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Autor Thema: Witwenrente ohne Grundsicherung  (Gelesen 2131 mal)

j
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Witwenrente ohne Grundsicherung
Autor: 19. Mai 2014, 23:19
Ich hab da eine Frage:
Person A bezieht Witwenrente - weit unter dem Existenzminimun, aber für diese Person kommt eine Grundsicherung im Alter noch nicht in Frage (ist 60 Jahre alt).
Ist es Ratsam den Antrag auf Prüfung, ob es ein Härtefall ist zu durchlaufen?
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/index_ger.html

Bis jetzt hat Person A 4 Briefe bekommen, wobei der letzte mit "Zahlung der Rundfunkbeiträge" betitelt ist, und noch
keine Rechtsbelehrung enthalten ist.

Was wäre denn Ratsam?
danke schon mal vorab:-)


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Re: Witwenrente ohne Grundsicherung
#1: 20. Mai 2014, 00:00
Es muss ein Bescheid vom Amt beantragt werden, dass man unter dem Existenzmimimum lebt. Der Bescheid darf nicht älter als 2 Monate sein. Der Leistungszeitraum kann länger zurückliegen, z.B. etwas in folgender Weise:
"Bescheid über Ablehnung der Grundsicherung ab 01.01.2013, weil die Rente zwar unter dem Existenzminimum liegt, aber das entsprechende Alter noch nicht erreicht wurde. Ausgestellt am 20.05.2014". Wie die Ämter das handhaben weiss ich nicht.
Dazu wird ein Formular vom Beitragsservice ausgefüllt und die Befreiung beantragt, weil das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Beide Formulare im Original per Einschreiben mit Rückschein an den Beitragsservice in Köln senden, dann sollte es klappen.


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j
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Re: Witwenrente ohne Grundsicherung
#2: 20. Mai 2014, 01:45
danke für deine Antwort,
aber verstehe ich das richtig?
Person A beantragt "Grundsicherung im Alter" warte die Ablehnung ab, und die geht an den BS Köln.


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Re: Witwenrente ohne Grundsicherung
#3: 20. Mai 2014, 06:14
Ja, man braucht irgendeinen Bescheid, auch ein abgelehnter ist gut, den kann man für den Härtefallantrag nehmen. Ein positiver Bescheid ist natürlich auch gut.


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Re: Witwenrente ohne Grundsicherung
#4: 20. Mai 2014, 10:24
vielen lieben Dank dafür :-)


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