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Autor Thema: DWDL: "MDR muss wegen "Brisant"-Moderation vor Gericht"  (Gelesen 7773 mal)

Uwe

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DWDL:
"MDR muss wegen "Brisant"-Moderation vor Gericht"



© MDR/Martin Jehnichen

Mörder oder nicht Mörder?

Der MDR muss sich Ende August vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Der Grund: Ein Mann hat gegen den Sender geklagt, weil er in einer "Brisant"-Moderation als Mörder bezeichnet wurde. Beim Sender sieht man dem Prozess gelassen entgegen.

mehr auf:

http://www.dwdl.de/nachrichten/46386/mdr_muss_wegen_brisantmoderation_vor_gericht/


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V
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Der MDR schickt nur eine öffentlich-rechtliche Beruhigungspille unter das TV betäubte Volk. Der MDR soll sich nicht zu früh freuen:

ÜBLE NACHREDE nach §186 STGB
Wer abwertende Behauptungen verbreitet, von denen er nicht weiß. ob sie wahr oder falsch sind, begeht üble Nachrede. Heißt Liegen dem Täter keine Wahrheitsbeweise vor, macht er sich strafbar und im Gegensatz zur Beleidigung wirkt die mit der üblen Nachrede einhergehende Rufschädigung strafverschärfend, besonders, wenn diese Öffentlich begangen wird. In solchen Fällen drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe je nach Einkommen bis zu einer vierstelligen Höhe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2014, 13:08 von Viktor7«

 
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