Danke für den Hinweis auf das Bölck'sche Gutachten. Wenn ich das so lese, wird mir klar, was Herr Prof. Koblenzer in Freiburg eigentlich wollte, als er die Gegenleistung für den Beitrag hinterfragte. Leute, besorgt Euch den Text. Ihr müsstet ihn in öffentlichen Bibliotheken bekommen oder mal jemanden bei Eurer Gemeindeverwaltung ansprechen.
Er geht auch darauf ein, dass gewisse im Rundfunkstaatsvertrag genannte Aktivitäten nicht durch die Rundfunkabgabe finanziert werden dürfen.
Dazu gehören die Aufsichtsaufgaben der Landesmedienanstalten.
Und hierzu eine Anmerkung von mir: während jeder die HU für sein Auto, ob nun privat oder gewerblich genutzt, selber berappen muss, müssen die Privatsender ihren eigenen TÜV nicht selbst bezahlen. Das zahlen wir alle mit. Die Privaten sind ja, wie bekannt, von der Zahlung des Beitrags ausgenommen, obwohl gerade sie es sind, die aus beruflichen/wirtschaftlichen Gründen auf Informationen aus den ÖR-Sendern angewiesen sind. Und genauso, wie die FAZ mit Sicherheit nicht kostenlos das Handelsblatt, die Süddeutsche oder die BILD auf den Tisch der Redaktion gelegt bekommt, kann man erwarten, dass auch die Privaten in den Pott mit einzahlen. Und dann werden sie hoffentlich endlich wach!
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"