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Autor Thema: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?  (Gelesen 14235 mal)

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Die Betriebsstättenabgabe ist die perfekt inszenierte Variante einer versteckten Steuer.
Damit werden auch all jene indirekt mit zur Kasse gebeten , welche von der Haushaltsabgabe befreit sind.
Zudem werden alle bereits Zahlenden ein weiteres mal über die Umlage auf die Preise der Unternehmen erneut mit ins Boot geholt.
Das ist natürlich alles rechtens und hat mit betrügerischen Absichten rein gar nichts zu tun.  >:D >:D >:D


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You can win if you want

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Ähnlich lautendes Schreiben habe ich auch die Tage von "meinem" VG erhalten.
Die werden jetzt wohl an alle Kläger geschickt, in der Hoffnung, die Prozessflut eindämmen zu können.
Dass die Gerichte Angst um unser Geld haben ist eher unwahrscheinlich, in meinem Schreiben wird das Kostenrisiko gar nicht erwähnt.

Dabei haben offenbar weder die Richter noch die LRA meine Klage richtig gelesen, denn das beim VGH Rhld-Pflz ergangene Urteil lässt sich auf meine Klage gar nicht anwenden. Also alles nur Angstmacherei.

Auch bei mir wird beabsichtigt, die Entscheidung einem Einzelrichter zu übertragen. Aber selbst wenn ich dem widerspreche, wer kontrolliert das denn bitteschön? Das Ganze wird offensichtlich von vorneherein als aussichtslos abgetan.

Und ja, natürlich klage ich weiter!  ;)




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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

b

brubbel

Könnte so eine geeignete Rücknahme der Klage aussehen?


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B
  • Beiträge: 70
Hallo Brubbel,

leider kann ich die Anlage nicht sehen?

Des Weiteren, warum strebst du eine Rücknahme der Klage an?


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b

brubbel

Der Anhang benötigt noch ne Genehmigung vom Mod.

Die Rücknahme wird angestrebt wegen absolut Null Chancen auf positiven Ausgang. Man müsste eine Instanz weiterziehen, und dafür fehlen die finanziellen Mittel. Dann lieber noch 2/3 Gerichtskosten zurückerstattet bekommen wegen Rücknahme der Klage.


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S
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Warum  möchtest du 66 € zurückbekommen, wenn du kurze Zeit später die gesamten Gebühren der dann rechtskräftig gewordenen Beitragsbescheide zahlen musst? Ich verstehe das nicht.

Lieber abwarten und Tee trinken. Wenn man nicht nur Argumente, wie z.b. Steuern verwendet hat, sollte das Gericht nicht in der Lage sein auf basis der Urteile in Bayern entsprechend abzuweisen. Vielmehr sollten weitere Gründe hinzugefügt werden.

Solange keine Antwort durch den Beklagten erfolgt ist, können weitere Gründe genannt werden. Man sollte die persönliche Betroffenheit nach dem GG stärker betonen, dies kann kein Verwaltungsgericht beurteilen und müsste daher von Rechts wegen den Verfassungsgerichtshof anschreiben.

Aber eine bereits gestellte Klage würde ich niemals zurückziehen. Schlimmstenfalls zahlst du statt 33 € halt 105 €, das sind 6 Monate Rundfunkgebühren, die du ab jetzt dann zahlen darfst...


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Die Rücknahme wird angestrebt wegen absolut Null Chancen auf positiven Ausgang. Man müsste eine Instanz weiterziehen, und dafür fehlen die finanziellen Mittel. Dann lieber noch 2/3 Gerichtskosten zurückerstattet bekommen wegen Rücknahme der Klage.

Naja, wir stehen doch erst am Anfang des Protests, wenn man da gleich beim ersten Gegenwind aufgibt... Aber jeder wie er möchte.


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brubbel

Die Antwort des Beklagten liegt schon lange vor, und ich muss bis Ende der Woche dem Gericht antworten. Und ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass das Gericht in erster Instanz nicht auf besagte Urteile zurückgreifen wird?
Ihr habt ja vielleicht Geld für den Widerstand, ich habe es nicht. Das hätte ich mir vor Klageeinreichung genauer überlegen sollen, tja, mein Pech. Hab ich mich vom Forum hier wohl aufwiegeln lassen. Denn selbst bei erfolgreicher Klage besteht danach Anwaltspflicht, welchen ich mir nun wirklich nicht leisten kann. (Und jetzt kommt mir bitte nicht mit Rechtsschutzversicherung) Es bekommt nunmal der Recht, der die meisten Mittel hat. War im Kapitalismus schon immer so.

Meine ursprüngliche Frage wurde übrigens noch nicht beantwortet, obwohl der Anhang mittlerweile freigegeben worden ist.


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@ brubbel

Zu diesem Thema gibt es diesen nicht so netten Spruch von Lenin:
Zitat
Wenn deutsche Revolutionäre einen Bahnhof stürmen, lösen sie vorher eine Bahnsteigkarte.

Ich habe übrigens auch kein Geld für den Widerstand, aber erst recht kein Geld für Rundfunkgebühren. Was tun?

a) Rundfunkgebühren zahlen und Klage zurückziehen, weil Widerstand keinen Zweck macht?

b) Keine Rundfunkgebühren zahlen, weiter klagen und weiter daran arbeiten, dass es besser wird?

Ich habe mich für Option b entschieden, fühlt sich für mich besser an. Aber ich bin natürlich auch ein alter Querkopf. Das muss, wie schon gesagt, jeder für sich selbst entscheiden.

Nichts für ungut und einen schönen Abend dir!  :)


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@ Brubbel:
Der Widerstand gegen den RBStV ist größer als hier ersichtlich ist. Hinter den Kulissen wird an Argumenten gearbeitet, deren Inhalt noch vor keinem Gericht verhandelt wurde. Es finden zahlreiche Aktionen statt, daran kann jeder mitmachen oder dazu beitragen.
Wenn eine Klage ausschließlich wegen der Verstösse gegen die Grundrechte eingereicht wird, ist kein Anwalt nötig, weil es hoffentlich direkt an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet wird. Die Kosten sind überschaubar, weil auch das Bundesverfassungsgericht kostenlos ist.
Nur wer kämpft kann gewinnen, wer aufgibt hat schon verloren.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer, das sollte örR sein.
Bei einem faulen Vergleich trägt jeder seine eigenen Kosten,  auch das wird nicht passieren.
Deine Ursprungsfrage kann ich leider nicht beantworten, kampflos Aufgeben kommt in meinem Wortschatz nicht vor.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Brubbel, leider habe ich aufgrund von 1.001 anderen Aktivitäten, Kommentaren, Fällen, etc. nicht so rechten Einblick in den speziellen von Dir beschriebenen Fall von Person XYZ und deren persönliche Umstände.

Ich finde es toll und anerkennenswert, dass Person XYZ sich so weit gewagt und mitgekämpft hat!!!
Nicht jeder von uns allen kann auf allen Gebieten des Unrechts mit aller Kraft dabei sein.
Das sollten wir im Forum bitte auch alle respektieren - auch wenn es nicht so einfach ist.
Brubbel, Person XYZ und all die anderen machen es sich bestimmt nicht unbedingt "einfach".

Meine kurze "salominische Beurteilung":
a) Sofern dies Deine eigentliche Frage war: Das Schreiben von Person XYZ klingt für mich persönlich gut formuliert. Juristisch beurteilen kann ich es nicht.
b) Person XYZ könnte aber z.B. auch noch mal versuchen, z.B. eine 6-wöchige Frist zu erbitten, um die neuerlichen juristischen Entwicklungen ausreichend prüfen und danach entscheiden zu können.
Fristverlängerungen sind auch bei ARD-ZDF-GEZ regelmäßig probates Mittel, Verfahren zu verzögern...
c) Person XYZ könnte sich ggf. auch auf die Musterklage am VG Freiburg und deren noch ausstehendes Urteil berufen und um weiteren Aufschub ersuchen...
VG Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.0.html
Habe gerade erfahren, daß es am 2.4. ein "Musterverfahren" zu Verfassungsmäßigkeit des Beitrags gibt am VG Freiburg gibt. Az 2 K 1446/13

VG Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg66474.html#msg66474
Wenn man jedoch mal gedanklich durchspielt, dass es zu den "Urteilen" der Verfassungsgerichtshöfe in München und Koblenz lediglich ca. 3 Wochen gebraucht hat, bis ein Urteil vorlag, läßt mich eine derart lange Wartezeit auf ein Urteil eines Verwaltungsgerichts doch wieder hoffen.

Vielleicht ergeben sich in den kommenden Tagen/ Wochen noch spannende neue Erkenntnisse...?

Noch mal drüber schlafen ;)


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www.rundfunk-frei.de

c
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Mir wurde auch Anfang Juni die Rücknahme der Klage aufgrund des Kostenrisikos und der voraussichtlich negativen Entscheidung meiner Klage vom VG Augsburg empfohlen.

Das ganze offiziell per PZU.  Ich werde meine Klage nicht zurücknehmen und stelle meine Antwort voraussichtlich Morgen, oder besser Heute Vormittag, in meinem Thread ein, um dort nicht den Faden zu verlieren:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg68966.html#msg68966


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R
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Hallo in die Runde,

Klägerin Z wärmt hier mal den Thread mit der Bitte um Hilfe aus dem Forum auf, weil sie allein nicht weiterkommt. Folgender Fall:

Im März dieses Jahres reicht Z eine umfassende Klage beim VG Lüneburg ein (könnte angehängt werden, falls das wichtig ist). Alles geht seinen Gang. Im August erhält sie ein Schreiben, das ihr nahelegt, die Klage zurückzunehmen, weil das VG sich den Urteilen anschließt, die zwischenzeitlich gefällt wurden.
Die Urteile bezogen sich auf allgemeine Fragen wie Beitrag = Steuer etc. Auf Rückfrage, ob denn auf die persönlichen Klagepunkte wie merkwürdiges Vorgehen, Ungereimtheiten im Ablauf sowie Ungleichbehandlung von Wohngeldempfängern nicht auch eingegangen würde, kam angehängte Antwort.

Z  dachte, sie liest nicht richtig. Bedeutet das nicht, dass die Rechtsprechung, bevor der Fall betrachtet wird, feststeht? Wozu gibt es denn dann überhaupt noch Gesetze? Ist das nicht angelsächsisches Recht, auf Urteile zu verweisen, ohne den Sachverhalt zu prüfen?

Leider ist Z auch in einer extrem prekären Situation, weil sie mit der KSK um ihre berufliche Existenz ringt und kann sich daher nicht tagelang damit auseinandersetzen, ganz abgesehen davon, dass sie finanziell keinerlei Spielraum hat. Wäre es unter diesen Umständen besser, tatsächlich die Don-Quixotterie sein zu lassen und aufzugeben/zurückzuziehen?

Vielen Dank für Hinweise, Gedanken, Meinungen.


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Noch kann die Klage um die Argumente zum Europarecht erweitert werden. Besser jetzt klagen und in die Gerichtskosten investieren, als kampflos aufzugeben. Das Europarecht sind eindeutige Gesetze, da wird nichts von Verwaltungsgerichten entschieden, deren Richter wurden umsonst, aber nicht kostenlos, erpresst und bestochen. Von wem auch immer...


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Danke für den Hinweis. Klägerin Z wird jetzt zunächst eine Fristverlängerung beantragen, momentan kann sie  sich nicht eingehend genug damit befassen.

Hat eigentlich schon mal jemand einen Befangenheitsantrag in solch einem Zshg. gestellt?

Beste Grüße
RZ


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2015, 03:46 von Bürger«

 
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