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Autor Thema: Widerspruch - ein Versuch  (Gelesen 19907 mal)

d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Widerspruch - ein Versuch
#15: 26. Mai 2014, 22:06

Das mit dem Kirchhofgutachten habe ich nicht ganz verstanden - was ist das?

Paul Kirchhof ist Erfinder des neuen ab 01.01.2013 geltenden 15en Rundfinkstaatsvertrages

http://www.ard.de/download/398406/index.pdf

Zitat:
erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio


toll, ein Verfassungsrichter arbeitet für ÖR und versasst im derren Auftrag eine Zwangsfinanzierung. Eins muß man ihm lassen, er hat das erfunden was nicht rückgänig gemacht bzw. abgeschafft werden kann.
Er hat es so clever ausgearbeitet, dass nicht mal Gerichte in der Lage sind wenigstens paar Punkte aus dem 15 RStV für rechtswidrig zu erklären. Ein Vertrag, der nicht gekündigt werden kann!


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#16: 26. Mai 2014, 23:37
Es ist was es ist: ein gekauftes Gutachten, um Schwarzseher zu vermeiden. Die dadurch ausgelöste Ungerechtigkeit gegen Nichtseher ist allerdings nicht hinnehmbar.


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B
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Re: Widerspruch - ein Versuch
#17: 18. Juni 2014, 20:19
Hallo Zusammen!

so, mir ist schon wieder was neues zu unserer fiktiven Geschichte eingefallen.

Stellt Euch folgende Situation vor: die fiktive Person A hat nun gegen ihren fiktiven Bescheid Widerspruch eingelegt. Damit es nicht langweilig wird, lassen wir dieser Person A nun ein fiktives Schreiben der GEZ ins Haus flattern - lasst uns mal annehmen, es hätte folgenden Inhalt:

Zitat
Betreff: Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Person A,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie wenden sich gegen die Festsetzung der Beiträge. Wir verweisen auf den bisherigen Schriftwechsel. Gerne sind wir bereit, den Sachverhalt mit Ihnen telefonisch zu klären.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer Wähle-und-warte-und-zahle-brav.

Mit freundlichen Grüssen,

Ihr Beitragsservice...



Jetzt wundere ich mich ein wenig - welchen Sinn könnte so ein fiktives Schreiben in solch einer fiktiven Geschichte haben?

Will man

a) Person A noch mal den selben Seich erklären, wie er in dem vorhergenangenen fiktiven Schriftwechsel zu lesen war? Welchen Sinn sollte das haben - und warum telefonisch - wenns vorher auch immer schriftlich kam? Um keine nachprüfbaren Aufzeichnungen zu hinterlassen?

b) Einlenken und gar aussergerichtliche Einigung anbieten? Warum dann die Nachricht - einfach "gut sein" lassen und die Sache unter den Tisch fallen lassen (durch nicht-mehr-Antworten) wäre doch einfacher gewesen? Würde mir ausserdem extremst unwahrscheinlich erscheinen...

c) Vor eventuellen Kosten warnen, da der Widerspruch aus der Sicht der fiktiven Absender dieses fiktiven Schreibens sinnlos ist? Warum würde man das machen - sind das etwa plötzlich fiktive Gutmenschen geworden? Oder will man Person A so nur bedrängen, und der Person A irgendwelchen Blödsinn nahelegen, um Person A ohne "offizielles" Verfahren zur Zahlung zu nötigen?


Wie üblich freue ich mich über Eure Meinungen - vor allem, wenn sich solch eine fiktive Geschichte völlig anders entwickelt, als erwartet... habt Ihr in Euren fiktiven Geschichten schonmal jemanden solche Post bekommen lassen?

Vielen Dank, schönen Feiertag und Grüsse,
Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#18: 18. Juni 2014, 20:37
Ich dachte, das wäre schon hinreichend bekannt, dass solche nicht als WiderspruchsBESCHEIDe geltenden, eher informativen Schreiben kommen - offensichtlich am ehesten mit dem Anspruch, zu "demoralisieren".
Über weitere Motive zu spekulieren ist müßig.
Kann man als eine Art "Eingangsbestätigung" zu den Akten heften...
...und dann weiter auf den rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID warten ;)


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#19: 18. Juni 2014, 20:57
Was - das ist alles? Über diese Art Schreiben hatte ich natürlich gelesen, aber dass es SO lahm ist, hätte ich nicht gedacht - eher an etwas mehr, nun ja, "griffigeres", zumindest mit einer Frist oder sowas.

Dann hat sich das ja erledigt - vielen Dank!

Grüsse, Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#20: 18. Juni 2014, 21:54
[...] aber dass es SO lahm ist, hätte ich nicht gedacht - eher an etwas mehr, nun ja, "griffigeres", zumindest mit einer Frist oder sowas.
Was sollen sie schon groß schreiben, in einem unverbindlichen, informativen Brief.
"Griffig" und mit Frist (laut Rechtsbehelfsbelehrung) ist ja dann der ohnehin erst verbindliche "WiderspruchsBESCHEID". Das Schreiben ist nur eine Art Lückenfüller, aber eben immerhin eine Art Eingangsbestätigung - zum eigenen Nachweis abheftbar ;)


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#21: 21. Juli 2014, 22:48
Hallo Zusammen!

und wieder geht es mit unserer fiktiven Geschichte weiter:

Person A hat weitere fiktive Schreiben erhalten, und zwar einmal ein Schreiben mit dem Titel "Zahlung der Rundfunkbeiträge", und danach noch einen weiteren Gebühren-/Beitragsbescheid. Lustigerweise kam der Bescheid eine Woche nach diesem vorherigen Schreiben an, beide tragen aber das gleiche Datum.

Zuerst einmal sollte Person A dem neuen Bescheid widersprechen (neuer Abrechnungszeitraum), oder? Könnte Person A dafür einfach nochmal den selben Widerspruch verwenden? Könnte Person A dabei noch eine Passage einsetzen à la "hiermit widerspreche ich auch sämtlichen weiteren Bescheiden"?

Und dann noch etwas anderes: Person A hatte ja in ihrem ersten Widerspruch erwähnt, dass sie in Ihrer Ehre verletzt werden würde, wenn man sie des Empfangs von Rundfunkinhalten bezichtigten würde - könnte Person A bereits Strafanzeige stellen, wegen Beleidigung und übler Nachrede? Dabei würde für jedes empfangene Schreiben eine separate Anzeige gestellt, da sich jeder Brief für sich alleine eine separate Beleidigung darstellt.

Kann Person A eine Textpassage wie diese hinzufügen?
Zitat
Die Behauptung, ich würde öffentliche Rundfunkinhalte konsumieren, ist für mich als Metalhead eine grobe Verletzung meiner Ehre. Mit Ihren Forderungen, genauer mit jedem einzelnen Schreiben an mich, implizieren Sie exakt diesen den Konsum von öffenlichen Rundfunkinhalten meinerseits, was ich nicht hinnehmen und in jedem einzelnen Fall als Beleidigung zur Anzeige bringen werde.

Auch wenn dergleichen Anzeigen wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg haben, könnten sie negative Konsequenzen für Person A haben? Oder sollte Person A diese Anzeigen nicht ankündigen, sondern einfach stellen?

Danke und Grüsse, Busfahrer
In grind we trust! >:D


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#22: 22. Juli 2014, 03:43
Eine Strafanzeige in dieser Richtung dürfte verpuffen, denn BS will Geld, egal ob man örR rezipiert oder nicht. Jedem Beitragsbescheid sollte Person A widersprechen, auch den zukünftigen, habe ich auch gemacht -> Ruhe! Person A kann das im Widerspruch alles anbringen und auf unterschriebene Bescheide der Anstalten bestehen, um eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen stellen zu können. Dann wissen die, wo der Hammer hängt.


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#23: 22. Juli 2014, 19:17
Danke für die Hinweise, Person A wird das so machen.

Du hast seit deinem Widerspruch auch gegen zukünftige Bescheide nichts mehr gehört? (Staun!) Wie lange ist das her?

Danke und Grüsse, Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#24: 23. Juli 2014, 17:28
[...] Jedem Beitragsbescheid sollte Person A widersprechen, auch den zukünftigen, habe ich auch gemacht -> Ruhe! Person A kann das im Widerspruch alles anbringen und auf unterschriebene Bescheide der Anstalten bestehen, um eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen stellen zu können. [...]

Hallo Roggi,

wie würde A sich den am besten verhalten, wenn der betreffende Sender das Spiel "Wir schicken keinen Widerspruchsbescheid, sondern nur neue Beitragsbescheide" spielt? Wie kommt A dann zu seiner Strafanzeige?


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#25: 23. Juli 2014, 18:36
Und kann Person A nicht einfach die Strafanzeige so stellen? Aussicht auf Erfolg ist ja eingentlich egal, Hauptsache, es bewegt sich was...

Danke und Grüsse, Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#26: 23. Juli 2014, 18:57
Bei einer Strafanzeige bewegt sich normalerweise eine ganze Menge. Ob im Fall des BS nur ein Ermitler die Augen rollend bewegt, kann auch sein. Die Ermittler brauchen klare Anhaltspunkte, eine "Behörde" ist ein sehr weitgefasster Anhaltspunkt. Man sollte tätig werden, wenn man wirklich etwas in der Hand hat. Wenn BS weiterhin solche Schreiben versendet, obwohl sie in Kenntnis des Rechtsempfindens des Beitragsverweigerers sind, ist das sicherlich falsch. Die können nur den nächsten Schritt gehen und einen Widerspruchsbescheid ausstellen, damit der Rechtsweg offen ist. Dann werden solche Sachen juristisch geklärt, ohne weitere Diskusionen, die zu nichts führen. Deshalb die Androhung im Widerspruch deutlich machen, damit Vorsatz geltend gemacht weden kann.
Ich habe im November 2013 meinen Widerspruch abgeschickt, der Text ist hier veröffentlicht. Du kannst ihn finden, wenn du meine Beiträge anzeigst und auf Dateianhänge klickst.


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#27: 02. September 2015, 21:31
Hallo Zusammen!

so, nun möchte auch ich wieder mal mein Scherflein beitragen:

Nachdem es in unserer fiktiven Geschichte lange nichts neues gab, trudelte nun unserer Person A ein Widerspruchsbescheid ins Haus... als Beispiel habe ich mal einen ähnlichen zur Illustration angehängt.

http://www.des-k.com/tigerbilder/gez/01.pdf

Unsere Person A ist nun natürlich etwas verärgert... vor allem über diese Zitate:

S. 1, "Mit den Schreiben vom (...) haben wir sie wiederholt über die gesetzlichen Bestimmungen zur Rundfunkbeitragspflicht (...) informiert."

Frage dazu: gesetzlich? Ist der RSV jetzt schon ein Gesetz? Muss da nicht erstmal der Bundespräsident bei oder hab ich wo nicht aufgepasst?


S. 2. "Ob und welche Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind und ob und welche Art von Rundfunk dort empfangen wird, ist unerheblich. Der subjektive Wille (Kommafehler) Rundfunkdarbietungen nicht empfangen und nutzen zu wollen, spielt für die Rundfunkbeitragspflicht keine Rolle."

Frage dazu: der zweite Satz ist eine bloße Behauptung - dafür ist gar kein Beleg oder sowas da. Das steht irgendwie ganz verloren da mitten all dieser anderen Textblöcke mit den vielen Gesetzen in Klammern drin - aber hier ist nichts... Wer sagt denn sowas, dass der subjektive Wille, etwas nicht zu wollen, keine Rolle spielt? Wo steht das?

Wenn die Geschichte weitergehen soll, dann wird Person A wohl nun Klage einreichen müssen... kann man bei sowas überhaupt über Chancen sprechen?

Wie immer freue ich mich über all eure Gedanken.
Grüsse, Busfahrer


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#28: 02. September 2015, 21:52
Nicht aufgepasst, der RBStV ist Gesetz:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N

Der Wille zum Rundfunkempfang spielt insofern keine Rolle, weil die Wohnung für deren Inhaber beitragspflichtig wird.

Die Chancen, eine Klage zu gewinnen stehen gut, je mehr neue Argumente enthalten sind, die noch nicht abgeurteilt wurden, umso höher.

Argumente zum Europarecht sind bsw. neu.


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Re: Widerspruch - ein Versuch
#29: 02. September 2015, 22:22
Vielen Dank für das Widerspruchsbescheid Muster von nur 5 Seiten,

unter
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
in Antwort 60 (8 Bilder oder PDF) und in Antwort 61 (Abschrift) gibt es ein Muster mit 8 Seiten -ein paar Sätze sehen doch fast ähnlich aus-.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg103879.html#msg103879

Eine Klage ist wahrscheinlich nach Erhalt von so einem Schreiben die einzige Möglichkeit sich dagegen weiter zur Wehr zu setzen.
Wer selbst einen Widerspruchsbescheid bekommen hat, dem bleibt entweder nur zu zahlen, zu klagen, oder wenn er nicht zahlt und auch nicht klagt, genau dann würde auch vollstreckt werden. Nun ist es so, das im Muster 5 Seiten hier der Antrag auf Aussetzung abgelehnt wurde --> bedeutet, dass es keine aufschiebende Wirkung "mehr" gibt, selbst die Klage an sich hätte allein keine aufschiebende Wirkung -> bitte dazu belesen.
Normal würde es eine Aussetzung mit Start der Klage geben, das hängt jedoch von den Umständen ab. Im Muster mit 8 Seiten, soll die Aussetzung soweit reichen, bis eine bestandskräftige Entscheidung erreicht wurde, was wahrscheinlich soviel bedeutet, Aussetzung bis Ende des Rechtwegs.

Eine Klage müsste innerhalb der Frist eingereicht werden.
Muster zur Fristwahrung dafür gibt es z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung

Bei diesem Muster gab es dann ca. 4 bis 6 Wochen Zeit für die Nachreichung, was an sich recht kurz ist, bei so einem komplexen Thema.

In Antwort 64, der "2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei" gibt es eine
andere Form/Beispiel, wie auch immer Muster/Versuch, sagen wir mal ein Schreiben, welches zur Fristwahrung genutzt wurde und auch noch keine weiterführende Begründung enthält.

Zusätzlich kann unter diesen Links hier weiter unten auch externe Informationen gefunden werden, welche einen möglichen Klageweg aufzeigen wollen, dort gibt es auch noch ganz andere Gedankengänge.
 
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ und
auch eine sagen wir mal Ausarbeitung gefunden werden, diese ist jedoch erst nach einer Anmeldung, welche aktuell Kosten von 10,- €, welche erst fällig werden mit dem Erreichen von 10000 verbindlichen Mitklägern, verursacht, sichtbar.
aktuell ca. 36 zu 2/3 befüllte A4 Seiten bei Ausdruck
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/expertise/

Eine Klage dort im Verbund, sofern diese irgendwann startet, ersetzt jedoch nicht das Bestreiten des persönlichen Rechtwegs.


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