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Autor Thema: Gar nicht klagen - Warten bis zur Unpfändbarkeit  (Gelesen 14243 mal)

l
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Da nach aktuellen Urteilen eine Klage für Privatpersonen bisher (aus meiner Sicht) wohl keinen Sinn hat, bitte ich um eine Einschätzung für folgendes Szenario im Falle einer fiktiven Person A:

Alles an Briefen, Mahnungen, Erinnerungen, Rechtsbelehrungen ignorieren. Einfach alles.
Keinen Widerspruch einlegen, keine Klage.

Was kann Person A im schlimmsten Fall passieren?

Irgendwann steht wohl eine Person vor der Türe und will Geld sehen.
In der Wohnung von Person A befinden sich keine Wertgegenstände.
Ihren Lohn kann sie unter die Lohnpfändungsgrenze bringen, bei Bedarf.
Schufa Eintrag ist ihr egal.

Gute Taktik oder böses Ende?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 11:30 von leo00593«

t

themob

Ohne P-Konto böses Ende

Ansonsten:
Abgabe der Vermögensauskunft
Eintrag im Schuldnerverzeichnis und Schufa

Erneute Abfrage der Vermögensauskunft nach 2 Jahren
Löschung im Schuldnerverzeichnis automatisch nach 3 Jahren.

Was aber bei erneuter Abfrage zur Vermögensauskunft dann wohl immer wieder zum Eintrag ins Schuldnerverzeichnis führt.

Ist die Frage welche Zukunftsgedanken Person A hat und ob es wichtig ist, eine gute Bonität zu haben.

Für Arbeitgeberwechsel sicherlich nicht förderlich. Für Wohnungswechsel evtl auch nicht. Ratenkauf vergessen. Neuen Handyvertrag vergessen usw.

Arbeitgeber wird Pfängungsersuchen auf dem Tisch liegen haben. Bank genauso.

Wenn die hoheitliche Vollstreckung keinen Erfolg hat, wie hier beschrieben, kann die Landesrundfunkanstalt "normale" Inkassobüros beauftragen.

Was die mehr können sollen, als vorher in der hoheitlichen Vollstreckung, weiß ich auch nicht so genau.


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tex

  • Beiträge: 58
Da nach aktuellen Urteilen eine Klage für Privatpersonen bisher (aus meiner Sicht) wohl keinen Sinn hat, bitte ich um eine Einschätzung für folgendes Szenario im Falle einer fiktiven Person A:

Alles an Briefen, Mahnungen, Erinnerungen, Rechtsbelehrungen ignorieren. Einfach alles.
Keinen Widerspruch einlegen, keine Klage.

Was kann Person A im schlimmsten Fall passieren?

Irgendwann steht wohl eine Person vor der Türe und will Geld sehen.
In der Wohnung von Person A befinden sich keine Wertgegenstände.
Ihren Lohn kann sie unter die Lohnpfändungsgrenze bringen, bei Bedarf.
Schufa Eintrag ist ihr egal.

Gute Taktik oder böses Ende?

Hallo leo00593
Genau so mache ich es, was bis jetzt passierte, lies unter -dies und das- Thema: "Creditreform" nach.  >:D


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Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

E
  • Beiträge: 38
Ich glaube, dass es sich nicht lohnt. Weichen wir doch einfach mal von allen moralischen, wie ethischen Grundsätzen ab, gegen die dieser GEZ-Dreck verstößt und vielleicht weichen wir nun auch einfach mal davon ab, dass wir eine Bezahlung der Beiträge nicht im Geringsten mit unserem Gewissen vereinbaren könnten.

Denn so wie das Urteil nun lautet, sieht es düster und keinesfalls danach aus, dass man vor Gericht nochmal eine Chance haben könnte.

Daher sehe ich das mittlerweile so, dass man nun vielleicht doch nachgeben sollte. Wir haben lange gewartet, viel gehofft, doch alles, was wir nun noch an Widerstand leisten, geht entweder zu Gunsten derer - denn sie kommen langfristig gesehen ohnehin an das Geld - oder zu Lasten unserer Seele. Denn das bedeutet nur Stress, Angst und Ungewissheit.

Und wer will sich wegen 18,-- EUR mtl. diesem Stress hingeben? Ich gebe das 5-fache für eine komplette Tankfüllung aus und die verprasse ich dann auch innerhalb von 2 Wochen.

Vielleicht ist nachgeben und seine Ruhe und seinen Frieden haben, nun wirklich eine Alternative.


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Ist die Frage welche Zukunftsgedanken Person A hat und ob es wichtig ist, eine gute Bonität zu haben.
Für Arbeitgeberwechsel sicherlich nicht förderlich. Für Wohnungswechsel evtl auch nicht. Ratenkauf vergessen. Neuen Handyvertrag vergessen usw.

Arbeitgeber wird Pfängungsersuchen auf dem Tisch liegen haben. Bank genauso.
Person A braucht gar keine Bonität und weder Ratenkauf, noch das neueste iphone über Handyvertrag noch sonstigen SchnickSchnack.

Person A wohnt in einer Wohnbaugenossenschaft und fragt sich, ob es evtl dort Probleme geben könnte?

Person A hat mir mitgeteilt, dass sein Arbeitgeber teil seiner leiblichen Familie sein soll. Die Bank kann Person A wohl kreuzweiße.

Person A fragt sich überhaupt, ob die GEZ bis zur Zwangsvollstreckung geht und wie lange das ca. dauern wird...


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Arbeitgeber wird Pfängungsersuchen auf dem Tisch liegen haben. Bank genauso.

Fidor Bank nicht.

Sehe: https://community.fidor.de/geldfrage/fidor-wirbt-mit-dem-slogan-sch?order=top

Zitat von: fidor.de
Es gibt keine SCHUFA-Klausel in unseren Kundenverträgen. Weiter haben wir aktuell keine SCHUFA-Anbindung. Somit fragen keine Daten ab und melden damit auch keine Daten an die SCHUFA.

Ubrigens, ich habe auch vor, alles an Briefen, Mahnungen, Erinnerungen, Rechtsbelehrungen, Vollsteckungen zu ignorieren. Egal was passiert.


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  • weiß was
Das eingangs erwähnte Szenario hat wahrscheinlich keine nennenswerten Auswirkungen auf das Leben des TE.

Wenn man mit Pfändungsversuchen etc. leben kann, bitteschön.

Irgendwann im Leben kann sich aber eine Situation stellen in der man auf Vermögen oder Kredite angewiesen ist.

Z.B. Autokauf, Immobilienerwerb

Vermögenswerte sind bei Pfändungsversuchen durch Gerichtsvollzieher gefährdet, Kredite werden bei schlechter Bonität schwerlich vergeben.

Und nein, man sollte niemals NIE sagen. Ich habe inzwischen auch Familie + Haus und Hof.......


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themob

Arbeitgeber wird Pfängungsersuchen auf dem Tisch liegen haben. Bank genauso.

Fidor Bank nicht.

Sehe: https://community.fidor.de/geldfrage/fidor-wirbt-mit-dem-slogan-sch?order=top

Zitat von: fidor.de
Es gibt keine SCHUFA-Klausel in unseren Kundenverträgen. Weiter haben wir aktuell keine SCHUFA-Anbindung. Somit fragen keine Daten ab und melden damit auch keine Daten an die SCHUFA.

Ubrigens, ich habe auch vor, alles an Briefen, Mahnungen, Erinnerungen, Rechtsbelehrungen, Vollsteckungen zu ignorieren. Egal was passiert.

Das hat mit Schufa Klauseln leider gar nichts zu tun.

Die Übermittlung an die Schufa erfolgt automatisch im Rahmen dessen, dass der Eintrag ins bundesweite Schuldnerverzeichnis erfolgt.

Bei der Abgabe der Vermögensauskunft, muss auch so ein Konto angegeben werden. Nicht ratsam es zu unterlassen.

Und wie speedy richtig sagt, langfristig denken.


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Tja, vor einer ähnlichen Frage steht eine weitere fiktive Person A

- Vollzeitbeschäftigt
- Durchschnitlliches Einkommen
- Wohnungseigentümer

Unter diesen Punkten kann Person A wohl auch nichts machen da es sich in keinem Fall lohnt wegen diesem Dreck ins Gefägnis zu gehen oder seinen halbwegs guten Job zu riskieren. P-Konto etc. p.p. fällt alles weg. Noch nie einen negativ-Schufa Eintrag gehabt.

Da klagen nichts zu bringen scheint, ist Person A auch grade ziemlich ratlos ...


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  • Beiträge: 375
Gefängnis wohl kaum, aber neben einer Gehaltspfändung kann auch Eigentum (Wohnung) verwertet werden (Zwangsvollstreckung).

Was die Schufa angeht: Auch bei Mietern verlangen die Vermieter oftmals die Vorlage einer Schufaauskunft bei Neuvermietung.

Eine Möglichkeit wäre nach Polen umziehen oder Obdachlos werden. Polen ist zu weit zur Arbeit und Obdachlos macht mir auch keinen Spaß - gleiches gilt für eine Wohngemeinschaft. Außerdem ist mir das die 17,98 € nicht wert.

Was bleibt? Wie Radio Libertas geschrieben hat sich professionalisieren und den politischen Widerstand organisieren. Derweil weiter Sand ins Getriebe schaufeln - vor einer Vollstreckungsankündigung zahle ich nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 12:44 von Redfox«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

T
  • Beiträge: 83
Ich denke,"Zahlungsstreik" sollte nach wie vor ein Puzzlestein des Widerstands für ein gerechteres und demokratischeres Rundfunksystem bleiben.Selbst angelaufene Rundfunkbeiträge bei "Vollstreckungsandrohung" erst mal bezahlen und erneut Zahlng verweigern, kann in Erwägung gezogen werden.Aufklärungsarbeit unter den willigen Beitragszahlern,Druck auf die Landespolitiker (nochmal:in Sachsen,Thüringen und Brandenburg stehen Landtagswahlen an),die Runden Tische aktiv halten,sind weitere Bestandteile. Wir sollten uns durch die Gerichtsurteile keines wegs vom weiteren Widerstand abhalten lassen.Zu DDR Zeiten war auch alle "Gesetzeskonform" bis der Kessel schlussendlich den "Gesetzesgebern" und "Gesetzeshütern" um die Ohren flog.In einigen Wochen (Juni oder Juli)veröffentlicht der "Beitragsservice"die Statistik der tatsächlichen Zahlungseingänge.Denn bisher ist alles immer noch "prognostiziert". Wenn meine persönliche Handlungsfreiheit per Gesetz abgeschaft wird,sehe ich es erst recht als meine Pflicht an,mich dagegen zur Wehr zu setzen >:D >:D


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Y
  • Beiträge: 62
Schlimmstenfalls zahlen, bis auf einen Minibeitrag, wieder die nächste Erinnerung abwarten, dann wieder zahlen bis auf etwas, wieder abwarten, wieder fast alles zahlen...

Außerdem soweit ich informiert bin, darf ein Inkassounternehmen gar keine Mahngebühren verlangen oder Bearbeitungsgebühren (oder ähnliches), weil deren Geschäfte es sind und somit keine zusätzlichen Kosten außerhalb des Betriebs entstehen, und da die Rundfunkgebühren-GEZ-Beitrags Typen als Inkassounternehmen eingetragen sind, bringen (theoretische) Mahnbeträge nichts. Muss man nur dem Richter erklären warum - wer ahnt schon, dass das Inkassounternehmen sind.


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t

themob

Seit 1.1.2013 gibt es das Gesetzt zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Hier ein relativ gut verständliches Dokument dazu, in Schritten erläutert was zu welchem Zeitpunkt passiert und welche Rechtsmittel der Schuldner wann anwenden kann

Gesetzt zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Die Vorgehensweise gilt für GV - OGV genauso wie für Vollstreckungsbehörden der Städte - Gemeinde


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six2seven

Hallo,

…wenn Ihr darauf verzichten könnt, bestellt zumindest
Eure Zeitungen ab, bevor Euch auch diese Möglichkeit genommen wird.
Die Paper Press hat sich, mit wenigen Ausnahmen, in Sachen ÖRR, wie immer,
systemtreu verhalten, ruhig bleiben, abwarten wie sich die Sache entwickelt,
dann die richtige Seite wählen.
Glücklicherweise kann man im Netz,  rückstandsfrei Angebote abklicken,
was bei den Anderen " INFORMATIONSHÄNDLERN" nicht gegeben
ist, die Zeitung muss ich auf meine Koste entsorgen und beim ÖRR
laufen die Kosten ( mit steigender Tendenz ) ungehindert weiter.

Überlegt Euch den Vorschlag, Widerstand ist vielgestaltig.


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  • weiß was
Gefängnis wohl kaum, aber neben einer Gehaltspfändung kann auch Eigentum (Wohnung) verwertet werden (Zwangsvollstreckung).


Das stimmt jetzt zum Glück nicht da völlig unverhältnismäßig:

Der Gläubiger betreibt die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, obwohl er sich aus dem beweglichen Vermögen des Schuldners befriedigen könnte.
Nach dem ZVG ist eine solche Zwangsversteigerung zulässig. Hier könnte es nahe liegen, die Verfassung zur Hilfe zu rufen und die Zwangsversteigerung für unzulässig zu erklären, solange sich der Gläubiger aus dem beweglichen Vermögen des Schuldners befriedigen kann.
Man ginge dabei aber wie selbstverständlich davon aus, dass die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, die sogenannte Mobiliarvollstreckung, ein milderes Mittel ist als die Zwangsversteigerung. Das kann, muss aber nicht so sein. Auch durch eine Mobiliarvollstreckung kann der Schuldner empfindlich benachteiligt werden. Er kann z.B. nach einer Lohn- oder Gehaltspfändung den Arbeitsplatz verlieren, nach einer Kontopfändung bei seiner Bank oder Sparkasse den Kredit einbüßen oder nach der Versteigerung eines Geschäftsanteils wirtschaftlich ruiniert sein, während ihn die Versteigerung eines Baugrundstücks weniger hart treffen würde.


Quelle: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120030/user_upload/Zwangsvollstreckung_9.pdf


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