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Autor Thema: Widerspruchsbegründung  (Gelesen 3094 mal)

k
  • Beiträge: 3
Widerspruchsbegründung
Autor: 13. Juni 2014, 14:40
Ich wurde nun Angemeldet.
Vorsorglich habe ich schon mal einen Widerspruch entworfen.
Welche Mängel gibt es? Vielen Dank für die Mühe!

Hinweis: Ich verwende das Wort Sedierung aus der Medizin, was ruhig stellen oder beruhigen heißt. (siehe wikipedia)

####

Sehr geehrte Damen und Herren,

ÖRR ist kein geeignetes Mittel um Menschen frei und umfassend zu informieren. Rundfunk bleibt immer
nur ein Instrument der Mächtigen, da er nur mit großen fi nanziellen Aufwand betrieben werden kann. Es ist
dabei egal ob es sich um die Macht eines Staates oder Unternehmens handelt. Das Internet eignet sich da
viel mehr, da Jeder(!) - mit geringem Aufwand - die Bevölkerung informieren und sich informieren kann.

Das Ziel des ÖRR ist nicht die Bevolkerung unabhangig und umfassend zu informieren. Das Ziel des ÖRR
ist die Sedierung der Bevölkerung. Diese Sedierung macht abhängig, krank, dumm und ist tödlich. Der
gewollte Nebene ffekt der Sedierung ist die Manipulation. Manipulation hat immer negative Auswirkungen.

Ganz besonders Kinder werden durch diese Sedierung stark geschädigt. Insbesondere sind so sedierte Kinder
dümmer, unaufmerksamer, kranker und agressiver. Diese Sedierung kann nie im Interesse des Bürgers oder
der Bevölkerung sein. Beweis: Studien, eigene Erfahrung, Rundfunkprogramm.

Der Rundfunkbeitrag erzeugt nicht nur eine Akzeptanz dieser Art der krankmachenden Sedation, sondern
lässt diese Sedation zu einem "Muss" werden. So ist es nicht verwunderlich, dass nur so wenige sich wehren:
Der Süchtige freut sich, dass diese Sedation zu einem "Muss" geworden ist. Und der Schwache, der sich der
Gewalt des Beitragsservice (GEZ) nie widersetzt hat, ist befriedigt, da jetzt Jeder zahlen muss.

Wir sind arm, wir bekommen Wohngeld und Leistungen fur Bildung und Teilhabe. Wir empfangen keinen
Rundfunk. Der Rundfunkbeitrag macht uns noch ärmer und treibt uns in die Verschuldung. Durch den
Rundfunkbeitrag könnten wir uns Zoo-, Schwimmbadbesuche, Stadtbibliothek und Internet nicht mehr leisten.
Der Rundfunkbeitrag zwingt uns so, unsere Kinder (und uns selbst) durch Rundfunkt zu sedieren und
zu manipulieren. Somit: Der Rundfunkbeitrag verhindert, dass unsere Kinder am gesellschaftlichen Leben
teilhaben können. Der Rundfunkbeitrag verhindert, dass unsere Kinder sich bilden können. Der Rundfunkbeitrag
verhindert, dass unsere Kinder gesund bleiben. Der Rundfunkbeitrag verletzt meine freie Entscheidung,
wie ich mich informiere. Der Rundfunkbeitrag verletzt mein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der
Rundfunkbeitrag verletzt die körperliche Unversehrtheit meiner Kinder. Der Rundfunkbeitrag verletzt das
Sozialstaatsprinzip. Der Rundfunkbeitrag verletzt in weiteren Punkten unsere Grund- und Menschenrechte.

Mit freundlichen Grüßen

####


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r
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Re: Widerspruchsbegründung
#1: 13. Juni 2014, 17:04
Kann nur meine persönliche Meinung dazu sagen und die ist, daß du zwar an sich recht hast, es ist ein Propagandaapparat, der die Wahrnehmung der Konsumenten verzerrt und sie irreführt, aber deine Widerspruchsbegründung ist finde ich zu allgemein gehalten.
Als Richter würde ich als erstes fragen: sprechen Sie in der Klage für Sich oder möchten Sie die deutsche Konsumentengesellschaft retten ?
(Naja gut auch ein Richter kann ein A.... sein :) )

Gut, ist ja erstmal eine Widerspruchsbegründung aber vielleicht solltest du auch hier schon deine persönliche Betroffenheit deutlich stärker herausarbeiten, das ist einfach glaubwürdiger, auch wenn der Widerspruch abgelehnt wird, hast du schonmal einen guten Weg dann eingeschlagen.

Und dann ist es auch immer gut(besonders bei der Klagebegründung später) mit Beispielen zu arbeiten, also bei "Beweis: Studien, eigene Erfahrung, Rundfunkprogramm." hieße das welche Studien meinst du, was ist dir passiert und welche Sendung an welcher Stelle hat dir so aufgestoßen, was war das für eine Stelle in der die Bürger gegen ihre Interessen gelenkt werden.
Der Widerspruch sollte nicht so lang sein und einen gewissen Rahmen erfüllen, die Klagebegründung kann alles Pulver enthalten, was du zu verschießen hast, also die Länge deines Widerspruchs ist sicher gut aber ansonsten siehe oben.

(hab selber grad erst meinen Widerspruch abgeschickt)


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k
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Re: Widerspruchsbegründung
#2: 13. Juni 2014, 22:07
Ich kenne die Urteile nicht, die bisher zum Thema ergangen sind. Ich nehme an das der ÖRR versucht seine Notwendigkeit darzustellen - als "Volksaufklärer". Ich finde es notwendig dieses Argument zu entkräften.

Die einzige Wirkung, warum Menschen Rundfunk empfangen, ist nach meinem Wissen die Sedation (Ruhigstellung), eben das was abhängig macht. Viele können ohne Fernsehen nicht mehr einschlafen. Eltern setzen ihre Kinder nur vor den Fernseher um sie ruhig zu stellen. Kein Eltern meint, dem Kind tut Rundfunk gut. Alle wissen, dass Rundfunk nur schadet.
Zu dem gibt es keine Studie die Belegt das Rundfunk gut für Menschen ist oder dass Leute die Rundfunk empfangen aufgeklärter sind. Es gibt nur gegenteilige Beweise. Der Staat könnte ebenso einen Nikotinbeitrag einführen. Nikotin hat weniger schwere Nebenwirkungen wie Rundfunk.

Ich werde keine Beweise in einem Widerspruch anführen, das ist die Mühe an dieser Stelle nicht wert. Ich glaube nicht, dass der Widerspruch wirklich gelesen wird. Man erhält wahrscheinlich eine Standardantwort.


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d
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Re: Widerspruchsbegründung
#3: 14. Juni 2014, 15:20
Aus meiner Sicht sind die Sätze nicht aussagekräftig, dass man sie als Widerspruch verwenden könnte. Klar, es ist prinzipiell richtig, jedoch es gleicht der persönlichen Meinung, und Meinungen werden nicht anerkannt, weder von den ÖRR noch vom Beitragsservice.

Ich würde den Widerspruch kurz fassen, alleine aus dem Grund, dass er sowieso abgelehnt wird.

Gute Vorlagen findet man hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html


Auf jeden Fall geören folgende Sätze zum Widerspruch:

ANTRAG NACH § 80 ABS.5 VWGO
...
Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung (§80 Abs. 4 VwGO) des angefochtenen Beitragsbescheides des Antragsgegners vom........... bis zum Eintritt der Bestandskraft des Widerspruchsbescheids. ( Anlage A bis F )
...
Ich habe ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag. Ich werde durch die Vollziehung in meinen subjektiven Rechten verletzt. Ein Anordnungsgrund im Sinne einer besonderen Eilbedürftigkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts. Die Vollziehung hat für mich eine unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge.
Der Antrag ist zulässig und begründet.



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Re: Widerspruchsbegründung
#4: 14. Juni 2014, 20:20
Ich fuerchte, fuer Richter und Mediziner ist
"sedierend" nicht gleich "krankmachend".


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

k
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Re: Widerspruchsbegründung
#5: 19. Juni 2014, 09:53
Sedierung ist auch nur die "erwünschte Wirkung".
Zahlreiche Studien belegen die "Nebenwirkungen":
Fettleibigkeit, ADHS, Osteoporose, Asthma, Schulversagen, Kriminalität und möglicherweise sogar Autismus und nicht zu vergessen ein damit drastisch erhöhtes Sterberisiko.


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