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Autor Thema: Gebühren-/Beitragsbescheid WG  (Gelesen 1681 mal)

T
  • Beiträge: 2
Gebühren-/Beitragsbescheid WG
Autor: 07. Juni 2014, 14:46
Hallo zusammen,

Mister T liest sich nun seit einigen tagen ein und hat bemerkt, dass es sehr mühsam ist, sich einen überblick zu verschaffen. jeder Fall scheint individuell behandelt zu werden und er wagt sich nun einmal seine Lage zu erläutern und evtl. einen hilfreichen Tip oder einen nützlichen link zu erhalten.

Zunächst einmal gehöre er zu denen, die noch nie bei der GEZ gemeldet waren und ebenfalls noch nie eine Persönliche Information herausgegeben haben.
Nach etlichen unbeantworteten Briefen folge, wie oft geschildert, die automatische Anmeldung.
 
Er hatte noch die Hoffnung, aufgrund einer erneuten Ummeldung um den Beitrag herum zu kommen, allerdings hat das Amt wohl seine neue Adresse herausgegeben und nun liegt ein hübscher Beitragsbescheid samt Rechtbehelfsbelehrung in Mister T's Briefkasten.
(siehe Anhang)

Er hatte nun vor Einspruch einzulegen und weiterhin nicht zu zahlen, auch wenn vielerorts geschrieben wird, er sollte auf jeden Fall zahlen, zumindest unter Vorbehalt damit er keine hohen Kosten aufgrund von Versäumnisgebühren oder Gerichtsvollzieher erntet.

Hat jemand eine Ahnung über die höhe der maximal anfallenden Kosten?


Das eigentliche Problem ist nun folgendes:

die Wohnung war eine Wohngemeinschaft und sein ehemaliger Mitbewohner hat folglich die gleichen Briefe erhalten. Er würde nun gerne seine hälfte des Beitrags bezahlen, da er druck von seiner Lebensgefährtin bekommt und befürchte nun, dass er angaben macht, die auf Mister T Auswirkungen haben könnten.

Ist das überhaupt möglich oder gibt es stets nur eine Rechnung pro Haushalt, also eine Person pro Haushalt, die den Vertrag abschließt?

Müsste er dann nicht gleich den vollen Betrag zahlen?


...wenn T nun beispielsweise Einspruch einlege, da er kein Einkommen hat (Student), dann muss der ehemalige Mitbewohner doch wahrscheinlich den ganzen Betrag zahlen.. ist das richtig??


viele Grüße von T und danke schonmal für eventuelle Antworten!!!


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s
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Re: Gebühren-/Beitragsbescheid WG
#1: 07. Juni 2014, 15:19
Jeder beitragspflichte Bewohner kann vom BS für den gesamten Beitrag herangezogen werden. Wie die WG-Mitglieder das untereinander aufteilen, ist dem BS egal.

Allerdings muss auch nur einer zahlen, die anderen können dann mit Verweis auf dessen Beitragskonto Widerspruch einlegen.

Bei Studenten ist das Einkommen egal, die werden genau dann befreit, wenn sie Bafög bekommen.


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T
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Re: Gebühren-/Beitragsbescheid WG
#2: 07. Juni 2014, 16:35
vielen dank für die antwort!

..würde das bedeuten, dass es ausreicht wenn einer pro wohngemeinschaft befreit wird (wegen bafög) und sich alle anderen auf ihn berufen? das wäre schwer unlogisch..

in t's fall aber irrelevant. bafög gibts für den armen nicht, er muss sich mit studienkredit und nebenjobs finanzieren.

er denkt, über die schiene habe er aber die besten chancen beim widerspruch, jedenfalls hat er noch nirgends gelesen, dass ein einspruch aus anderen gründen bewilligt wurde!

oder liegt mister T daneben?


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s
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Re: Gebühren-/Beitragsbescheid WG
#3: 07. Juni 2014, 17:25
Wenn einer befreit ist, kann sich der BS von ihm kein Geld mehr holen. Von den anderen aber schon.


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