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Autor Thema: Widerspruch 2014  (Gelesen 310197 mal)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Widerspruch 2014
#105: 14. Juli 2014, 20:45
Bölck, Thorsten: "Der Rundfunkbeitrag - eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe", in: NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) 2014, Seite 266 ff.

Hallo Knax,

sehr guter Fund!
Das Werk von Rechtsanwalt Thorsten Bölck "Der Rundfunkbeitrag - eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe" war hier im Forum vorher noch nicht bekannt.

Ra Bölck hat lt. dem Norderstedter Stadtmagazin auch schon eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag erhoben
https://www.stadtmagazin-sh.de/norderstedt/artikel/1-business-treff-erntet-begeisterung-(fotogalerie)
( 1. Business-Treff des BDS NORD ) :
Zitat
Rechtsanwalt Thorsten Bölck war als Gastredner vor Ort und referierte zum Thema
„Der Rundfunkbeitrag – eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe“.
Bölck hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag beim S-H VG erhoben und hierin die Verfassungswidrigkeit gerügt. In dem Vortrag wurde aufgezeigt, dass der Rundfunkbeitrag gar kein solcher ist, weil die Kriterien eines Beitrages – die das BVfG hierfür schon vor mehreren Jahrzehnten aufgestellt hat – überhaupt nicht erfüllt sind.


Auf heymanns-download.de steht eine Kurznachricht zum Werk:
( http://www.heymanns-download.de/startseite/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=289202&cHash=ab4b879135b9850ed8fbdb7c44e82ce4 )
Zitat
...
..."Der Rundfunkbeitrag - eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe" von RA Thorsten Bölck, original erschienen in: NVwZ 2014 Heft 5, 266 - 271.

Bölck erläutert im ersten Abschnitt den Begriff des Beitrags. Er zeigt auf, dass ein Beitrag erfordert, dass bestimmte Personenkreise einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil von einem öffentlichen Unternehmen haben. Nur dann dürfen diese bestimmten Personenkreise zu den Kosten dieses Unternehmens herangezogen werden. Ein Beitrag darf nur von solchen Personen erhoben werden, denen aus der Veranstaltung der öffentlichen Hand ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil erwächst. Als Beitrag wird die Beteiligung der Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung bezeichnet. Es kommt entscheidend auf den Gesichtspunkt der Gegenleistung an: Das Gemeinwesen stellt eine besondere Einrichtung zur Verfügung; allein derjenige, der davon einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen hat, soll zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen.


Der Autor arbeitet im Folgenden heraus, dass die als Rundfunkbeitrag bezeichnete Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe nicht die verfassungsrechtlichen Kriterien eines Beitrags erfüllt. Er wertet die bisherige Rechtsprechung aus (vgl. OVG Lüneburg, 10.09.2013, 4 ME 204/13; BayVerfGH, 18.04.2013, Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12) und arbeitet heraus, dass um Rechtsschutz im Zusammenhang mit der einmaligen Meldedatenübermittlung von den Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten nach § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersucht wurde. Die Verfahren waren allerdings erfolglos. Sodann legt der Autor dar, dass es nach seiner Überzeugung verfassungsrechtlich nicht möglich ist, dass die Länder gesetzliche Regelungen schaffen, wonach an die jeweilige Landesrundfunkanstalt eine Rundfunksteuer zu zahlen ist: Nach den finanzverfassungsrechtlichen Vorschriften der Art. 105 ff. GG gehören zu den steuerertragsberechtigten juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Gebietskörperschaften, nicht aber Rundfunkanstalten.....


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e
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Re: Widerspruch 2014
#106: 14. Juli 2014, 21:32
Hallo, hoffe bin in diesem Thread richtig. Habe heut einen Brief der GEZ als Antwort auf meinen Widerspruch erhalten. Dachte allerdings das als Antwort ein Widerspruchsbescheid kommt, das erhaltene Schreiben scheint mir aber keiner zu sein. Kann ich jetzt auf den Bescheid warten oder ist dieses Schreiben sonderlich ernst zu nehmen. Bisher habe ich noch nichts bezahlt, sprich mein Konto weist einen erhöhten Betrag auf ^^

Anbei ein Scan des Briefes (erste Seite)
http://img5.picload.org/image/lpiwpap/gez-bescheid.jpg

gruß ehorn


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Re: Widerspruch 2014
#107: 14. Juli 2014, 22:29
Dieses Schreiben ist nicht das Papier wert , auf dem es steht. Das kannst du getrost entsorgen oder zur Belustigung unter Ulk abheften. Es ist nicht der erwartete Widerspruchsbescheid , auf den wirst du noch lange warten dürfen. Damit lässt sich der BS sehr viel Zeit , derweil können noch weitere Beitragsbescheide für kommende Quartale eintrudeln und du wirst erst noch weitere Widersprüche schreiben müssen. Die meisten hier bekamen den Widerspruchsbescheid frühestens nach dem 3. Beitragsbescheid und somit 3.Widerspruch , also ca. ein 3/4 bis ein ganzes Jahr "Wartezeit".


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Widerspruch 2014
#108: 14. Juli 2014, 23:36
Was sollen wir nun tun? Zwei mal wiederspruch? Oder kann meine Frau einfach unter Angabe meiner Zwangsnummer "Kündigen" (Online-Änderung) ohne mich damit zum willigen Zahler zu machen.
Ich hoffen auf eine hilfreiche Antwort.
Vielen DANK. LG
Die Beitragsnummer wurde vergeben, verstecken ist nicht mehr möglich, richtiges reagieren ist jetzt wichtig. Da nur ein Beitragszahler pro Wohnung nötig ist, kann die andere Person sich mit dem Onlineformular abmelden, somit ist nur ein einziger Widerspruch erforderlich.


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Re: Widerspruch 2014
#109: 15. Juli 2014, 21:19
Hallo zusammen...

beim Beitrasservice sollen die Antwortbögen und Schriftstücke immer fein säuberlich mit Datum und Unterschrift unterzeichnet werden. Sie selbst versenden aber nur ununterschriebene Infopost.

Wenn Person A jetzt alle Schreiben unbeantwortet gelassen hat, und ihm dann ein Beitragsbescheid ins Haus flattert...

Kann in dem Widerspruch nicht auch ein, von Person A selbst unterschriebenes Dokument verlangt werden, aus dem hervorgeht, dass sich er/sie selber angemeldet hat?

Oder...

Man verlangt Auskunft über die rechtliche Grundlage, aufgrund der Person A angemeldet wurde?

Wenn diese Beweise, dass Person A sich willendlich angemeldet hat, nicht innerhalb einer Frist erbracht werden, und auch die rechtliche Grundlage zur Zwangsanmeldung fehlt, ist dann nicht auch der Bescheid unbegründet?

Oder irre ich mich...?


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Re: Widerspruch 2014
#110: 15. Juli 2014, 21:20
Hallo Zusammen,

Person A hat es jetzt auch erwischt und ist vom Beitragsbescheid "heimgesucht" worden  ;).

Da Person A schon eine Weile mit ließt, hat A  schon die ganze Zeit anhand Eurer Beiträge viele und hoffentlich gute Argumente gesammelt. Einen Teil davon hat A in seinem Widerspruchsschreiben eingefügt. Aus diesem Forums-Thread hat A sich insbesondere an den Schreiben von "Roggi" und "Grog" orientiert. Vielen Dank an Euch für diese riesige Hilfe!!!!

Person A würde Euch gerne seinen Widerspruch zeigen mit der Bitte auf Überprüfung auf grobe Fehler. Als neues Argument hat A unter 1.3.2. die Manipulation bei der Abstimmung in der seltsamen "Voting-Show" bei ZDF eingefügt.

Person A bedankt sich schon mal bei für Eure Unterstützung!

Viele Grüße,
Mupfel


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Re: Widerspruch 2014
#111: 15. Juli 2014, 21:36
@ Rainer_W: Selbst wenn die einem die Daten rausprügeln, die haben die persönlichen Daten, damit wird eine Beitragsnummer vergeben, es muss bezahlt werden. Ungesetzliche Datenbeschaffung ist recht schwierig in Paragraphen zu verpacken, um eine Ungerechtigkeit zu beweisen. Das wäre eine Nebenklage wert, aber würde nicht die Hauptklage beeinflussen.
@Mupfel: Manipulation beim ZDF ist ein gewichtiges Argument, das würde ich erst in der Klage vorbringen.


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Re: Widerspruch 2014
#112: 16. Juli 2014, 00:44
Hallo allesamt,

ich lese mich gerade hier durch und bin beeindruckt!  Z.Z. bin ich in der Verlegenheit für einen Freund, nennen wir ihn MisterX, einen Widerspruch zu zaubern. Möchte diesen aber so simpel wie möglich halten.
Wie schaut es hiermit aus:  "Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren oben genannten Gebühren-/Beitragsbescheid vom 04.07.2014 mit Posteingang vom 15.07.2014
Widerspruch
ein.

Begründung:

1. Ich besitze kein TV Gerät und ignoriere auch Ihre Dienstleistungen seit XXXX konsequent und verweise hiermit auf mein Recht der negativen Informationsfreiheit.

2. Ich habe zu keiner Zeit mit Ihrer Institution einen Vertrag abgeschlossen, der Sie in die Lage versetzen dürfte, mich in Ihrer Kundenkartei zu führen, geschweige denn Gebühren oder Beiträge von mir zu fordern.

3. Ihrem Beitragsbescheid fehlt es an der Rechtsgrundlage. Dem Gesetzgeber steht eine Kompetenz für die Erhebung eines Rundfunkbeitrags seit dem 01.01.2013 nicht zu, da es sich um eine Steuer und nicht um einen Beitrag handelt. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist daher verfassungswidrig und der oben genannte Beitragsbescheid ist somit aufzuheben."


Ginge das? Fehlt da essenzielles? Oder wäre die lange Version (Respekt dafür im übrigen!!) effektiver?


Ich freu mich auf Eure Antworten!!
Einen herzlichen Gruss von der Paula :)


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Re: Widerspruch 2014
#113: 16. Juli 2014, 01:23
Hallo Paula !

Einfach meine Meinung: kannst Du ohne weiteres so abschicken, denn Du wirst so oder so einen negativen Bescheid bekommen und mußt erst dann, wenn Du die Klage einreichst, wirklich gut begründen.
Dabei spielt der Besitz eines TV dann natürlich keine Rolle.

Viel Glück !



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Re: Widerspruch 2014
#114: 16. Juli 2014, 01:26
Hallo Auftakteule :)

So ähnlich dachte ich es mir..., werde den Part mit dem TV-Besitz noch abändern und sowieso noch eine Nacht drüber schlafen.

Vielen lieben Dank!


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Re: Widerspruch 2014
#115: 16. Juli 2014, 04:46
Es fehlt das essentielle. Und alle genannten Argumente taugen nicht für den Widerspruch. Es ist kein Vertrag, keine Steuer und unabhängig von Empfangsmöglichkeiten zu zahlen.


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Re: Widerspruch 2014
#116: 16. Juli 2014, 12:06
Es fehlt das essentielle. Und alle genannten Argumente taugen nicht für den Widerspruch. Es ist kein Vertrag, keine Steuer und unabhängig von Empfangsmöglichkeiten zu zahlen.

Was genau ist denn das Essentielle? Ich bin jetzt auch dabei einem Bescheid zu Widersprechen und finde irgendwie noch nicht die richtigen Worte.

Und zudem bin ich jetzt verunsichert : Kein Vertrag , Keine Steuer.
Meiner meinung nach ist das ein Vertrag oder hab ich was Falsch verstanden. Worauf berufe ich mich denn nun in meinem WIderspruch. Allein auf meine Gewissengründe?

viele Grüße


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Re: Widerspruch 2014
#117: 16. Juli 2014, 12:18
Danke für den Hinweis auf das Bölck'sche Gutachten. Wenn ich das so lese, wird mir klar, was Herr Prof. Koblenzer in Freiburg eigentlich wollte, als er die Gegenleistung für den Beitrag hinterfragte. Leute, besorgt Euch den Text. Ihr müsstet ihn in öffentlichen Bibliotheken bekommen oder mal jemanden bei Eurer Gemeindeverwaltung ansprechen.

Er geht auch darauf ein, dass gewisse im Rundfunkstaatsvertrag genannte Aktivitäten nicht durch die Rundfunkabgabe finanziert werden dürfen.

Dazu gehören die Aufsichtsaufgaben der Landesmedienanstalten.

Und hierzu eine Anmerkung von mir: während jeder die HU für sein Auto, ob nun privat oder gewerblich genutzt, selber berappen muss, müssen die Privatsender ihren eigenen TÜV nicht selbst bezahlen. Das zahlen wir alle mit. Die Privaten sind ja, wie bekannt, von der Zahlung des Beitrags ausgenommen, obwohl gerade sie es sind, die aus beruflichen/wirtschaftlichen Gründen auf Informationen aus den ÖR-Sendern angewiesen sind. Und genauso, wie die FAZ mit Sicherheit nicht kostenlos das Handelsblatt, die Süddeutsche oder die BILD auf den Tisch der Redaktion gelegt bekommt, kann man erwarten, dass auch die Privaten in den Pott mit einzahlen. Und dann werden sie hoffentlich endlich wach!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Widerspruch 2014
#118: 16. Juli 2014, 15:09
Was genau ist denn das Essentielle? Ich bin jetzt auch dabei einem Bescheid zu Widersprechen und finde irgendwie noch nicht die richtigen Worte.

Und zudem bin ich jetzt verunsichert : Kein Vertrag , Keine Steuer.
Meiner meinung nach ist das ein Vertrag oder hab ich was Falsch verstanden. Worauf berufe ich mich denn nun in meinem WIderspruch. Allein auf meine Gewissengründe?

viele Grüße
Am besten wäre, wenn du diesen Thread von Anfang an lesen würdest, ab Seite 1 geht es los mit allen Informationen die du brauchst.


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Re: Widerspruch 2014
#119: 16. Juli 2014, 15:45
Hello again,

heute hat Bürger "A" den Beitragsbescheid Nr. 2 erhalten, kann/soll er denselben Widerspruch wie beim ersten Mal verschicken?
(Vorlage von Resavoiur).
UND, Bürger A wird zum 01.08.14 den Wohnsitz wechseln, bleiben die Ansprüche des BS für die alte Wohnung bestehen?
Oder andersrum, WENN die nächsten Bescheide für diese Bleibe "nicht mehr ankommen"? (=ignoriert würden),
was könnte passieren? Oder muss A einfach den Vermieter als "zahlungswilligen Nachfolger" angeben?

Viele Grüße

Nexus1


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