Die Antwort vom BS passt nicht zum Widerspruch 2014. Die Textbausteine sind völlig veraltet, das ist schon sehr anmaßend was die machen. Wenn BS jemandem mit diesem Brief antwortet nach so einem Widerspruch, zeigt das nur, wie schlimm es um den BS gestellt ist. Die halten den Verfasser des Widerspruchs für so uninformiert und hoffen mit diesen zusammenhangslosen Schreiben jemanden beeindrucken zu können.
Hier die Analyse im einzelnen:
Zitat BS: "Der RBStV wäre kein privatrechtlicher Vertrag, sondern ein Gesetz."
Diese Behauptung kommt im Widerspruch 2014 nicht vor.
Zitat BS: "die gewünschte Löschung ihrer Daten kommt nicht in Betracht"
Dieser Wunsch kommt im Widerspruch 2014 nicht vor.
Zitat BS: "Mit dieser Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als abschließend geklärt an"
Die Verstöße gegen die Grundrechte werden also besser nicht angesprochen.
Dass der Paragraph zum Säumniszuschlag offensichtlich nichtig ist, egal, immer her mit dem Geld, wo kein Kläger, da kein Richter.
Diese Antwort vom BS liefert Beweise gegen den RBStV, so wie ich es immer wieder geschrieben habe.
Hier eine fiktive Möglichkeit:
Den neuen Beitragsbescheid kann Person A schon mit dem Betrugsversuch wegen den falschen Textbausteinen beantworten und noch einmal deutlich machen, warum Widerspruch eingelegt wird:
Grundrechtsverletzungen!
Sittenwidrigkeit!
Man möge einen Widerspruchsbescheid verfassen, der auf den eigenen Widerspruch bezogen ist, wenn BS versuchen möchte, durch betrügerische Absicht das Geld von Person A zu erpressen, werde eine Strafanzeige gestellt wegen:
Betrugsversuch!
Nötigung!
Amtsanmaßung!
Sittenwidrigen Verhaltens!
Um mögliche weitere Betrugsversuche zu unterbinden, werden nur noch unterschriebene Schreiben des BS akzeptiert, um seine Rechte wahrnehmen zu können.
Ein Fiktiver Schreiber dieses Forums, der sich sofort nach dem Absenden dieses Beitrags auf die Googlesuche nach Strafanzeige
http://www.online-strafanzeige.de/ machen würde, bekommt leider keine Briefe mehr vom BS.