Hallo in die Runde,
Klägerin Z wärmt hier mal den Thread mit der Bitte um Hilfe aus dem Forum auf, weil sie allein nicht weiterkommt. Folgender Fall:
Im März dieses Jahres reicht Z eine umfassende Klage beim VG Lüneburg ein (könnte angehängt werden, falls das wichtig ist). Alles geht seinen Gang. Im August erhält sie ein Schreiben, das ihr nahelegt, die Klage zurückzunehmen, weil das VG sich den Urteilen anschließt, die zwischenzeitlich gefällt wurden.
Die Urteile bezogen sich auf allgemeine Fragen wie Beitrag = Steuer etc. Auf Rückfrage, ob denn auf die persönlichen Klagepunkte wie merkwürdiges Vorgehen, Ungereimtheiten im Ablauf sowie Ungleichbehandlung von Wohngeldempfängern nicht auch eingegangen würde, kam angehängte Antwort.
Z dachte, sie liest nicht richtig. Bedeutet das nicht, dass die Rechtsprechung, bevor der Fall betrachtet wird, feststeht? Wozu gibt es denn dann überhaupt noch Gesetze? Ist das nicht angelsächsisches Recht, auf Urteile zu verweisen, ohne den Sachverhalt zu prüfen?
Leider ist Z auch in einer extrem prekären Situation, weil sie mit der KSK um ihre berufliche Existenz ringt und kann sich daher nicht tagelang damit auseinandersetzen, ganz abgesehen davon, dass sie finanziell keinerlei Spielraum hat. Wäre es unter diesen Umständen besser, tatsächlich die Don-Quixotterie sein zu lassen und aufzugeben/zurückzuziehen?
Vielen Dank für Hinweise, Gedanken, Meinungen.