Genau beim finanziellen scheiterts bei Person B aber erstmal. So dumm es klingen mag, ein Anwalt ist mehrfach teurer als ein paar Jahre lang GEZ zu zahlen (jaja, lebenslang GEZ ist im Endeffekt wohl teurer als Anwalt, aber es geht erstmal um die unmittelbaren Kosten). Person B hat versucht sich zu wehren, hat auf Bayern gehofft (dass wenigstens einigen Punkten stattgegeben wird..), aber er wurde enttäuscht.
Die Klage von Person B enthielt eben viele persönliche Punkte, "garniert" mit Grundrechtsverstößen. Da hätte man also schon hoffen können, aber Koblenz und Bayern sind jetzt leider negative Beispiele, an denen sich insbesondere die Verwaltungsgerichte wohl auch orientieren werden. Person B hat ja schon festgestellt, dass selbst bei der Ablehnung des Antrags nach $80 Abs. 5 VwGO sich auf andere ähnliche Urteile von anderen Verwaltungsgerichten als Begründung berufen wurde.
So kann man nur inständig hoffen, dass ihr den Kampf fortführen werdet, denn Person B ist erstmal raus.
PS: Hat wer ne Ahnung wie man ne Klage zurückzieht? Muss dies begründet sein?