Hier hilft nur noch Widerspruch mit anschließender Klage. Da es viele Fälle gibt, wo keine Bescheinigungen vorhanden sind zur Befreiung, kann man sicherlich argumentieren, dass der Beitragsservice oder die örR oder die Politik ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, die Bevölkerung rechtzeitig zu informieren, welche Bescheinigungen zur Rundfunkbefreiung hätten vorgelegt werden müssen. Das haben die freilich absichtlich versäumt, um nachträglich ungerechtfertigt Geld kassieren zu können. Wenn sich jeder gegen diese Ungerechtigkeit wehrt, könnte möglicherweise ereicht werden, dass rückwirkende Forderungen nicht bezahlt werden müssen. Wenn es zu spät ist für Bescheinigungen, sollte es auch zu spät sein für Forderungen. Die jetzige Regelung ist ungerecht und eine Klage dagegen könnte vor einem Verwaltungsgericht erfolg haben. Da es die Möglichkeit gibt, Prozesskostenhilfe zu beantragen, sollte man den Versuch wagen. Wenn die Möglichkeit der Befreiung bekannt war, ist es allerdings ein wenig aussichtsloses Unterfangen.