Es muss ein Bescheid vom Amt beantragt werden, dass man unter dem Existenzmimimum lebt. Der Bescheid darf nicht älter als 2 Monate sein. Der Leistungszeitraum kann länger zurückliegen, z.B. etwas in folgender Weise:
"Bescheid über Ablehnung der Grundsicherung ab 01.01.2013, weil die Rente zwar unter dem Existenzminimum liegt, aber das entsprechende Alter noch nicht erreicht wurde. Ausgestellt am 20.05.2014". Wie die Ämter das handhaben weiss ich nicht.
Dazu wird ein Formular vom Beitragsservice ausgefüllt und die Befreiung beantragt, weil das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Beide Formulare im Original per Einschreiben mit Rückschein an den Beitragsservice in Köln senden, dann sollte es klappen.