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Autor Thema: Heute kam Beitragsbescheid, Begründung gut ?  (Gelesen 5232 mal)

r
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Heute kam Beitragsbescheid, Begründung gut ?
Autor: 07. Juni 2014, 06:59
Vorhin hatte Person A den Beitragsbescheid im Briefkasten und weiß in groben Zügen, was zu tun ist, aber würde sich gerne versichern.

1. Als Anschrift wählt er den Absender, die nächste Filiale vom örR ist in seiner Heimatstadt, Person A hat gelesen, daß das weniger umständlich ist.
2. Person A wird hier einfach seine seine Klagebegründungen einfügen und bittet um Korrektur, wo nötig. Roggi hat in einem anderen Threat (Widerspruch 2014) schon auf die durch mittlerweile stattgefundene Verhandlungen veränderte Situation hingewiesen, so daß Person A etwas verunsichert ist. Die Gründe sind alle persönlicher Natur.
Hier also die Begründung von Person A:

"Widerspruch gegen den  Beitragsbescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Ihre Zuordnung xxx.xxx.xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren Beitragsbescheid vom 01.06.2014 (Zustellung am 07.06.2014)Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich hiermit die Aussetzung der Vollziehung.

Begründung:

1. Es ist gegen meine Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen, das ich nicht möchte und das mich diffamiert und beschimpft.
2. Ich möchte den örR nicht unterstützen, weil er die Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Meinungsdiversität durch politische Korrektheit(linke Ideologe) ersetzt und damit bekämpft, anstatt dazu beizutragen, die Demokratie zu schützen und zu erhalten. “Demokratiebeitrag” ist ein reiner Propagandabegriff. Es wird zwar der rechte Extremismus bekämpft, aber der linke gefördert.

3. Ich lehne den örR aus Gewissengründen ab, da ich 2008 an dem islamkritischen Kongress in Köln teilgenommen hatte und als ich nach Hause kam, wurde ich um 20 Uhr in der Tagesschau als Rechtsradikaler bezeichnet. Statt das Land im Namen von Demokratie und Menschenrechten vor Ideologien zu bewahren, wird man von den örR beschimpft, wenn man für Demokratie  und Menschenrechte auch in Zukunft eintritt.  Hier ist der Begriff  “Demokratieabgabe” nicht nur Propaganda, sondern auch Spott.

4. Ich habe einen Computer aber daß der örR von mir Geld dafür will, würde allen Anbietern im Internet das Recht geben, von mir Geld zu fordern. Das heißt, nach dem Verhalten des örR kann also jeder, der gerade Lust hat mit jeder noch so illustren Begründung Geld von mir einziehen, wenn er es nur schafft, die Politik auf seine Seite zu bringen.

5. Daß ich als Christ an Gott glaube, für mich ist er derjenige, der über uns Menschen steht, vor dem alle gleich sind, seine Liebe für uns, und nicht Geschlechterkampf, und Kampf gegen Rechts und Feminismus und politische Korrektheit. Gott gab uns Freiheit und nicht Gehirnsklaverei durch Ideologie.

Artikel 4 des Grundgesetzes Abs. 2 verspricht: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

In diesen Zusammenhängen kann ich es nur als Hohn empfinden, dass ich seit 1.1.2013 nun per Gesetz dazu verpflichtet werden soll, durch einen Rundfunkbeitrag eine staatsnahe Institution finanziell zu unterstützen, deren Wirken völlig konträr zu meinen tiefsten demokratischen und religiösen Gewissensüberzeugungen ist.

Mit freundlichen Grüßen"

Falls ganze Absätze kritikwürdig/schlecht sind, lässt sich Person A gerne korrigieren.


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Aussetzung der Vollziehung: § 80 (4) VwGO sollte erwähnt werden.
Punkt 2: Es fehlt der Grund, der wäre der Verstoss gegen §11 und §12 Rundfunkstaatsvertrag
Punkt 4 und 5 würde ich nicht verwenden.
Punkt 4 ist ein spezielles Gesetz, aber es verstösst nicht direkt gegen ein Grundrecht.
Punkt 5 hat keinen Zusammenhang zur Beitragsverweigerung. Zudem muss niemand seinen Glauben offenbaren, es reicht, wenn man sinngemäß schreibt: gegen meine religiöse Überzeugung. Was Gott uns gab, ist das eine, was die Grundrechte uns geben das andere und somit sind diese das wichtige gegen diesen RBStV.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet und nicht beeinträchtigt, dazu gab es schon ein Urteil.
Es ist zwar nur ein Widerspruch, aber wenn die sehen, dass einige Punkte nicht haltbar sind, fahren die direkt schwere Geschütze auf. Meiner Meinung nach ist es von Vorteil, schon im Widerspruch keine Argumente zu verwenden, die nicht haltbar sind. Wenn man mit den Argumenten der Grundrechtverstösse widerspicht, haben die keine Chance, denn die wissen auch, dass der RBStV nicht haltbar ist vor dem Bundesverfassungsgericht.


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r
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Erstmal vielen Dank für die Begutachtung.
Person A hat jetzt die 5 mit der Religion gestrichen, und die anderen Ergänzungen vorgenommen, hoffentlich ist die bei Nr. 2 so richtig formuliert(Person A kann das nicht beurteilen, der Doofe).

Person A hatte aber noch gestern Punkt 4 erweitert und wollte gern wissen ob das so nun geht oder ob es trotzdem gestrichen werden sollte. Weil so wie es jetzt ist findet Person A sieht das doch richtig nach Hand und Fuß aus. Aber Person A löscht wenn nötig, kein Thema.

Hier die neue Version:

"Widerspruch gegen den  Beitragsbescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Ihre Zuordnung xxx.xxx.xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren Beitragsbescheid vom 01.06.2014 (Zustellung am 07.06.2014)Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich hiermit die Aussetzung der Vollziehung nach § 80(4) VwGO

Begründung:

1. Es ist gegen meine Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen, das ich nicht möchte und das mich diffamiert und beschimpft.

2. Ich möchte den örR nicht unterstützen, weil er die Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Meinungsdiversität durch politische Korrektheit(linke Ideologe) ersetzt und damit bekämpft, anstatt dazu beizutragen, die Demokratie zu schützen und zu erhalten. “Demokratiebeitrag” ist ein reiner Propagandabegriff. Es wird zwar der rechte Extremismus bekämpft, aber der linke gefördert. Damit liegt ein Verstoß gegen §11 und §12 des Rundfunkstaatsvertrags vor.

3. Ich lehne den örR aus Gewissengründen ab, da ich 2008 an dem islamkritischen Kongress in Köln versucht hatte, teilzunehmen(obwohl es eine zugelassene, öffentliche Veranstaltung war, wurde der Veranstaltungsort polizeilich abgeriegelt und von Linksextremen zusätzlich blockiert.
Als ich nach Hause kam, wurde ich um 20 Uhr in der Tagesschau als Rechtsradikaler bezeichnet. Statt das Land im Namen von Demokratie und Menschenrechten vor Ideologien zu bewahren, wird man von den örR beschimpft, wenn man für Demokratie und Menschenrechte auch in Zukunft eintritt. Hier ist der Begriff  “Demokratieabgabe” nicht nur Propaganda, sondern auch Spott.

4. Ich möchte nicht den Betrieb finanzieren, der meine Mitbürger gegen mich aufhetzt, so daß ich meine politische Haltung und meine grundsätzlichen, demokratischen Überzeugungen verstecken muß, um nicht gemobbt und ausgegrenzt zu werden, was schon oft genug geschehen ist. Selbst wenn es so wäre,  ich habe ein Recht darauf, eine “dumme und böse” Meinung zu haben, wenn der örR das so sieht. Der örR leistet keinen “Demokratiebeitrag”, meiner Meinung nach bekämpft er   
Demokraten.
Schon 1972 sagte F.J. Strauß: “Ich bin der Meinung, dass die Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch einen gro?en Teil der Massenmedien schon den Charakter freier Wahlen heute, wenn auch noch in geringem Umfange, wie ich zugeben will, gefährdet. Weil hier ein Propagandaapparat eine einseitige Wählerbeeinflussung treibt, weil heute der Wähler nicht mehr den Zugang zu einer vollen, ungeschminkten, umfassenden Information hat und in der Kommentierung weitestgehend einseitig beeinflusst wird.“
Während der Woche des Regierungssturzes in der Ukraine wurde durch die ARD in 49 Interviews/Statements die Opposition der Regierung interviewt(davon 5 auf Klitschko, 5 auf Timoschenko, 1 auf Jazenjuk, damaliger Oppositionsführer).
Dagegen wurden in 7 Interviews Interviews/Statements der Regierungsseite veröffentlicht, davon 1 von einer Anhängerin der Regierung Janukowitsch, 1 mit einem später übergelaufenen Abgeordneten, 2 mit Abgeordneten und 3 mit Janukowitsch selbst.
ZDF: 45 Interviews der Opposition, davon 7 auf Klitschko, während nur 4 Interviews von Janukowitsch gesendet wurden, die genauer genommen kurze Statements waren.
Quelle: http://www.freitag.de/autoren/propagandaschau/analyse-der-maidan-propaganda-in-ard-und-zdf


In diesen Zusammenhängen empfinde ich es als große Dreistigkeit, dass ich seit 1.1.2013 nun per Gesetz dazu verpflichtet werden soll, durch einen Rundfunkbeitrag eine staatsnahe Institution finanziell zu unterstützen, deren Wirken völlig konträr zu meinen tiefsten demokratischen Gewissensüberzeugungen steht.

Mit freundlichen Grüßen"


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Offenbar ist es jetzt spitze so ?  (#)
Dann schick ich den Widerspruch morgen per Einschreiben ab.


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Ich finde es gut  >:D


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Ich würde nun von Person A ein Dankeschön ausrichten, und das sie jetzt sicher sein könnte..wenn das ganze nicht hypothetisch wäre :)


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Es wäre besser, wenn Person A nicht zu sich nach Hause kommt und Tagesschau als Informationsquelle nutzt. Damit liefert Person A Futter gegen sich selbst.
Die Widersprüche werden der Klage beigefügt. Die Richter nehmen es als Steilvorlage für die Nutzung des ÖRR und die Klage steht auf wackligen Füssen.

Hoffentlich hat X es noch nicht abgeschickt und kann den Text noch korrigieren?


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2008 war der Tag, an dem die Tagesschau lief. Das Vergehen, die Tagesschau rezipiert zu haben, dürfte hoffentlich verjährt sein, doch die Wunden sitzen tief. Unheilbar tief, nicht wahr? Das Vertrauen ist erschüttert und nichts ist seitdem passiert, um das Vertrauen wieder herzustellen, örR berichtet immer wieder völlig konträr zur Person As tiefsten demokratischen Gewissensüberzeugungen.


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Person A hat den Brief noch nicht abgeschickt, sondern extra noch gewartet, weil heute die Post ja erst offenhat auch.
Also Roggi spiegelt Person A's Haltung treffend wieder, weil es war so daß der TV-Konsum ab 2008 drastisch nachgelassen hat, da war das Maß (so manches hat Person A davor schon genervt) endgültig voll aber manchmal war Person A doch schwachgeworden  und hat mitten in der Nacht dann manchmal doch vorsichtig das TV eingeschaltet und schöne alte Schwarzweißfilme aus der prä-68er-Zeit geschaut, aber das war dann doch zu inkonsequent und manchmal bekam Person A dann doch hier und da einen Fetzen Neuzeit mit und so wurde A ab 2010 konsqequent und schaute gar nicht mehr, und so flog dann 2012 auch der Fernseher samt Staubschicht raus.
Person A weiß noch genau, wie sie an dem verhängnisvollen oder auch guten Tag 2008 abends mit offenem Mund vor der Glotze stand, gerade aus Köln angekommen und sich dachte "ich glaub ich spinne". War wirklich der Bruch mit diesem Mistverein(sorry).


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Doch noch eine letzte Frage: Person A hat auf Anraten ja den Satz übernommen:

"Damit liegt ein Verstoß gegen §11 und §12 des Rundfunkstaatsvertrags vor."

Person A hat  nachgeschaut und hat in § 11 d(Telemedien) in Abschnitt (3) das gefunden:
"Durch die Telemedienangebote soll allen Bevölke-rungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesell-schaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden."

Das die das nicht machen sondern einseitig Propaganda treiben ist eine Verletzung von 11, aber inwiefern ist 12 verletzt ?
Person A möchte vor dem Verwaltungsgericht nicht wie ein Depp dastehen ("naja..nuschel..hab gehört das sei so..hüstel.."), drum nochmal die Frage nachgeschoben, wär nett wenn jemand den Verstoß gegen 12 sagen könnte.



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Der Paragraph 12 scheint nichts damit zu tun zu haben, es ist immer ratsam, die entsprechenden Gesetze durchzulesen, damit man gut vorbereitet ist und die Argumente stichhaltig sind.


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Ja, hätte sie vorher machen müssen, Person A hat sich eben blind auf einen der Forums-gurus verlassen.


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