Person X hat sich die Klage noch einmal angeschaut - Hauptbegründung war "Steuer" - neben anderen Dingen, hoch geladen war sie schon, kann aber nochmals hoch geladen werden.
Was "unter'm Strich" übrig bleibt wäre der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, das informelle Selbstbestimmungsrecht und Verstoß gg. die Religionsfreiheit auf den Person X in einer Stellungnahme nochmals einging. Die Verfassungsmäßigkeit ist ja leider vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt worden, da wird das Verwaltungsgericht vor Ort nicht anders entscheiden (wie auch geschrieben wird).
Was bleibt:
A) Klage zurück nehmen, dafür aber die Gebühren zahlen (unter Vorbehalt natürlich)
B) Klage nicht zurück nehmen, sie wird abschlägig beschieden - und dann? Eine Revision kann sich Person X schon wegen der dann anfallenden Anwaltskosten nicht leisten - sie hat zuviele andere "Baustellen".
c) Gänzlich unerwartet sieht ein Richter es doch anders - dann geht der SWR unter Garantie in Revision - siehe (B) Anwaltskosten wären nicht tragbar.
Kann man eigentlich wegen Verstoß gegen das Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) direkt an höherer Stelle klagen, oder muss man auch durch alle Instanzen?
Person X gibt nicht gerne "klein bei", aber das Ding weiter durchzuziehen kostet Zeit, Kraft und Geld und mit allem ist Person X nicht so gesegnet..., vor allem nicht mit letzterem...
Sehr schade, dass es nicht die Möglichkeit für Sammelklagen gibt, dann könnte man sich zusammentun, das würde sicher helfen.