Selbstverständlich kann jeder den Widerspruch an seine Bedürfnisse anpassen und verwenden. Es werden immer mehr Fragen gestellt, was nach einem Beitragsbescheid zu tun ist, hier ist erst mal eine Antwort. Es dürfte egal sein an wen der Widerspruch geht, Beitragsservice oder Landesrundfunkanstalt, es steht ja in der Rechtsbehelfsbelehrung drin. Auf jeden Fall per Einschreiben versenden, die günstigste Variante reicht, man kann online den Sendungsverlauf verfolgen.
Es sollte alles vermieden werden, den Eindruch zu erwecken, dass die Beitragszahlung wegen dem Steuerargument verweigert wird. Wenn auf die vernichtenden Gutachten verwiesen wird, dann nur um die Grundrechtsverletzungen aufzuzeigen.
Die Widersprüche werden immer abgelehnt, egal wie gut die Argumente sind, deshalb kann man sie gleich für die Klage zurückhalten.
Es gibt ein Argument für eine Klage, gegen das kein Gericht etwas tun kann:
Artikel 19 Grundgesetz:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
Die Grundrechte sind die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes. Die Freiheit nach Artikel 2 und der Gleichheitssatz nach Artikel 3 werden sehr wohl angetastet, ebenso weitere Artikel der Grundrechte. Selbst Artikel 5 (Pressefreiheit) wird angetastet, weil es gegen den Rundfunkverweigerer verwendet wird.
Mit Artikel 18 könnte der örR abgeschafft werden:
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Hier ist der Punkt gekommen, wo der gesamte öffentlich rechtliche Rundfunk seine Legitimation entzogen bekommen muss. Im Zusammenhang mit freiheitlicher demokratischer Grundordnung ist der örR das genaue Gegenteil, er vernichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung, indem er der Politik zu viel Macht und Einfluss gewährt und andersherum von Politik und den Gerichten zu viel Macht bekommt.
Die Pressefreiheit wird gegen die Grundordnung mißbraucht, weil:
- Der Datenschutz wurde für den örR aufgehoben
- Die Vertragsautonomie wurde für den örR aufgehoben
- Das Sozialstaatsprinzip wurde für den örR verletzt
- Die Gewaltenteilung wird für den örR verletzt
- Die Pressefreiheit wird durch den örR mißbraucht
Zur Grundordnung gehört der Datenschutz, das Sozialstaatsprinzip, die Pressefreiheit, die Gewaltenteilung und andere Gesetzte wie die Vertragsautonomie.
Das muss natürlich alles erst vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten und bewiesen werden.