Das verstehe ich jetzt nicht. Ich dachte, es sei das Richtige, diese ganzen Bettelbriefe zu ignorieren? Solange keine Rückmeldung erfolgt, wird sich der BS eventuell eher nicht die Mühe machen, Bescheide loszuschicken. So hatte ich das verstanden.
Wenn die Briefe vom Besitzer einer Wohnung geöffnet oder behalten werden so wird die angeschriebene Person auch unter der Adresse
vermutet, denn jeder Brief gilt nach paar Tagen als zugestellt, falls es nicht zurückkommt. Der BS vesendet nach mehreren Bettelbriefen eine Zwangsanmeldung. Ob man reagiert oder nicht interessiert die nicht, jemand lebt und existiert unter dem angeschriebenem Namen.
So läuft das, daher wird hier im Forum eine Strafanzeige gegen diese kriminelle, absolut rechtswidrige Handlung ausgearbeitet. Antwortet dem BS in irgeneiner Form, so wird sofort eine Beitragsnummer verpasst und der Person zugeordnet. Die Nummer ist für immer bis zum Lebensende, zumindest solange der 15 RStV gültig ist.
Wir haben alle gesehen, dass die Gerichte nicht auf Seite der Beitragszahler stehen und werden dies auch nie tun, daher rate ich einfach jedem die Post vom BS zurückzusenden, indem man die Briefe einfach bei der Post mit Angabe "Person verzogen"
ungeöffnet zurückgibt. Wenn es alle machen würden, wäre das System stark betroffen oder hätte womöglich nicht mehr existiert.
Denn die betroffenen Personen ausfindig zu machen ist für den BS nicht einfach, da muß der z.B. der Gerichtsvollzieher persönlich ran. ( GEZ Schnüffler gibt es ja nicht mehr).
Wiederrum kann er nicht losdackeln, da kein Verwaltungsakt stattgefunden hat, weil der Beitragsbescheid nicht nachweislich zugestellt wurde. Falls die Briefe vom BS ausnahmsweise per Einschreiben kommen würden kann Person A die Annahme verweigern, da die angeschriebene Person abwesend ist. Person A hat demzufolge keine Briefe erhalten, es wurde keine Frist versäumt, kann also nicht zwangsvollstreckt werden.