Hallo ihr Lieben,
gerade heute flatterte Person XYZ, auf ihren 5-seitigen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid, der Widerspruchsbescheid von der Abt. Recht und Personal (unterzeichnet von den Herren T. und B. - oh hooo, endlich mal Namen und echte Unterschriften!) des RBB (ebenfalls 5 Seiten und inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) ein. Natüüürlich wurde in diesem Schreiben der Widerspruch von Person XYZ ab- bzw. zurückgewiesen.
Mit dem heutigen o. g. Urteilsspruch des Münchner VGH ist der Optimismus von Person XYZ jedoch stark gebremst worden. Sie fühlt sich nun jedoch sehr klein (hilf- und machtlos) angesichts der scheinbar, unbezwingbaren und ungerechten "Wand" die vor ihr zu liegen scheint. Alle Hoffnungen, mit einer - nun eigentlich folgenden - Klage irgendetwas ausrichten zu können, sind verflogen.
Denn dass diese zu 99,999...% ebenfalls abgewiesen wird, ist uns sicherlich mittlerweile allen klar. Dafür fehlt ihr auch einfach das nötige Kleingeld.
Sie will natürlich weiterhin nicht zahlen, jedoch hätte dies zur Folge, dass demnächst die Zwangsvollstreckung droht.
Was ratet ihr o. g. Person? Soll sie weiter auf ein totes Pferd setzten, obwohl ein Sieg mit diesem so gut wie unmöglich sein wird? Wenn ja, warum? Nur um ein kleines, kaum merkliches "Sandkorn im Getriebe" eines so schrecklich großen und korrupten Systems zu sein/werden, was am Ende doch den kürzeren zieht, weil ihm schlichtweg die Mittel und Kenntnisse zum "Sieg" fehlen?
Hoffnungslose gute-Nacht-Grüße