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Autor Thema: Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG  (Gelesen 44880 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Hat jemand schon mal erfolgreich ein Verwaltungsgericht davon überzeugt,
so einen Antrag abzulehnen ?
http://zwangsrundfunk.de/doku/Antrag_NDR_7002_RVG_162.pdf

Hallo Larsenson!
Nur als Gedankengang: Mit jedwelchen Zahlungen an den Beklagten finanziert man ja seinen Gegner mit. Da Person I generell Zahlungen zum Zwecke der Finanzierung dieses unerträglichen Beitragssystems an den NDR ablehnt, hat sie auch diese Zahlung nicht beglichen und dies dem Gericht und dem NDR kundgetan. Die Forderung der 20 Euro wurde vom NDR bis jetzt nicht weiter angemahnt, vom Gericht aber auch nicht verworfen.

Ausserdem immer dran denken: Werden die sich wegen 20 Euro die Hände wund schreiben mit Vollstreckung etc.? Ich glaube, die müssen im Moment eher andere Zwangseinnahmequellen abarbeiten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2016, 23:33 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen

Einfach für alle: einfach nicht zahlen!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

m
  • Beiträge: 9
Meine Person M hat auch einen Kostenfestsetzungsantrag nach einer Klageabweisung vom Verwaltungsgericht erhalten.

Wenn Person M das richtig verstanden hat, dann wird ein Widerspruch gegen diesen Antrag wohl nichts bringen, also einfach nicht reagieren und eine Rechnung von der Rundfunkanstalt kommt irgendwann, auf die man reagiert oder auch nicht, korrekt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2016, 23:13 von Bürger«

m
  • Beiträge: 9
Und nun ein 2. Kostenfestsetzungsantrag wegen Antrag § 80 Abs. 5 VwGO ....


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  • Beiträge: 710
Ich sehe das wie "seppl" in obiger Antwort
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg129145.html#msg129145

und selbst habe ich das auch ignoriert. Also die Forderung direkt von der LRA, nach Beschluss....

Der Antrag auf Aussetzung kostet immer Geld, und der Beschluss ist nur eine Festsetzung.
Dagegen kann man wieder Einspruch erheben, insofern es auf dem Beschluss steht.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist keine Verpflichtung zur Zahlung, zumindest hab ich das so erfahren, weil da kam nichts mit Nachdruck.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2023, 23:52 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

m
  • Beiträge: 9
Ok, danke für die Info, Person M wird auf die Forderung warten.
Hatte sich auch beim VG gemeldet und musste über eine Empfehlung lachen, nach dem Beschluß gleich beim Antragsteller zu melden, um die Zinsbeträge zu minimieren.


Edit "Bürger":
Dieser und vorherige Beiträge mussten leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2016, 23:16 von Bürger«

l
  • Beiträge: 16
Nachdem der Prozess in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht von der Person B verloren wurde, möchte die Landesrundfunkanstalt eine Kostenpauschale von 20 Euro festsetzen lassen.  :-X

Es steht nicht mal drin wofür - Pauschale halt. Kann man da nix gegen tun? Die spinnen wohl. Wieso wurde das Urteil eigentlich schon gesprochen, aber die Prozesskosten noch gar nicht kassiert? Für ein verlorenes Urteil auch noch zu zahlen, ist ja irgendwie ein bisschen dreist, oder? >:(

Person B hätte erwartet: Klageeinreichung, Wartezeit, Vorauszahlung der Gerichtskosten, Wartezeit, Evaluierung der Argumente, wie bei anderen Verfahren, Wartezeit, Urteil und Schluß :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2017, 20:59 von Uwe«

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Person B hätte erwartet: Klageeinreichung, Wartezeit, Vorauszahlung der Gerichtskosten, Wartezeit, Evaluierung der Argumente, wie bei anderen Verfahren, Wartezeit, Urteil und Schluß :D

Vielleicht dachte der Richter (zu Recht?), der Kläger wird nicht in die zweite Instanz gehen, also mache ich kurzen Prozess und der Kram ist vom Schreibtisch, ein für allemal...

Was kann man tun? Wie wäre es mit einer Überraschung für den Richter, z.B. in die zweite Instanz gehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2017, 11:11 von DumbTV«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

l
  • Beiträge: 16
Was kann man tun? Wie wäre es mit einer Überraschung für den Richter, z.B. in die zweite Instanz gehen?

Aus Knappheit der finanziellen Mittel nicht angestrebt ist der Weg in die zweite Instanz. Aber Person B wird im gleichen schnoddrigen nichtssagenden Stil die Ablehnung beantragen, weil man sich ja äußern darf/soll/muss/kann


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2017, 10:30 von DumbTV«

G
  • Beiträge: 272
Bescheid aussergerichtlicher Kosten: Siehe Anhang

§ 164 VwGO "Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest"

Also wirklich, sämtliche Klagen in den Parteienrechtsstreitigkeiten werden durch die Verwaltungsgerichte mit Niederlagenurteilen abgewatscht und dann kommt der Rundfunk als armer Beklagter daher und kassiert auch noch ab. Das ist echt dreist.

Person X darf sich nun innerhalb von 2 Wochen beim Verwaltungsgericht zu den "festgesetzten außergerichtlichen Kosten" äußern, die der RBB "beantragt" hat. Was dabei rum kommt, weiß man ja inzwischen. Ist wie mit dem Einzelrichter. Die Entscheidung treffen dann doch ganz andere.

"Die festgesetzten Kosten sind auf folgendes Konto zu überweisen" : Na was denn nun? Wurden die Kosten nun beantragt (lt. VG) oder sind sie bereits festgesetzt? (lt. RBB)  Da wird ja keiner schlau draus. Und für was die 20 Euro? Für das bestellte Urteil?

So und was wird da noch beantragt? "Festgesetze Kosten vom Eingang des Festsetzungbetrages mit 5% ...zu verzinsen" ??
"Etwaig weiter gezahlte Gerichtskosten hinzuzusetzen"??

Was bedeutet das??  :o :o :o  "Weiter gezahlte Gerichtkosten" ?? Der Streitwert betrug 140 Euro. 105 Euro Klagekosten, 20 Euro Kostenfestsetzung RBB und was soll da jetzt noch folgen?? >:(

Ist das fair? Dem RBB tun fehlende 20 Euro (oder wieviel am Ende?) nicht weh, den Klägern schon....

Und kann es sein, dass derartige Kostenfestsetzungen nicht alle Kläger (trotz Niederlagenurteile) bekommen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2019, 15:28 von DumbTV«

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Und kann es sein, dass derartige Kostenfestsetzungen nicht alle Kläger (trotz Niederlagenurteile) bekommen?
Richtig, so "billig" kommen nicht alle Kläger davon.
Da sich der BR inzwischen von seinen Traunsteiner Parteigenossen ähm... Anwälten vertreten läßt, kommen zu der 20-€-Pauschale auch noch die Kosten für völlig unnötige Schriftsätze dazu, die die Entscheidung des Gerichts sowieso nicht beeinflußt haben, da die Entscheidung im Vorfeld ja schon fest steht.


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  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

G
  • Beiträge: 272
Da sich der BR inzwischen von seinen Traunsteiner Parteigenossen ähm... Anwälten vertreten läßt, kommen zu der 20-€-Pauschale auch noch die Kosten für völlig unnötige Schriftsätze dazu, die die Entscheidung des Gerichts sowieso nicht beeinflußt haben, da die Entscheidung im Vorfeld ja schon fest steht.

Was für Schriftsätze? :o
Person X liegt nur ein Schreiben von der LRA an das VG vor, in dem die LRA u.a. das VG aufforderte, die Klage abzuweisen. Also das Schreiben wurde ja nichtmal an Person X gesandt, sondern an das VG. Und das VG leitet dieses Schreiben an die Kläger weiter.
Und das rechtfertigt zusätzliche Kosten?? Also ausserhalb dieser bereits sehr fragwürdigen Pauschale von 20€?

Und ab wann soll die Berechnung der Zinsen stattfinden?

Das ist ja alles nicht mehr normal  >:(


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  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Die Zusatzkosten fallen dann an, wenn die LRA externe Anwälte beauftragt hat. Ist dies nicht der Fall, "darf" die LRA die 20-€-Pauschale geltend machen.

Bitte beachten: Mein Beitrag bezog sich auf Fälle, in denen externe Anwälte Schriftsätze ans Gericht geschrieben haben, die LRA sich also nicht selbst vertreten hat.


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  • Beiträge: 106
  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Person L hatte auch vom VG drei Anträge je 20€ erhalten: 2 für die VG Urteile und 1 für seinen Antrag auf Berufung beim OVG was auch abgewiesen wurde. Da Person L aber eine Beschwerde beim BVerfG eingelegt hat, hat er beim VG einen Gegenantrag gestellt um die Entscheidung bez. die gegenseitige Kostenerstattung auszusetzen bis über seine Beschwerde (die Beschwerdenummer hatte er angegeben) geurteilt wird. Daraufhin habe Person L diesbezüglich nichts mehr gehört, weder vom VG noch vom LRA.

Ich vermute, dass Person L wieder was hören wird sobald das BVerfG seinen Antrag abweist.


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A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

G
  • Beiträge: 272
lieven, wurde die Beschwerde beim BVerfG zur Entscheidung angenommen? Und wie lange ist es jetzt her, dass sich das VG nicht mehr meldet?

Sind Fälle bekannt, in welchen die LRA mehr als 20 Euro fordern?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2019, 15:30 von DumbTV«

 
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