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Autor Thema: Klageansätze  (Gelesen 2848 mal)

F
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Klageansätze
Autor: 21. Mai 2014, 22:03
Hallo,
wir alle hier sind uns einig, worum es geht. Leider ist das unsere Meinung und für die Gerichte bisher nicht relevant.
Die Landesverfassungsgerichte haben den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als legitim erklärt, das Bundesverfassungsgericht dürfte das weiter bestätigen. Somit ist dieser Weg ausgereizt.

Der private Klageweg läuft über die Verwaltungsgerichte. Was wird dort verhandelt? Wird nur entschieden, ob die geltenden Gesetze richtig angewandt werden? Oder wird der Gesetzesdschungel auch auf seine Rechtmäßigkeit geprüft? Das würde sich dann mit dem Verfassungsgericht überschneiden. Ich befürchte nur die Anwendbarkeit. Selbst die Abwägung, welches Gesetz hier höher einzustufen ist, wenn es 2 widersprüchliche Gesetze gibt, wird nicht getroffen.
Das wäre insofern interessant zu wissen, weil damit auch dieser Weg schnell zu unseren Ungunsten am Ende wäre.

Somit würden neue Wege erforderlich, wie ...

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Re: Klageansätze
#1: 21. Mai 2014, 23:32
Die Landesverfassungsgerichte haben den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als legitim erklärt, das Bundesverfassungsgericht dürfte das weiter bestätigen. Somit ist dieser Weg ausgereizt.

Nun, genaugenommen haben nur die Verfassungsgerichte von
Rheinland Pfalz und Bayern die Verfassungsmäßigkeit bestätigt.
Es gibt aber noch viele weitere Bundesländer.

Da der RBStV von den Ländern ausgehandelt wurde, somit Ländersache ist,
dürfte das Bundesverfassungsgericht hier gar keine Rolle spielen.




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Re: Klageansätze
#2: 22. Mai 2014, 02:42
Da der RBStV von den Ländern ausgehandelt wurde, somit Ländersache ist,
dürfte das Bundesverfassungsgericht hier gar keine Rolle spielen.

Oh doch! Das Bundesverfassungsgericht wird sehr wohl noch eine Rolle spielen!
...und zwar bzgl. der Grundrechte bzw. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ergo Verfassungskonformität ;)
Allerdings soll vorher der Weg durch die Instanzen genommen werden.

Was allerdings noch zu prüfen wäre:
Ob bei Beschränkung auf ledigliche Grundrechtsverletzungen die Verwaltungsgerichte mangels Kompetenz nicht dazu genötigt wären, den Vorgang direkt an das Bundesverfassungsgericht per Richtervolage(?) weiterzureichen...
...ansatzweise hier diskutiert:
Klage zurückziehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9502.msg66235.html#msg66235


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Re: Klageansätze
#3: 22. Mai 2014, 08:28
Danke für den Hinweis. Wenn es um Klage-Ansätze geht,
dann ist der Gedanke von Roggi wichtig:

-- Klage vor dem Bundesverfassungsgericht --


Zitat von: Roggi
Es wird offensichtlich nötig sein, bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen, weil das Verwaltungsgericht keine Gesetze für ungültig erklären kann. Das Verwaltungsgericht ist gut für einfache Entscheidungen, z.B. ob eine Wohnung eine Wohnung ist, ob ein Bafög-Antrag gültig ist usw.

Aber über den RBStV kann nur das Bundesverfassungsgericht urteilen. Ich werde deshalb nur Grundgesetzverstösse beklagen und hoffe, sofort vom Verwaltungsgericht an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet zu werden. Denn was soll eine zweite Instanz Verwaltungsgericht urteilen, wenn der RBStV gegen Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 18 und 19 GG verstösst? Ich denke, diese 2. oder 3. Instanz wie Oberverwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht kann man sich sparen.

Dazu die Einschätzung von Bürger:


Zitat von: Bürger
Wenn nur Grundrechte eingeklagt werden, kann eigentlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, da die Kompetenzen der unteren Instanzen damit überschritten wären. Die untere Instanz kann also weder die Annahme verweigern, noch abschlägig entscheiden.

Aber zwingend ist das offenbar nicht:

Zitat von: ss32
Es kommt drauf an, ob das Verwaltungsgericht deine Ansicht teilt. Wenn nein, weist es deine Klage ab. Wenn es bequem ist, weist es auch dann ab, wenn es dir zustimmt. Wenn es die Sache dem BVerfG vorlegen wollte, müsste es mühsam begründen, warum es das Gesetz für verfassungswidrig hält.





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F
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Re: Klageansätze
#4: 22. Mai 2014, 20:22
Ich sehe es so, dass die Länder letztlich von Parteien regiert werden, welche dann auch den Bund regieren. Etwas Eigenständigkeit auf Länderebene, - wenn es um Geld geht, möge bitte von oben der Bund einspringen, den man auch füttern muß. Wenig einzahlen, mehr bekommen, irgendwie planwirtschaftlich umverteilen.
Das unser tolles Bundesverfassungsgericht den ehrenwerten Richtern der Landesverfassungsgerichte ans Bein pinkelt, ...
Der ESM-Vertrag wurde auch durchgewunken, wie bereits erwähnt. Ich würde nicht zuviel darauf wetten, zumals ich keine Ahnung habe, was dieses kostet. Weiterhin halte ich den möglichen rechtsstaatlichen Klageweg für wenig erfolgreich.
Das jeder eigenständig kämpft und dann an selber Stelle scheitert, macht wenig Sinn.

Die einzige Chance sehe ich darin, den RBStV zu kippen, weil er in der Entstehung rechtswidrig ist.
Ideen:

Bürgerbegehren, sehr aufwendig zu starten.

Der RBStV wurde von allen Ländern gemeinsam unterschrieben, da hätte es der Bund auch mit einer Unterschrift erledigen können. Haben die Länder hier ein Kartell gebildet?

Da wir zu Zahlung gezwungen werden, ist das Nötigung?

Die Parteien, welche ihre Mitglieder in der Regierung, bei dem Staatsfunk und bei den eingesetzen Richtern haben, ist eine deutliche Dreieckbeziehung zu sehen. Erfüllt das ebenfalls eine Kartellbildung und befangene Richter?

Das GG ist nicht unsere selbstgewählte Verfassung, es stammt von den Alliierten. Schäuble hat bestätigt, wir sind seit 1945 nicht mehr souverän. Sind die Besatzungsmächte hiermit einverstanden?

Was sagt das EU-Recht zu dieser Thematik?

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b
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Re: Klageansätze
#5: 23. Mai 2014, 14:48
Auf avaaz.org läuft ja gerade diese Petition:

https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?pv=4

die (Stand: jetzt) grad knapp 376 000 Unterschriften zusammen bekommen hat (seit Mitte Dezember 2013).

Könnte man ein Volksbegehren nicht auch so organisieren? (na klar wäre das immer noch ein
größerer Aufwand, aber immer noch besser, als in der Fußgängerzone die Konsum-Idioten von ihrer
Sucht abzuhalten).

Warum geht man eigentlich nicht mal den umgekehrten Klageweg:

Man verklagt nicht den BS (respektive die Rundfunkanstalten), sondern den ANDEREN Vertragspartner,
der es sich frecherweise herausgenommen hat, FÜR DICH UND MICH einen Vertrag ZU UNSEREM NACHTEIL zu unterschreiben. Waren die Ministerpräsidenten der Länder überhaupt berechtigt, für jeden
Bürger und im Namen jeden Bürgers eines Bundeslandes diese Ratifizierung durchzuführen???
Sind sie nicht auch "angreifbar"?

Wer kennt sich da aus?


LG,

cat


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Das deutsche Staatsfernsehen ist wie Fukuschima,
es strahlt so lange, bis alle behindert sind. (Dr. Alfons Proebstl - Folge 36)

P
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Re: Klageansätze
#6: 28. Mai 2014, 22:18
Der RBStV wurde von allen Ländern gemeinsam unterschrieben,
Dieser Ansatz ist interessant, aber wohl wirkungslos. Die gesetzgebenden Wege der Bundesländer lassen solche Ratifizierungsverfahren zu.

Die Verfassungsgerichte haben den RBStV zu genüge durchgewunken, hier kommt man nicht weiter.
Das waren "nur" Landesverfassungsgerichte. Das BVerfG wird nach meiner Überzeugung anders entscheiden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2014, 22:36 von Peer_Gynt«

 
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