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Autor Thema: Mahnung nach Widerspruch ohne Widerspruchsbescheid, nächster Schritt?  (Gelesen 17426 mal)

D
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Habe gerade das Buch von Kurt Krömer "Ein Ausflug nach wohin eigentlich keiner will " gelesen. Es geht da unter anderem um den Besuch des Studios Channel One in Kabul.Er schreibt:Das ganze Studio hat mit Sicherheit ungefähr fünfundzwanzig Millionen Eufro weniger gekostet als das Nachrichtenstudio des ZDF,aber es funktioniert wunderbar.Von der Entwicklung über den Einkauf von Sendungen bis hin zu der Entscheidung, was ausgestrahlt wird würde bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland an dieser Stelle einen Stab von bis zu hundertundvierunddreizig aktiven Mitarbeitern und ungefähr siebenundfünfzig pensionierte Beamten und Politikern geben.Aber in Afghanistan gibt es keine Rundfunkgebühren. Deshalb kann nur einer den Job machen." Ich fand es sehr aufschlussreich und passend zum Thema


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S
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Person X hat genau das gleiche Problem. Sie hat gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, bis heute aber keinen Widerspruchsbescheid bekommen. Lediglich ein wirres Schreiben über die Rechtmäßigkeit der Gebühren hat sie bekommen. Diesen hatte sie erstmal ignoriert und nun 2 Monate später kam ein weiterer Brief, eine "Mahnung" mit Aufforderung zur Zahlung mit Drohung der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Ich habe diesbezüglich ein neues Thema im Forum aufgemacht, dieser wurde leider geschlossen. Man wies mich darauf hin, die Suchfunktion zu nutzen. Bis jetzt habe ich aber keine passenden Antworten zu dem Thema finden können und bin langsam verwirrt. Dieser ganze Bürokratie Kram ist einfach nur noch eine Frechheit.
Kann man sich überhaupt noch wehren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 21:47 von Bürger«

K
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Zitat
Ich habe diesbezüglich ein neues Thema im Forum aufgemacht, dieser wurde leider geschlossen. Man wies mich darauf hin, die Suchfunktion zu nutzen. Bis jetzt habe ich aber keine passenden Antworten zu dem Thema finden können und bin langsam verwirrt.

Vielleicht sollte man einfach weniger kompliziert denken und einfach das in der Suchfunktion eingeben was einen betrifft: MAHNUNG ;)


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K
  • Beiträge: 81
Person A kann die Post weiterhin ignorieren.

Weil der Widerspruch rechtzeitig eingereicht wurde hat Person A das Recht auf einen Widerspruchbescheid.

Mit diesem Post sehen wir alle wie "fair" vom Beitragsservice die Bürger behandelt werden. Typisch wie in den anderen Fällen versuchen die immer wieder rechtliche Wege umzugehen um an das Geld zu kommen.

Als nächstes könnte auch die Vollstreckungsankündigung kommen. Aufgepasst! denn wenn das Schreiben von ÖRR oder Beitragsservice kommt kann es auch getrost ignoriert werden, die versuchen dadurch die Menschen unter Druck zu setzen. Aus diesem Grund und paar anderen Angelegenheiten wird im Forum eine Strafanzeige ausgearbeitet.

Erst bei Ankündigung vom Gerichtsvollzieher ist Handel angesagt.
Person KK hätte Interesse daran, zu erfahren, warum diese Mahnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist ?

DIe Ernsthaftigkeit einer Mahnung kann doch nur durch eine solche RBB begründet sein, somit könnte man IMHO argumentieren, dass gar kein Interesse an der Eintreibung dieser Gebühr vorlag.

Andererseits, die Mahnung mit der Gebührenanforderung als Voraussetzung der Vollstreckung ist kein Verwaltungsakt, daher vielleicht keine Rechtsbehelfbelehrung.


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Taj

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Diese Mahnungen sind nur ein weiterer Versuch der Verunsicherung und Panikmache des BS mit der Absicht, das Widerstandsfeld weiter zu lichten und weitere Klagen zu verhindern !

Don't worry - sollte tatsächlich die Vollstreckung erfolgen, dann bleit noch der Eilrechtschutzantrag bei Gericht.


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Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

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Person X hat genau das gleiche Problem. Sie hat gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt, bis heute aber keinen Widerspruchsbescheid bekommen. Lediglich ein wirres Schreiben über die Rechtmäßigkeit der Gebühren hat sie bekommen. Diesen hatte sie erstmal ignoriert und nun 2 Monate später kam ein weiterer Brief, eine "Mahnung" mit Aufforderung zur Zahlung mit Drohung der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Ich habe diesbezüglich ein neues Thema im Forum aufgemacht, dieser wurde leider geschlossen. Man wies mich darauf hin, die Suchfunktion zu nutzen. Bis jetzt habe ich aber keine passenden Antworten zu dem Thema finden können und bin langsam verwirrt. Dieser ganze Bürokratie Kram ist einfach nur noch eine Frechheit.
Kann man sich überhaupt noch wehren?
Hab dir per PM geantwortet ;)

Bei Person Y gibts bis jetzt nix neues, fast 3 Monate schon her seit der
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung" und nix is passiert.
Einschüchtern können die Person Y nicht. An dieser Stelle danke an das Forum 8)


Edit "Bürger":
Bitte generell sowohl bei Fragen als auch bei Antworten beachten:
Im Forum dürfen nur hypothetische Fälle behandelt werden. Die Antworten könnten als Rechtsberatung aufgefasst werden, die im Forum nicht erlaubt ist. Die Rechtsberatung ist nur gewissen Personenkreisen vorbehalten. Hierzu auch der Hinweis u.a. oben rechts im Forum:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Beachte bitte zum Thema "Mahnung" die Ergänzungen unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


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Update:
5,5 Monate her seit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung bei Person Y, seitdem Funkstille... Kann laut Person Y so weitergehen :D


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Das mit der Zwangsvollstreckung ist nur eine Einschüchterungsnummer...
Einer Person X wurde Ankündigung der Vollstreckung in Jan.2014 gesendet und bis heute ist immer noch Ruhe  (#)
Wenn jemand einen Widerspruch bzw. Klage erhoben hat, wissen die GEZ dass sie vor Gericht wegen Vollziehung den kürzeren haben...


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Nun, Person A hat jetzt eine Mahnung von der Stadt XXX bekommen:

Ankündigung der Vollstreckung einer öffentlich-rechtlichen Forderung nach dem NDs. Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Vollstreckungshilfeersuchen der/des Norddeutscher Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservive, 50656 Köln

Lt. Vollstreckungshilfeersuchen der o.g. Behörde haben Sie bisher folgenden Rückstand nicht beglichen XXXXX

Der vorgeannte Betrag ist zur Vermeidung weiterer Kosten umgehend an die Stadtkasse XXXX auf eines der .......... zu überweisen.
Nach Ablauf einer Woche wird der angemahnte Betrag im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben und Pfändung durchgeführt.

Unterschrift : Nicht leserlich!



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Update:
Jetzt sind bereits 10 Monate vergangen, seit Person Y eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von der GEZ bekommen hat. Nichts ist passiert, auch keine weiteren Briefe erhalten.


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Genauso sieht es aus, sobald die Einschüchterungstaktik nicht funktioniert und das "Opfer" auch nur etwas rechtlichen Widerstand, z.B. Widerspruch, leistet, dann geht dem Beitragsservice die Luft raus.


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px3

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Person Y hatte nochmal nach Widerspruch eine erneute Mahnung und einen neuen Festsetzungsbescheid bekommen, gegen den der Widerspruch morgen per Einschreiben ebenfalls nochmals rausgeht.
Die angebotene Option sofort beim zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen gedenkt PersonY nicht anzunehmen, da durch die nicht Inanspruchnahme beim Beitragsservice durchaus mehr Aufwand entstehen dürfte >:D

Ein Widerspruchsbescheid auf den ersten Widerspruch vom Januar ist bis heute noch nicht eingegangen.

Interessantes Spiel  >:D




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2015, 11:39 von px3«

G
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  • Seit September 2014 wird verweigert!
Auch ich habe im SEPTEMBER 2014 nach erhaltenem Gebühren-Festsetzungsbescheid fristgerecht den vielseitigen und umfangreichen Widerspruch (grosser Dank an Roggi http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html) mit der Bitte um Widerspruchsbescheid und Aussetzung der Vollziehung per Einschreiben / Rückschein an den Beitrgasservice in Köln geschickt.

Nun erhalte ich MITTE MAI 2015 einen einfachen Brief in den Briefkasten. Betreff: Ihr Rundfunkbeitrag mit einigen Antworten und den Schlußsatz: "Wir sehen mit den Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an".

Was nun? Wieder abwarten bis ein Gebührenbescheid kommt, dann wieder den gleichen Widerspruch mit der Bitte um klagefähigen Widerspruchsbescheid und Aussetzung der Vollziehung schicken? Was kommt als Nächstes?


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Keinen Cent FREIWILLIG an die Anstalten des staatlichen #Schundfunks!

B
  • Beiträge: 140
Hallo Gue_Ge,

so lange kein neuer Bescheid (d.h. wenn Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite)- so lange keine Reaktion nötig.

 8)


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  • Seit September 2014 wird verweigert!
Das mit der Zwangsvollstreckung ist nur eine Einschüchterungsnummer...
Einer Person X wurde Ankündigung der Vollstreckung in Jan.2014 gesendet und bis heute ist immer noch Ruhe  (#)
Wenn jemand einen Widerspruch bzw. Klage erhoben hat, wissen die GEZ dass sie vor Gericht wegen Vollziehung den kürzeren haben...

Worauf beruhen Ihre Aussagen, dass die GEZ (der Beitragsservice) wisse, dass er vor Gericht wegen Vollziehung den Kürzen habe ... ?

Könnten Sie das bitte mit einem Hinweis, Link oder sonstiger juristisch haltbarer Aussage belegen und somit allen zugänglich machen?


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