Kenne eine Person C, bei der es exakt wie bei Person A ist. Gestern wurde dort ein Brief mit dieser 2-Wochenfrist abgeliefert.
Das mit den Kosten verstand die Person C nicht, da der Bescheid doch erst der erste rechtl. verwendbare Brief ist auf dem man reagieren kann. Trotzdem sind die so dreist und schrieben was von 2 Wochenfrist zahlen, sonst kommt der Beitragsbescheid der dann schon zusätzliche Kosten beinhaltet. Dürfen die überhaupt mit dem ersten Bescheid Zusatzkosten aufführen?
Und als ob es schon im Vorfeld abgesprochen war. Gestern das Urteil, gestern auch der Brief...da bleibt ein fader Beigeschmack. Ob da nicht mal vorher etwas in Richtung Spaßverein durchgsickert ist (reine Vermutung).
Person C gab zu Wort, dass sie weiterhin nicht zahlt.
EDIT: Person C ist maßlos enttäuscht wie mit den Rechten der Bürger umgegangen wird. Person C wird jetzt Kindergeld beantragen, weil alleine die Möglichkeit dazu schon zur Zahlung veranlasst.