Interessant, danke fürs hochladen. Die Antwort des BS ist völlig daneben, denn es wurde im Widerspruch 2014 darauf verzichtet, solche Argumente zu verwenden, die von Gerichten abgewiesen wurden. Es ist auch nur vor den Landesverfassungsgerichten verhandelt worden und es ging dort nicht um die Grundrechte. Es ist nicht wirklich eine Antwort auf den Widerspruch, sondern es ist eine Nebelbombe.
ÖrR hält sich seit 1986 für "essentiell für die Demokratie" und hat sich von diesem Anspruch kontinuierlich entfernt, hin zu einem Staatspropagandasender.
Auch war 1986 eine andere Form der solidarischen Finanzierung, nämlich die Geräteabhängige, gesetzliche Grundlage. Wer den Rundfunkbeitrag solidarisch nennt, meint allen ernstes, dass das Geld mal wieder etwas mehr von Arm nach Reich umgeschichtet werden muss, in grossem Stil.
So wie BS den Säumniszuschlag verteidigt, bestätigen die sogar die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes.
Es sind im RBStV die Gerichtsurteile von damals nicht umgesetzt worden und es wird das Zitiergebot nach Artikel 19 GG missachtet, darauf gehen die nicht ein.
Meiner Meinung nach wird deshalb kein Widerspruchsbescheid erlassen. Die können nichts vernünftiges darauf erwidern und warten eine neue Finanzierungsform ab, damit die laufende Finanzierung nicht gefährdt wird.