Hallo,
nachdem Person A auf seinen Beitragsbescheid einen Widerspruch an den Bayerischen Rundfunk geschrieben hat kam zwei Monate danach KEIN Widerspruchsbescheid sondern ein Brief mit der Überschrift "Rundfunkbeitrag", wo auf seine Argumente im Widerspruchschreiben Bezug genommen wurde, SONST NIX. Auf der Rückseite stand auch kein Hinweis zum erneuten Widerspruch oder einer Frist, nur vorne beschrieben. Der Wortlaut dieses Briefes lautete so:
vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltenden Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 01.01.2013 für Wohnungen, Betriebsstätten [...] zu entrichten. Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung können wir nicht erkennen.Person A hat den Brief nicht ernst genommen und im Müll wo er hingehört entsorgt.
Nun wieder zwei Monate vergangen kam heute ein Brief mit der Überschrift "Mahnung", wo Person A eine Frist bis zum 15.06.2014 gesetzt wurde deren Restforderungen endlich zu begleichen.
Hier der Brief (vorne und hinten):
Welchen Schritt muss Person A jetzt machen? Es steht wieder nix von Widerspruch...