Bescheid aussergerichtlicher Kosten: Siehe Anhang
§ 164 VwGO
"Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest"Also wirklich, sämtliche Klagen in den Parteienrechtsstreitigkeiten werden durch die Verwaltungsgerichte mit Niederlagenurteilen abgewatscht und dann kommt der Rundfunk als armer Beklagter daher und kassiert auch noch ab. Das ist echt dreist.
Person X darf sich nun innerhalb von 2 Wochen beim Verwaltungsgericht zu den
"festgesetzten außergerichtlichen Kosten" äußern, die der RBB
"beantragt" hat. Was dabei rum kommt, weiß man ja inzwischen. Ist wie mit dem Einzelrichter. Die Entscheidung treffen dann doch ganz andere.
"Die festgesetzten Kosten sind auf folgendes Konto zu überweisen" : Na was denn nun? Wurden die Kosten nun beantragt (lt. VG) oder sind sie bereits festgesetzt? (lt. RBB) Da wird ja keiner schlau draus. Und für was die 20 Euro? Für das bestellte Urteil?
So und was wird da noch beantragt?
"Festgesetze Kosten vom Eingang des Festsetzungbetrages mit 5% ...zu verzinsen" ??
"Etwaig weiter gezahlte Gerichtskosten hinzuzusetzen"??
Was bedeutet das??
"Weiter gezahlte Gerichtkosten" ?? Der Streitwert betrug 140 Euro. 105 Euro Klagekosten, 20 Euro Kostenfestsetzung RBB und was soll da jetzt noch folgen??
Ist das fair? Dem RBB tun fehlende 20 Euro (oder wieviel am Ende?) nicht weh, den Klägern schon....
Und kann es sein, dass derartige Kostenfestsetzungen nicht alle Kläger (trotz Niederlagenurteile) bekommen?