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Autor Thema: Widerspruch 2014  (Gelesen 312687 mal)

m
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Re: Widerspruch 2014
#150: 21. Juli 2014, 11:59
edit2: weiss jemand, ob man den antrag, die aufschiebende wirkung anzuordnen bzw. antrag auf aussetzung der vollziehung nach §80(4) VwGo auch beründen muss?
Bernd Höckers Begründung
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!

scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben, wie mich deucht... ;)
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046

Danke!

Widerspruch entsprechend ergänzt. Außerdem Ablehnung des Säumniszuschlags eingebaut:

3. Ablehnung des Säumniszuschlags
Begründung: Vermutlich beziehen Sie sich bei der Erhebung des Säumniszuschlags auf §10(5) RBStV.
Ein Verwaltungsakt ist jedoch dann nichtig (§44(2) Punk 5 BVwVFG), [wenn] „der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht“. Dies ist mit §12(2) RBStV gegeben. Es werden erst Bescheide ausgestellt, wenn der sog. „Beitragsschuldner“ eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des §12(2) RBStV begeht, die mit Bußgeld belegt werden kann. Der Säumniszuschlag ist demnach aufzuheben.
Meiner Ansicht nach ist damit auch der gesamte Verwaltungsakt „Gebühren-/Beitragsbescheid vom 04.07.14“ nichtig!


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Re: Widerspruch 2014
#151: 21. Juli 2014, 12:50
Es bleibt nur bezahlen oder Widerspruch mit Klage, keine Alternative möglich, wenn man in Deutschland leben möchte und keine Befreiungsmöglichkeit besteht.


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Re: Widerspruch 2014
#152: 21. Juli 2014, 13:42
Es bleibt nur bezahlen oder Widerspruch mit Klage, keine Alternative möglich, wenn man in Deutschland leben möchte und keine Befreiungsmöglichkeit besteht.

Danke für die Antwort!
Und wie lange dauert es bis zur Klage und vors Gericht gehen ab dem Widerspruch?


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Re: Widerspruch 2014
#153: 21. Juli 2014, 13:51
Das kann man nicht pauschal beantworten, auch nicht individuell, eigentlich gar nicht.


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Re: Widerspruch 2014
#154: 21. Juli 2014, 15:20
Okay, danke für die Antwort.
Und wäre es auch möglich das Person X jetzt erstmal Widerspruch einlegt, und wenn dieser dann abgelehnt wird, dann erst bezahlt?
Vielleicht dauert das Ganze wieder eine Weile und bis dahin hat sich schon wieder was verändert.


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Re: Widerspruch 2014
#155: 21. Juli 2014, 15:24

Vielleicht dauert das Ganze wieder eine Weile und bis dahin hat sich schon wieder was verändert.

Einen Widerspruchbescheid hatte Person X bereits 3 Wochen, nach Einsenden des Widerspruchs im Kasten.


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Re: Widerspruch 2014
#156: 21. Juli 2014, 19:23
Ich bekomme seit 9 Monaten keine Post vom BS, das kann gewertet werden als abwarten, bis entweder eine neue Beitragsregelung eingeführt wird oder bis höchstrichterliche Entscheidungen fallen. Wenn es zur Klage kommt, vergehen ebenfalls viele Wochen bis zum Gerichtstermin und bis zur Entscheidung, bis zum Bundesverfassungsgericht dauert es sicherlich bis nächstes Jahr.


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Re: Widerspruch 2014
#157: 21. Juli 2014, 20:16
seit 9 Monaten gar keine Post, oder nur keine Widerspruchsbescheide?


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Re: Widerspruch 2014
#158: 21. Juli 2014, 22:39
Absolut nichts!


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Re: Widerspruch 2014
#159: 21. Juli 2014, 22:53
Kann das ein Zeichen dafür sein , das der mitlesende Feind von identifizierten und besonders aktiven Mitgliedern hier im Forum besser die Finger lässt , als sich diese womöglich noch zu verbrennen.
Kann es sein , das sich Widerstand so lohnt und Wirkung erzielt ? Ich meine ja , das kann kein Zufall sein.


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Re: Widerspruch 2014
#160: 22. Juli 2014, 00:54
Ich habe mich oft mit den Grundrechten beschäftigt, für viele Artikel habe ich mittlerweile ein Argument, welches gegen den RBStV spricht. Der RBStV wird keinen Bestand haben, wer sich nicht zwingen lassen will,  kann nicht gezwungen werden. Das weiss auch BS.


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Re: Widerspruch 2014
#161: 22. Juli 2014, 10:46
Toi toi toi!
Ich werde meinen Widerspruch auch heute absenden.
Kann mich der Argumentation bzgl. der Grundrechte, insb. der negativen Informationsfreiheit, nur anschließen.
Aufgeben kommt für mich auch nicht in Betracht, da beissen sie auf Granit.


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Re: Widerspruch 2014
#162: 22. Juli 2014, 15:35
Okay, danke für die Antwort.
Und wäre es auch möglich das Person X jetzt erstmal Widerspruch einlegt, und wenn dieser dann abgelehnt wird, dann erst bezahlt?

Das würde mich auch sehr interessieren. Roggi hat ja anscheinend die Erfahrung gemacht seitdem nichts mehr gehört zu haben, andere bekommen den Widerspruch innerhalb weniger Wochen.

Kann man bei Ablehung des Widerspruchs dann einfach zahlen oder muss mann klagen?

Vielen Dank auch nochmal an Roggi für die Mühe und die grandiose Arbeit!


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B
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Re: Widerspruch 2014
#163: 22. Juli 2014, 16:09
Die zweite Person kann einfach mit dem Anmeldeformular abgemeldet werden, dazu ist kein Widerspruch nötig.

Hallo, auch bei mir folgender Sachverhalt: Person A und Person B leben gemeinsam seit 01/2013 in einer Wohnung und haben bisher auf alle Schreiben nicht reagiert.
Nun sind für beide Personen die Beitragsbescheide eingetroffen.

Frage: Muss ich bei beiden Bescheiden Widerspruch einlegen? Bei dem von Person A wegen Verletzung der Grundrechte und bei dem von Person B wegen doppelter Anmeldung für eine Wohnung?
Oder reicht es wirklich das Person B sich einfach abmeldet? Wenn ja wo bzw. wie genau?

Sicherer wäre es doch wenn beiden Bescheiden widersprochen würde, oder?

Bin für jede Hilfe dankbar.

PS: Danke an alle die sich weigern sich ausbeuten zu lassen!!!! Gemeinsam sind wir stark!!!


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Re: Widerspruch 2014
#164: 22. Juli 2014, 16:15
@Twen123:
Der Sinn des ablehnenden Widerspruchsbescheid ist für BS, dass man zahlen soll, obwohl das Unrecht weiterhin besteht. Der Sinn für uns ist, gegen dieses Unrecht zu klagen, nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde.

@BerlinerBär:
Ein Widerspruch genügt. Die andere Person nutzt die Formulare, die vor dem Beitragsbescheid tonnenweise im Briefkasten landeten, oder das Onlineformular, welches man mittels Google findet.


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