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Autor Thema: Fa. Rossmann - Sie kämpfen mit uns weiter!  (Gelesen 8158 mal)

V
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Fa. Rossmann - Sie kämpfen mit uns weiter!
Autor: 23. Juni 2014, 22:59
Fa. Rossmann - Sie kämpfen mit uns weiter!

Zitat
https://www.facebook.com/rossmann.gmbh/posts/645174465572466?comment_id=645611032195476&offset=0&total_comments=1

Rossmann:
 
Hallo Viktor, vielen Dank für deinen Beitrag.
Wir sind dankbar, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof Rossmann die Möglichkeit gegeben hat, die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vorzutragen. Wir bedauern natürlich, dass der Gerichtshof unseren Argumenten nicht gefolgt ist.
Wir müssen jetzt die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtshofs abwarten, erst dann können wir Genaueres sagen.

Dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof unsere Popularklage abgewiesen hat, bedeutet für uns aber noch keine abschließende Festlegung für die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, da die Frage, ob die Länder überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für den Staatsvertrag hatten, letztlich durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden muss. Denn die Gesetzgebungskompetenzen stehen im Grundgesetz und werden im Popularklageverfahren am Maßstab der Bayerischen Verfassung nur sehr eingeschränkt geprüft. Darüber entscheidet am Ende Karlsruhe. Wir sehen das weitere verwaltungsgerichtliche Verfahren als Chance, den Rundfunkbeitrag für alle Beitragszahler doch noch gerechter und transparenter zu gestalten.

Rossmann verfolgt die Angelegenheit daher in jedem Fall vor dem Verwaltungsgericht Hannover weiter. Hier besteht die Chance, das Verfahren bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen und so den Rundfunkbeitrag doch noch gerechter und transparenter zu gestalten.


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Rossmann kann aber kaum für den privaten Beitragszahler sprechen sondern nur für sich und in eigener Sache. Und das bezieht sich dann ausschließlich auf die Rundfunkabgabe, die die Unternehmer leisten sollen. Und die dann naturgemäß auch wieder auf den Endverbraucher abgewälzt wird.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Rossmann kann aber kaum für den privaten Beitragszahler sprechen sondern nur für sich und in eigener Sache. Und das bezieht sich dann ausschließlich auf die Rundfunkabgabe, die die Unternehmer leisten sollen.

Das ist mehr die psyschlogische Seite, dass die Fa. Rossmann sich ebenfalls nicht von
dem "unabhängigen" Urteil des bayr. VerfassGhofes beeinflussen lässt
und
weiter für die eigenen Rechte kämpft.

Als großes Unternehmen, dass für Gerechtigkeit einsteht,
machen sie öffentlichkeitswirksam auf die Verfehlung der Rundfunkfinanzierung aufmerksam und
regen so das Volk ev. auch zum Mitdenken an.

Rossmanns Einsatz kann, meiner Meinung, nur Vorteile bringen.

Markus


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Da gebe ich Dir unumwunden recht. Ich bezog mich mit meiner Ausführung  mehr auf das, was dann vor Gericht zur Sprache kommen wird.

Rossmann sollte, wie auch alle anderen, auf ihren Preisetiketten auch den Anteil des Preises benennen, der an die Rundfunkanstalten fließt. Das wird nicht unbedingt so krass ausfallen wie der Anteil der Steuern auf Benzin und Diesel, aber vielleicht macht es ja doch noch Eindruck.


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a
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Weis jemand wann da verhandelt wird bzw. wann ein Urteil kommt? Im Netz findet man nichts.

Danke!


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Rossmann kann aber kaum für den privaten Beitragszahler sprechen sondern nur für sich und in eigener Sache. Und das bezieht sich dann ausschließlich auf die Rundfunkabgabe, die die Unternehmer leisten sollen. Und die dann naturgemäß auch wieder auf den Endverbraucher abgewälzt wird.

So gesehen könnte Rossmann sagen:
"Was kümmern uns die umgerechneten Bruchteile der Preise. Die müssen nicht wir, sondern die Kunden bezahlen."
Trotzdem gehen Sie dagegen vor. Es  geht wohl auch ums Prinzip.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ein Mitglied hat mir heute eine Antwort von der Rossmann GmbH aus einer Korrespondenz gesendet.
Unser Mitglied will dazu ungenannt bleiben ( da auch zusätzliche, anderweitige Kontaktaufnahmen geplant sind ) ,
hat mir aber freundlicherweise die Erlaubnis gegeben, die Rossmann-Antwort zu veröffentlichen.
Die Aussage aus dem Schreiben deckt sich auch mit den bisherigen Pressemitteilungen und Antworten des Handelskonzerns.
Da dürfen wir sicher gespannt sein, wie der gewerbliche Riese weiter gegen die Rundfunkwillkür vorgeht.

Markus

Aus der Nachricht:
Zitat
Sehr geehrte ...,

wir gehen nach wie vor gegen die neue Rundfunkgebührenverordnung vor, vertreten dabei allerdings ausschließlich unsere unternehmerischen Interessen. Etwaige Gerichtsurteile können jedoch auch eine Veränderung zugunsten der privaten Endverbraucher ergeben.

 Mit freundlichen Grüßen

T... W...
Assistentin PR/Öffentlichkeitsarbeit
Dirk Rossmann GmbH
Isernhägener Str. 16
30938 Burgwedel



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G
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Wir haben an unserem Runden Tisch in Gießen am 03.02.2015 besprochen, dass ich bei der Firma Rossmann nach dem Stand der Vorgehensweise gegen den RBStV anfrage.

Zitat
"Sehr geehrte Damen und Herren,

im Urteil des VG Hannover vom 24.10.2014 wurde die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Leider finden sich aktuell keine Presseveröffentlichungen der Firma Rossmann GmbH über den Stand der weiteren Vorgehensweise gegen den RBStV.

Darf ich Sie bitten mitzuteilen, ob die Berufung zwischenzeitlich erhoben wurde und gesetzt den Fall, ob bereits Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anberaumt wurde?

Für Informationen wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen"


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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Ist es nicht hilfreicher, wenn ein in der Nähe der Firma wohnendes Forenmitglied denen mal das EuGH-Urteil C-337/06 übergibt und darauf hinweist, daß insbesondere ab Randziffer 41 Bedeutsames steht?

Immerhin hat die Firme die Mittel und auch das KnowHow sich direkt an den EuGH zu wenden, (für die europarechtlichen Belange), bzw. ans BVerfG, wegen der nationalen Ungereimtheiten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
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Ist es nicht hilfreicher, wenn ein in der Nähe der Firma wohnendes Forenmitglied denen mal das EuGH-Urteil C-337/06 übergibt und darauf hinweist, daß insbesondere ab Randziffer 41 Bedeutsames steht?

Die Firma Rossmann GmbH ist anwaltlich vertreten, aber rein vorsorglich könntest Du natürlich in einer Mail noch einmal darauf hinweisen.


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  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...weil ich gerade mal wieder darüber kam:
Rossmann, wie geht es denen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12297.msg86004.html#msg86004

rossmann.de, Pressemitteilung 24.10.2014
NDR versucht, das Verfahren maximal in die Länge zu ziehen
Urteil in erster Instanz keine Überraschung
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen.html

Zitat
"[...] Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen. Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird. Er hat sich im Verfahren vor dem VG Hannover einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht verweigert, obwohl offenkundig ist, dass eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Ende des Instanzenzuges unvermeidlich ist. Das legt den Schluss nahe, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor allem darum geht, möglichst noch über Jahre hinweg viele hundert Millionen Euro zusätzlich einzunehmen – und auszugeben. [...]"

> Wie steht es also um "Glaubwürdigkeit" und "Rechtschaffenheit" des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks", wenn sich dieser hier als mutwilliger (vorsätzlicher?) *Verhinderer* einer möglichst zügigen Grundsatzentscheidung erweist...?!?

> Und welches Omen ergibt sich daraus tendenziell für die Rechtmäßigkeit der Gesetztesgrundlage des sog. "Rundfunkbeitrags"/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"/ "RBStV"...?!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2015, 21:24 von Bürger«
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