Hallo,
müssen Mahnkosten des Beitragsservice bezahlt werden?
Der Beitragsservice schreibt:
"Bitte zahlen Sie rückständigen Rundfunkbeiträge von 8,00 EUR innerhalb von zwei Wochen. Dadurch vermeiden Sie zusätzliche Kosten."
Bei den 8,00 EUR handelt es sich um Kosten, die nichts mit der Rundfunkgebühr zu tun haben. . Diese wurden erhoben, als das Widerspruchsschreiben und der Vorgang mit dem BS bereits im Gange war. Person A eigentliche Rundfunkbeiträge hat A unter Vorbehalt, wie hier diskutiert, bezahlt.
A meint, das die Kosten unberechtigt sind, der BS aber hier stur bleiben wird und diese Kosten fortgeführt werden.
Wie kann A sich dagegen wehren? Hat jemand in diesem Forum erfolgreich die Kosten von seinem BS Konto gelöscht bzw. gutgeschrieben bekommen??
Danke und Gruß