Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Partnerschaft und Anmeldung

Begonnen von shade, 04. Juni 2014, 18:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

shade

Hallo Zusammen,

heute war es soweit, die "Gebühren-/Beitragsbescheide" sind angekommen. Nun ist es so, Person A und Person B leben gemeinsam in einer Wohnung, beide Bescheide wurden zugestellt. Person A möchte klagen, kann sich Person B nun mit der "Zwangsanmeldenummer" von Person A einfach bei der GEZ anmelden obwohl Person A bisher nicht gezahlt hat und klagen wird? Oder muss Person B nun auch klagen obwohl sie in der selben Wohnung lebt?

Ich hab zu dem Thema leider bisher noch keine Antworten gefunden... :/

Danke euch!

Tester

Das würde mich auch sehr interessieren ;-)

Wolfman

ist auf jeden Fall einen Versuch wert.
B sagt er wohnt bei A, A verweigert.
damit müsste zumindest B aus dem Schneider sein.