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Autor Thema: Erste Schritte zum Widerstand  (Gelesen 1054 mal)

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  • Beiträge: 4
Erste Schritte zum Widerstand
Autor: 06. Juni 2014, 15:45
Guten Tag,

Nehmen wir folgenden, hypothetischen Fall an:

Person A hat noch nie GEZahlt und hat es auch nicht vor.
Nun bekommt diese Person in kürzer werdenden Abständen Post vom Beitragsservice. Bisher hat Person A diese immer ignoriert.
Die Intervalle in denen Person A nun Post bekommt ist auf,  sagen wir mal,  eine Woche reduziert.
Was sollte Person A tun bzw was kann Person A tun bevor der Beitragsbescheid bei ihm eingehen würde.
Oder sollte er, falls es Person A wirklich gibt, auf diesen Bescheid warten und dann ggf. Widerspruch einlegen bzw.  Klage einreichen?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2014, 16:01 von wobkaktuz«

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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Erste Schritte zum Widerstand
#1: 06. Juni 2014, 22:39


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