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Autor Thema: Klageerwiderung / Antwort vom Verwaltungsgericht  (Gelesen 7942 mal)

S
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Guten Abend,

heute erhielt Person X ein Schreiben vom Verwaltungsgericht, welches  empfahl die Klage zurück zu ziehen.

Begründung: Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz wurde die Verfassungsbeschwerde zurückgerwiesen und das hiesige Gericht könne aufgrund Abs. 1 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz nicht anders entscheiden, sondern ist an diese Entscheidung gebunden.

Somit sieht Person X auch keinen Sinn eine von vorne herein verlorene Klage weiter zu führen.

Alternative: Person X nimmt die Klage zurück und zahlt ab sofort unter Vorbehalt - in der Hoffnung, dass es sich jemand leisten kann bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen - Person X kann das leider nicht.

Eure Meinungen?



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Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat nur Teile der Klage überhaupt behandelt - und den Rest zurückverwiesen auf den Weg durch die Instanzen.
Ein vollumfänglich abschließendes Urteil liegt hier also schon einmal gar nicht vor.
Zudem hat er meinem Verständnis nach über die Teile, die er behandelt hat, nur bzgl. der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz geurteilt - nicht jedoch bzgl. des Grundgesetzes.
Letzteres kann wohl nur das Bundesverfassungsgericht.

Urteil Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz 13.05.2014
Pressemitteilung
www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Volltext
www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Entscheidungen/binarywriterservlet?imgUid=7d8204a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

Diskussion im Forum
Urteil Verfassungsgerichtshof RLP - Im Namen des Volkes oder der Politik?
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9359.0.html


Bezüglich einer Zurückziehung der Klage bzw. anderer Optionen verweise ich auf
meine persönliche Einschätzung eines ähnlich gearteten fiktiven Falls unter

Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9730.msg68175.html#msg68175

Mal drüber schlafen... ;)


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Danke, wird sich Person X durchlesen und drüber schlafen sowieso, ist ja noch etwas Zeit bis eine Antwort an das Gericht geschrieben sein muss.


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d
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heute erhielt Person X ein Schreiben vom Verwaltungsgericht, welches  empfahl die Klage zurück zu ziehen.

was hat Person X als "Hauptargument" in ihrer Klage vorgeführt?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2014, 22:50 von dimon«

S
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Person X hat sich die Klage noch einmal angeschaut - Hauptbegründung war "Steuer" - neben anderen Dingen, hoch geladen war sie schon, kann aber nochmals hoch geladen werden.

Was "unter'm Strich" übrig bleibt wäre der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, das informelle Selbstbestimmungsrecht und Verstoß gg. die Religionsfreiheit auf den Person X in einer Stellungnahme nochmals einging.  Die Verfassungsmäßigkeit ist ja leider vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt worden, da wird das Verwaltungsgericht vor Ort  nicht anders entscheiden (wie auch geschrieben wird).

Was bleibt:

A) Klage zurück nehmen, dafür aber die Gebühren zahlen (unter Vorbehalt natürlich)

B) Klage nicht zurück nehmen, sie wird abschlägig beschieden - und dann? Eine Revision kann sich Person X schon wegen der dann anfallenden Anwaltskosten nicht leisten - sie hat zuviele andere "Baustellen".

c) Gänzlich unerwartet sieht ein Richter es doch anders - dann geht der SWR unter Garantie in Revision - siehe (B) Anwaltskosten wären nicht tragbar.

Kann man eigentlich wegen Verstoß gegen das Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) direkt an höherer Stelle klagen, oder muss man auch durch alle Instanzen?

Person X gibt nicht gerne "klein bei", aber das Ding weiter durchzuziehen kostet Zeit, Kraft und Geld und mit allem ist Person X nicht so gesegnet..., vor allem nicht mit letzterem...

Sehr schade, dass es nicht die Möglichkeit für Sammelklagen gibt, dann könnte man sich zusammentun, das würde sicher helfen.


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Wie gesagt:
Bitte noch mal in vorgenannten Links nachlesen und sich einen Eindruck von weiteren Optionen wie z.B. Fristverlängerung, Verweis auf VG Freiburg etc. verschaffen.

Person XYZ könnte ggf. die vom VerfGH RhPf, wenn auch schwach begründet, so aber doch "abgewatschten" Klagegründe vorerst außen vor lassen und sich ggf. explizit auf die Grundrechte (vgl. viele Beiträge von Forenmitglied Roggi) beschränken.
Die Klage kann auch durch weiteren Sachvortrag ergänzt werden und gem. neuer Entwicklungen präzisiert bzw. korrigiert werden.

Prinzipiell muss man nunmehr von unten her durch alle Instanzen.
Untere Gerichte können aber mittels einer (allerdings offensichtlich sehr aufwändigen, und daher meist gescheuten) "Richtervorlage" ein Verfahren sofort an das BVG durchreichen, ohne weitere zwischeninstanzliche Schritte.

Evtl. ist das ein Grund, weshalb die Urteilsverkündung vom VG Freiburg so lange auf sich warten lässt...
Daumen drücken.

Denn wenn das so ist, kann man sich z.B. dann auch wieder auf dieses Verfahren berufen.

PS: Alles wie immer keine Rechtsberatung, sondern lediglich Meinung/ Information vom Bürger - für Bürger ;)


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Ist die Klagebegründung von Person X identisch wie die Klage, die dass Verfassungsgericht behandelte?

War die Klage so wenig Kreativ, unpersönlich und lautete lediglich: "es ist ist eine Steuer"?

Das sind die Fragen.


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P
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Dafür, dass die von Sunny beschriebene Person-X-Klage bereits vom 7. Jan. 14 stammt,
und dafür, dass viele Anregungen in diesem Forum erst danach entwickelt wurden, finde ich sie recht umfassend.
Sie geht über 4 Seiten und deckt schon viele Punkte bis zur Verletzung der Religionsfreiheit ab.

Angehängt ist sie hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg56978.html#msg56978

Ich vermute, dass die VerwG allesamt unsere Argumente entweder ignorieren oder aber (leichtfertig) abtun
und im übrigen mit Verweis auf die VerfG-Urteile München und Mainz zur Klagerücknahme auffordern.

Auch bei mir hat Person Y per gelbem Brief die Klagerücknahme angeraten bekommen.

Person Y wird aber weiterklagen...


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Sooo, es hat eine Weile gedauert, aber "Person X" hat nun mit einem befreundeten Anwalt gesprochen und auch dieser hat empfohlen die Klage zurück zu ziehen. Da Person X nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um die "Sache" nötigenfalls bis in die nächste/n Instanz/en zu verfolgen, wird sie diesem Ratschlag bedauernd  :-[ Folge leisten.

Nun zu zahlende Beiträge werden unter Vorbehalt gezahlt und die aufgelaufenen Beiträge in Raten.

Person X wäre aber gerne bereit einen Beitrag zu einer Spendenaktion zu leisten, um damit jemanden mit gutem Anwalt die Klage zu ermöglichen.

Person X würde gerne anders verfahren, sieht aber leider keine Chance das durchzuziehen, in erster Instanz würde sie sicher scheitern, das hat das Gericht ja schon zu verstehen gegeben, sie hofft daher sehr, dass eine der klagenden Firmen den Weg durch die Instanzen geht.

Hier gibt es übrigens eine neue Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt


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Danke für den Link.

@ Admins: Ist der schon irgendwo oben angepinnt?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

b
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Hallo Sunny,

danke für die Einstellung des Links zur neuen Petition.

Leider werde ich sie nicht unterschreiben können, da dies eine Petition auf Landesebene (in
dem Fall SACHSEN) ist.

Ich finde aber, man sollte in regelmäßigen Abständen Petitionen einreichen und zwar
in SÄMTLICHEN Bundesländern. Und evtl auch auf EU-Ebene.

Wie schauts aus? Ist sowas evtl hier im Forum organisierbar?

Den Großkopferten muss man immer wieder mal auf die Füße steigen, damit sie überhaupt merken,
daß man existiert.


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es strahlt so lange, bis alle behindert sind. (Dr. Alfons Proebstl - Folge 36)

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Hier gibt es übrigens eine neue Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt
Danke für den Link.
@ Admins: Ist der schon irgendwo oben angepinnt?
Hallo Sunny,
danke für die Einstellung des Links zur neuen Petition.
Leider werde ich sie nicht unterschreiben können, da dies eine Petition auf Landesebene (in dem Fall SACHSEN) ist.
Ich finde aber, man sollte in regelmäßigen Abständen Petitionen einreichen und zwar in SÄMTLICHEN Bundesländern.
Und evtl auch auf EU-Ebene.
Wie schauts aus? Ist sowas evtl hier im Forum organisierbar?
Den Großkopferten muss man immer wieder mal auf die Füße steigen, damit sie überhaupt merken, daß man existiert.

Bitte nicht weiter vom Thema abdriften.

Wir werden in Kürze Neues dazu vermelden... :)
...drückt uns die Daumen dafür, dass die Kapazitäten uns dies erlauben.

Zwischenzeitlich gilt explizit:
Auch Auswärtige können Petitionen als Unterstützer unterzeichnen...
...und diese auch weiterverteilen.

Und nun bitte wieder zum eigentlichen Thema ;)
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Sry, ein kurzer OT-Text noch:

Ich dachte, die auswärtigen Stimmen werden dann nicht gezählt...

wär doch blöd, wenn lauter Auswärtige da unterzeichnen, die 5000er Marke erreicht wird,
und dann doch nicht genügend Sachsen selber dabei waren, so daß es zählt.





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Ich dachte, die auswärtigen Stimmen werden dann nicht gezählt...
wär doch blöd, wenn lauter Auswärtige da unterzeichnen, die 5000er Marke erreicht wird,
und dann doch nicht genügend Sachsen selber dabei waren, so daß es zählt.

Petitionen sind eine "Bitte" - kein Volksbegehren o.ä.
Für Petitionen gibt es kein "zu erreichendes Quorum".
Die derzeit angegebenen "5.000 benötigt" sind frei gewählt und lediglich eine "Zielgröße".
Auch bei Erreichen oder Überschreiten des "Quorums"/ der "Zielgröße" läuft die Petition trotzdem weiter.

Also:
Nicht so zaghaft!
Immer zu! :)


Wir werden in Kürze "Offizielleres" dazu vermelden...

Und jetzt aber bitte wirklich wieder zum Thema  :police:
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Ah danke! Die Petition ist unterschrieben.

Sehr interessante Kommentare finden sich von den Unterzeichnern da...

180 Mio. Euro braucht der Beitragsservice alleine schon? Halleluja!


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