Sehr wahrscheinlich, wenn ein Gesetz die Grundrechte verletzt, ist es ungültig. Es ist ein langer Weg bis vors Bundesverfassungsgericht, die Verwaltungsgerichte können das nicht entscheiden.
Bis es soweit ist, wird vermutlich ein neues Gesetz Gültigkeit haben.
§15 RBStV:
Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2014 erfolgen
Es ist zudem die Rede davon, dass der RBStV evaluiert werden soll, dann wird sich wohl etwas ändern. Nicht ohne Grund wird verhindert, dass Klagen möglich werden. Wer nach dem Ende des RBStV weiterklagt, hat sein Ziel ereicht, alle anderen, die auch geklagt haben oder noch nicht gezahlt haben, sind fein raus. Geld zurück dürfte es nicht geben für diejenigen, die widerstandslos bezahlt haben.