen verstrichen, nichts passiert.

Also durchhalten!

Jetzt sind,seit dem letzten Beitrag schon wieder 2 Jahre vergangen.
Wer wurde inzwischen verhaftet?
Ich hab heute mein erstes Schreiben von Creditref. bekommen.
Bei mir fliegt aber alles was mit Credit zu tun hat, in den Schredder.
Viele Grüße


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#5: 27. Juni 2014, 09:17
wie kann ich am besten gegenüber dem gv argumentieren das er die forderung gegen mich fallen lässt???
Noch mal:
Person XYZ möge dazu bitte obige Links verinnerlichen :)

Zur Information für alle:
Es sind sehr wohl schon Fälle von Pfändung dokumentiert - mglw. noch nicht im Forum.

Diese Phase läuft bzgl. des neuen "Rundfunkbeitrags" jetzt erst an, wie es scheint...
...und "überrascht" vor allem jene fiktiven Fälle, in denen bisher alles ignoriert wurde.

Andere Fälle sind nicht zwangsläufig 1:1 übertragbar.

Insofern ist bitte Zurückhaltung geboten bzgl. allzu gelassener "Verhaltensvorschläge".


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#6: 27. Juni 2014, 09:18
Es sind sehr wohl schon Fälle von Pfändung dokumentiert

Links würde mich sehr interessieren.


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#7: 27. Juni 2014, 09:43

Insofern ist bitte Zurückhaltung geboten bzgl. allzu gelassener "Verhaltensvorschläge".[/i][/size]

Dem würde ich mich auch anschließen. Wenn schon der Vollstreckungsbeamte schreibt, ist der Beitragsbescheid rechtsgültig geworden. Reines Aussitzen hilft dann nicht mehr, außer man ist Hartz-IV Empfänger und hat ein P-Konto. 

Konten können auch schon wegen kleinerer Beträge gepfändet werden, von einem Mindestbetrag von 500 Euro habe ich noch nichts gehört. Wo steht das? Link?


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#8: 27. Juni 2014, 10:18
Weniger als €500 kann wohl gepfändet.

Aber mit weniger als €500 darf der Gerichtsvollzieher nicht nach deinem Bankkontonummer beim Finanzamt oder KFZ-Amt nachfragen.

Ohne Bankkontonummer geht Bankkontopfändung nicht.

Link: gesetze-im-internet.de/zpo/802l


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#9: 27. Juni 2014, 10:21
Weniger als €500 kann wohl gepfändet.
Aber mit weniger als €500 darf der Gerichtsvollzieher nicht nach deinem Bankkontonummer beim Finanzamt oder KFZ-Amt nachfragen.
Ohne Bankkontonummer geht pfändung nicht.
Link: gesetze-im-internet.de/zpo/802l

...auch hier schon mal thematisiert:
Post vom Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9119.msg63527.html#msg63527
Zitat
Auf Antrag des Gläubigers "Vermögensauskunft bei Dritten" - wenn der zu vollstreckende Anspruch mindesten 500€ beträgt (interessiert in den Medien keinen- daher gut geignet)

bzgl. dokumentierter Pfändung suche ich noch...
...nicht so einfach bei den gefühlten 1.000 Themen/Beiträgen/Kommentaren,
die in den letzten Tagen/ Nächten vor meinen Augen flimmerten ;)


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#10: 27. Juni 2014, 10:50
bei person xyz stehen 261 euro zur debatte
also soll ich den gv ignorieren?


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#11: 27. Juni 2014, 10:55
Ich sage ja.
Bürger sagt nein.
Es gibt kein absolut richtige Antwort, du kannst nur für dich selbst entscheiden.


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#12: 27. Juni 2014, 11:08
Der GV ist auch ein Mensch daher könnte es was bringen bei dem vorstellig zu werden, ihn freundlich darüber aufzuklären warum man mit dem Beitrag nicht einverstanden ist (paar Gute Argumente am besten vorher auf einen Zettel notieren) und dann erstmal die Zustellung des Bescheids einfordern. Wenn er den Beitrag auch eigentlich nicht gut findet wird er bei der Vollstreckung keinen Druck machen und Zeitspiel ist ja auch worauf es ankommt.


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#13: 27. Juni 2014, 11:14
@schwarzsurfer

was meinen sie mit   "Zustellung des Bescheids einfordern" ???


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Re: Post von der Stadt X erhalten
#14: 27. Juni 2014, 11:18
Man könnte angeben keinen Bescheid erhalten zu haben und dass somit keine Rechtsgrundlage für eine Vollstreckung besteht. Dann müssen die erstmal einen neuen Bescheid ausstellen auf den man dann Widerspruch einlegen kann. Siehe erste Antwort von Bürger.


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