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Autor Thema: Mahnung nach Widerspruch ohne Widerspruchsbescheid, nächster Schritt?  (Gelesen 17429 mal)

B
  • Beiträge: 140
So lange die Bescheide des BS nicht rechtsgültig werden, besteht keine Rechtssicherheit für die Forderung des BS. Also wird der BS immer wieder mahnen und dann irgendwann einen Widerspruchsbescheid "erlassen" Diesem Widerspruchsbescheid kann man nicht widersprechen sondern muss klagen, damit er nicht rechtsgültig wird.

Diese Thematik bzw. Vorgehensweise ist im Forum mehrfach/oft besprochen und dokumentiert - mit entsprechenden Hinweisen auf die zugehörige ZPO oder § - bitte einfach ein wenig suchen ....


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p

px3

  • Beiträge: 113
Auch ich habe im SEPTEMBER 2014 nach erhaltenem Gebühren-Festsetzungsbescheid fristgerecht den vielseitigen und umfangreichen Widerspruch (grosser Dank an Roggi http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html) mit der Bitte um Widerspruchsbescheid und Aussetzung der Vollziehung per Einschreiben / Rückschein an den Beitrgasservice in Köln geschickt.

Nun erhalte ich MITTE MAI 2015 einen einfachen Brief in den Briefkasten. Betreff: Ihr Rundfunkbeitrag mit einigen Antworten und den Schlußsatz: "Wir sehen mit den Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an".

Was nun? Wieder abwarten bis ein Gebührenbescheid kommt, dann wieder den gleichen Widerspruch mit der Bitte um klagefähigen Widerspruchsbescheid und Aussetzung der Vollziehung schicken? Was kommt als Nächstes?

Theoretisch würde PersonY zum Aussitzen raten und gegen jeden weiteren Bescheid den selben Widerspruch einlegen.
Informelle Schreiben, ohne Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite, sind freundliche Schreiben, die man theoretisch abheften kann >:)


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S
  • Beiträge: 17
Update:
Nach genau einem Jahr ohne Belästigung hat Person A vorgestern einen Festsetzungsbescheid erhalten. Summe is ca. 105€ inkl 2x Säumniszuschlag. Person A wird nun wieder einen  Widerspruch mit Roggis Vorlage schreiben und schauen, was demnächst noch so passiert.


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S
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Wer interessiert daran ist, was sich in der Zwischenzeit bei Person A getan hat, kann ja sein Interesse hier bekunden.

Dann lädt Person A ein paar Dokumente hoch und erzählt bisschen aus seinen Erfahrungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2017, 04:56 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.239
Interesse !

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Habe auch Interesse!

Tatsachen-/Erfahrungsberichte helfen den Meisten weiter, auch wenn es um fiktive Einzelschicksale geht. Vielleicht vermögen aber andere fiktive Personen Schlüsse daraus ziehen (roter Faden) wie es weitergehen könnte?!

VG rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

Q
  • Beiträge: 11
Mich würde es auch interessieren!


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