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Autor Thema: Zwangsanmeldung - negative Feststellungsklage  (Gelesen 3862 mal)

B
  • Beiträge: 2

Hallo Zusammen,

mittlerweile wurden ja viele Wohnungsinhaber vom BS selbstständig angemeldet.
Nun habe ich den RStV und RBStV durchgesucht und hierfür keine Grundlage gefunden.

Zwar ist der Wohnungsinhaber verpflichtet sich anzumelden, wenn er dieser Pflicht aber nicht nachkommt hat der BS -imO- auch auf Basis der umstrittenen Verträge keinerlei Rechtsgrundlage im Namen des Inhabers zu handeln.

Entsprechend sollte eine negative Feststellungsklage gegen das einseitig erstellte Vertragsverhältnis realistische Gewinnchancen haben. Begründung ist grob: Der BS ist nicht berechtigt in meinem Namen zu handeln (Dies kann sicher noch deutlich schöner und rechtssicherer formuliert werden)

Wie schätzt Ihr diese Option ein?

-- Und wie würdet Ihr diesen Klagegrund formulieren?


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P
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das Thema wird bereits hier ausführlicher behandelt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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B
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Jaein ... der Threat ist mir bekannt, zielt aber in eine andere Richtung...

Gegen den Beitragservice wollen wir wegen den Zwangsanmeldungen Strafanzeige stellen, das ist an keine Frist gebunden. Gegen einen Beitragsbescheid kann man binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen. Gegen den negativen Widerspruchsbescheid kann man binnen 4 Wochen Klage erheben. Alles Aktionen, die normalerweise einzeln gemacht werden und nicht zusammengefasst in einem Brief.

Mir geht es um eine mehr oder weniger kurzfristige Einzelfallentscheidung, nicht um eine langwierige Grundsatzdiskussion. Sollte diese Einzelgeschichte erfolgreich sein, ließe sich diese ja auch auf beliebige andere Betroffene übertragen... sicherlich ein Konzept das schon oft erdacht wurde...

Ich habe noch nie etwas über den Ansatz der gerichtlichen Feststellung von ungültigen "Zwangs"-Anmeldungen   gelesen, deswegen dieser neue Threat:

Wie bewerten die Rechtsgelehrten die Aussicht auf Erfolg einer (negativen) Feststellungsklage, die den BS verpflichtet eine eigenmächtig vorgenommene Anmeldung zu stornieren?!?


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Der BS braucht offensichtlich eine Bestätigung, dass an der zwangsangemeldeten Adresse auch wirklich die Person wohnt, die angeschrieben wurde, sonst würden nicht alle 4 Wochen Anmeldungsbettelbriefe ins Haus flattern. Wenn jemand etwas dagegen unternimmt, ist es immer noch eine Bestätigung, der BS kann seine Beitragsbescheide losschicken. Eine Rücknahme lässt sich nicht gerichtlich erzwingen, dafür ist der Weg mit Widerspruch und Klage gegen den Beitragsbescheid vorgesehen. Eine schnelle Einzellösung kann es deswegen nicht geben.
Wenn auf einen Beitragsbescheid nicht reagiert wird, ist der Beitragsbescheid nach 4 Wochen rechtsgültig und kann Zwangsvollstreckt werden. Dieser Aufwand lohnt sich vermutlich nur, wenn auch wirklich die Zwangsangemeldete Person angeschrieben wird. Selbst ein Widerspruch gegen die Zwangsanmeldung kann den BS nicht daran hindern, das Beitragskonto weiterzuführen, sobald die Bestätigung irgendwie vorgenommen wurde, ist der BS in der Pflicht, seine gesetzliche Aufgabe auszuführen.
Deshalb besteht nur die Möglichkeit, den Vorgang der Zwangsanmeldung durch eine entsprechende Strafanzeige zu unterbinden, denn dazu ist der BS wirklich nicht berechtigt. Aber ob es verboten ist, ist ja auch nicht sicher. Deshalb können sich zumindest alle wehren, die zu unrecht eine Zwanganmeldung bekommen: Mitbewohner, die in einem Haushalt wohnen, in dem schon ein Beitragszahler angemeldet ist. Diese Bürger dürfen sich genötigt fühlen und können dementsprechend handeln.

Hier der Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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E
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Der BS braucht offensichtlich eine Bestätigung, dass an der zwangsangemeldeten Adresse auch wirklich die Person wohnt, die angeschrieben wurde, sonst würden nicht alle 4 Wochen Anmeldungsbettelbriefe ins Haus flattern.
(....)
Deshalb besteht nur die Möglichkeit, den Vorgang der Zwangsanmeldung durch eine entsprechende Strafanzeige zu unterbinden, denn dazu ist der BS wirklich nicht berechtigt.

Das verstehe ich jetzt nicht. Ich dachte, es sei das Richtige, diese ganzen Bettelbriefe zu ignorieren? Solange keine Rückmeldung erfolgt, wird sich der BS eventuell eher nicht die Mühe machen, Bescheide loszuschicken. So hatte ich das verstanden.

Oder sehe ich das falsch?

Mit einer Strafanzeige (ganz gleich, ob man damit überhaupt weit kommt), zeigt man ja nur, dass die Adresse korrekt ist und der BS hat dann erst Recht den Grund, weiter dranzubleiben.

******************************

Und mal nebenbei:
Was wäre denn, wenn man den Zeitpunkt abpasst, an dem der nächste Brief ankommen müsste und ganz einfach das Klingelschild entfernt. :-)
Ganz theoretisch - was würde dann passieren?


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F
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Ich persönlich würde auf eine Zwangsanmeldung nicht reagieren. Ich halte das lediglich für einen Trick des BS, um sich die Bestätigung zu holen. Sollte eine Zwangsanmeldung erfolgen und anschließend ein Beitragsbescheid ins Haus flattern, dann kann man immer noch widersprechen und eine Strafanzeige stellen.


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Ich meinte die Strafanzeige, die geplant ist hier im Forum. Dadurch könnte der BS gezwungen werden, diese Praxis zu unterlassen. Wer persönlich eine Strafanzeige stellt, ist natürlich identifiziert. Klingelschild abmachen ist wenig hilfreich.


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung

Das verstehe ich jetzt nicht. Ich dachte, es sei das Richtige, diese ganzen Bettelbriefe zu ignorieren? Solange keine Rückmeldung erfolgt, wird sich der BS eventuell eher nicht die Mühe machen, Bescheide loszuschicken. So hatte ich das verstanden.


Wenn die Briefe vom Besitzer einer Wohnung geöffnet oder behalten werden so wird die angeschriebene Person auch unter der Adresse vermutet, denn jeder Brief gilt nach paar Tagen als zugestellt, falls es nicht zurückkommt. Der BS vesendet nach mehreren Bettelbriefen eine Zwangsanmeldung. Ob man reagiert oder nicht interessiert die nicht, jemand lebt und existiert unter dem angeschriebenem Namen.
So läuft das, daher wird hier im Forum eine Strafanzeige gegen diese kriminelle, absolut rechtswidrige Handlung ausgearbeitet. Antwortet dem BS in irgeneiner Form, so wird sofort eine Beitragsnummer verpasst und der Person zugeordnet. Die Nummer ist für immer bis zum Lebensende, zumindest solange der 15 RStV gültig ist.

Wir haben alle gesehen, dass die Gerichte nicht auf Seite der Beitragszahler stehen und werden dies auch nie tun, daher rate ich einfach jedem die Post vom BS zurückzusenden, indem man die Briefe einfach bei der Post mit Angabe "Person verzogen" ungeöffnet zurückgibt. Wenn es alle machen würden, wäre das System stark betroffen oder hätte womöglich nicht mehr existiert.
Denn die betroffenen Personen ausfindig zu machen ist für den BS nicht einfach, da muß der z.B. der Gerichtsvollzieher persönlich ran. ( GEZ Schnüffler gibt es ja nicht mehr).
Wiederrum kann er nicht losdackeln, da kein Verwaltungsakt stattgefunden hat, weil der Beitragsbescheid nicht nachweislich zugestellt wurde. Falls die Briefe vom BS ausnahmsweise per Einschreiben kommen würden kann Person A die Annahme verweigern, da die angeschriebene Person abwesend ist. Person A hat demzufolge keine Briefe erhalten, es wurde keine Frist versäumt, kann also nicht zwangsvollstreckt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2014, 21:02 von dimon«

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Wenn die Briefe vom Besitzer einer Wohnung geöffnet oder behalten werden so wird die angeschriebene Person auch unter der Adresse vermutet, denn jeder Brief gilt nach paar Tagen als zugestellt, falls es nicht zurückkommt.
..., daher rate ich einfach jedem die Post vom BS zurückzusenden, indem man die Briefe einfach bei der Post mit Angabe "Person verzogen" ungeöffnet zurückgibt.
VERMUTET ist richtig hervorgehoben , ansonsten ist im alltäglichen Leben alles mögliche möglich.
Ich hatte schon öfters Briefe an meine Nachbarin adressiert in meinem Briefkasten . Habe ich natürlich gern weiter geleitet und die gesprächige Dame hatte wieder etwas Abwechslung übern Gartenzaun.  Das ist der Idealfall , Briefe des Nachbarn können aber auch im Altpapier landen , dann kann über die Post auch nichts zurück kommen...
Von zurücksenden halte ich nichts , ist vertane Zeit und Aufwand. Zudem , wer sendet denn dann zurück ?
Sicher nicht der liebenswürdige Nachbar aus Langeweile. Eine Zurücksendung ist zumindest schon die halbe versteckte Empfangsbestätigung. Also besser sich nicht locken lassen und Richtung Köln cool unsichtbar bleiben.


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