Person A muss sich wohl oder übel jetzt ebenfalls damit auseinadersetzen. Nur wurden nicht nur 20€ Pauschalbetrag beantragt, sondern auch noch die Zugfahrkarte des Vertreters bzw. Bevollmächtigten. Da aber 3 Gerichtstermine an diesem Tag stattgefunden haben, wird auch nur 1/3 der Zugfahrt berechnet. Allerdings hat es nie ein negatives Urteil für A gegeben, da A die Klage zurück gezogen hat und laut VG mit Beschluss die Sache für erledigt erklärt wurde. Sollte jetzt der Bevollmächtigte, welcher extra aus HH nach H angereist ist nicht auf seinem Geld sitzen bleiben? In A's Schreiben ist ebenfalls in der rechten, unteren Ecke der Hinweis abgedruckt, dass der - in diesen fiktiven Fall - NDR nur von zwei bevollmächtigten Personen vertreten werden kann. Braucht der Antrag denn zwei Unterschriften? Oder hätten sogar diese zwei Bevollmächtigten, zwecks Vertretung des NDR, zum Gerichtstermin erscheinen müssen? Einfach untätig auf das nächste Schreiben warten möchte Person A dann doch nicht.