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Autor Thema: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann  (Gelesen 40966 mal)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hurra! Wir haben es nun schriftlich:

Die Justiz (Richer & Gerichte), der öffentlich rechtliche Rundfunk (ARD, ZDF etc.) und die Politiker (Regierung) arbeiten Hand in Hand zusammen! Jetzt fehlt nur noch die Exekutive :police: (oder sind die schon dabei?), und dann ein Hoch auf eine neue Diktatur! >:( >:D

Ich hab das Urteil kurz überflogen: So wie ich das sehe wurde hier die Begründung um einen schon vorher feststehenden Beschluss drumrumgeschrieben. |-

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

l
  • Beiträge: 9
Dann macht das Wehren gegen etwas was man nicht will keinen Sinn Ergo===> Zwangsabgabe gegen meinen Willen... Da geh ich einfach von einigen Naturprinzipien aus: Der große Frosch frißt diese Fliege... Die stets rechtstreue Fliege hat keine Chance, bis, ja bis sie dafür sorgt, das der große böse Frosch kein Interesse mehr an ihr hat..

Soll heißen wenn man also etwas haben muss was man nicht will, muss man dafür sorgen das die gar nicht wollen das ich das will...

Ich bin ein Rechtlaierich, deshalb meine bescheidene Frage: WARS DAS JETZT?, was die gesetzlichen Möglichkeiten betrifft angeht?...

Ich kann mir nicht vorstellen das ROSSMANN so leicht klein bei gibt...


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Freiheit ist die Illlusion das tun zu können von dem man denkt das man es gerne und aus freie Stücken tut oder tun möchte... ===> Ein Hoch auf das Werbefernsehen!

S
  • Beiträge: 550
Wer sieht den Widerspruch in folgendem Absatz aus der Urteilsbegründung?

Zitat
Der Gleichheitssatz verlangt nicht, dass dem einzelnen Wohnungsinhaber zur Vermeidung der Beitragspflicht der Nachweis erlaubt wird, in dem durch seine Wohnung erfassten Haushalt werde das Programm des öffentlich-recht­lichen Rundfunks nicht empfangen. Insbesondere muss der Gesetzgeber nicht an der für die frühere Rundfunkgebühr maßgeblichen Unterscheidung festhalten, ob ein Empfangsgerät bereitgehalten wird oder nicht. Aufgrund der technischen Entwicklung elektronischer Medien im Zuge der Digitalisierung hat das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt. Rundfunkprogramme werden nicht mehr nur herkömmlich – terrestrisch, über Kabel oder Satellit – verbreitet, sondern auch in das Internet eingestellt. Neben herkömmliche monofunktionale Geräte zum Empfang von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen tritt eine Vielzahl neuartiger multifunktionaler, teilweise leicht beweglicher Geräte, wie internetfähige stationäre oder mobile Personalcomputer, Mobiltelefone und Tabletcomputer. Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Wer sieht den Widerspruch in folgendem Absatz aus der Urteilsbegründung?

Zitat
Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.

Sie behaupten, dass die Verbreitung der sog. neuartigen Rundfunkgeräte flächendeckend wäre,
aber geben gleichzeitig zu, dass diese Behauptung nicht nachweisbar ist.


Das "Urteil" habe ich noch nicht gelesen,
aber wenn ich so einen verrückten Widerspruch lese,
weiß ich doch jetzt schon, was ich von diesen "unabhängigen" Verfassungsgericht halten kann.
Diese "Richter" kann ich nicht ernst nehmen.

Markus


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d
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Alles gekaufte Bagage, die biegen den Balken (das Gesetz) bis zum geht nicht mehr!!
Die brauchen einfach Kohle, fertig, aus, - alles andere zählt nicht!

Wenn "wir" gewonnen hätten, was dann, - woher sollen die Millionen plötzlich her kommen, die schon lange verplant sind!?
Hier in unserer  „Demokratie“  bekommst DU als kleiner Bürger kein Recht wenn es um Geld geht das dem Staat abhanden geht und schon gar nicht in dieser gesamthöhe!!

Das Recht wird so lange gedreht bis es passt. Der Staat braucht Geld koste es was es wolle,  >:D
denn es sind viele Mäuler zu stopfen in der EU und der Welt, da wird jede Quelle angezapft!

MfG
d........




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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Ich kann nur sagen,dass man sich als Deutscher Staatsbürgeroder Unternehmer für solche Entscheidungen unserer Politiker und Richter in der ganzen Welt schämen muss.
1.Das Grundgesetz wird verletzt(Vor dem Gesetz sind alle gleich)ob einer schaut und hört oder viele.
2.Der Unternehmer wird bestraft,wenn er Menschen beschäftigt,weil er je nach Anzahl der Beschäftigten zahlen muss,
   obwohl diese Personen schon privat zu Hause bezahlen.
3.Das gleiche trifft auf die Fahrzeuge zu,die das Unternehmen braucht,um seine Waren von A nach B zu bringen.
   Also sage ich mal ganz dreist(Doppelbesteuerung)
4.Diese Herrschaften,die vom Volke gewählt wurden,von wem auch immer,leisten keinerlei Produktivität,leben von den
   Steuern,verschwenden einen großen Teil unsinnig und wollen dem Volke Gesetze vorlegen,dass sich jedem normaldenkenden
   Menschen die Haare sträuben.
Ich kann diese Entscheidungen von Koblenz und München nicht nachvollziehen,deshalb Widerstand erst recht und wenn es
bis zum EuGH geht.

Eine größere Ungleichbehandlung kann es nicht mehr geben,denn wo werden die Bürger in den umliegenden Ländern mit Empfang von Sat und Deutschen Programmen mit dieser Zwangsgebühr besteuert?
Leider ist meine Rente zu gering,ansonsten würde ich sofort meinen Pass abgeben und auswandern,ich musste es schon einmal,von der DDR-zur BRD,aber aufs falsche Pferd gesetzt.
In der DDR hatte man den Mut aufzustehen und ich hoffe,dass es auch hier genügend Menschen gibt,die sich dagegen wehren.
"Wir sind das Volk"
Euer koppi1947


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koppi1947

S
  • Beiträge: 550
Wo ich den Widerspruch sehe: Der Absatz zerfällt in 3 Teile. Der erste Teil besagt, dass die Anknüpfung an Geräte nicht mehr notwendig ist (und ja auch tatsächlich nach geltendem RBStV nicht mehr gegeben ist):
Zitat
Der Gleichheitssatz verlangt nicht, dass dem einzelnen Wohnungsinhaber zur Vermeidung der Beitragspflicht der Nachweis erlaubt wird, in dem durch seine Wohnung erfassten Haushalt werde das Programm des öffentlich-recht­lichen Rundfunks nicht empfangen. Insbesondere muss der Gesetzgeber nicht an der für die frühere Rundfunkgebühr maßgeblichen Unterscheidung festhalten, ob ein Empfangsgerät bereitgehalten wird oder nicht. Aufgrund der technischen Entwicklung elektronischer Medien im Zuge der Digitalisierung hat das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt.

Im zweiten Teil folgt eine allgemeine Feststellung, die was über die Verbreitungswege, nicht aber über die Nutzung sagt:
Zitat
Rundfunkprogramme werden nicht mehr nur herkömmlich – terrestrisch, über Kabel oder Satellit – verbreitet, sondern auch in das Internet eingestellt.

Jetzt aber kommt der Widerspruch. Statt mit einer Statistik zumindest zu versuchen zu beweisen das mindestens 90% aller Leute den ö.r. Rundfunk nutzen, was für eine Typisierung zwingend notwendig wäre (eine Heranziehung von Leuten, die sich bewusst dagegen entschieden haben aber noch nicht rechtfertigen würde), kommt als Begründung dass es flächendeckend eine bestimmte Art von Geräten gibt!:
Zitat
Neben herkömmliche monofunktionale Geräte zum Empfang von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen tritt eine Vielzahl neuartiger multifunktionaler, teilweise leicht beweglicher Geräte, wie internetfähige stationäre oder mobile Personalcomputer, Mobiltelefone und Tabletcomputer. Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit und Mobilität ist es zudem nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte in einem Massenverfahren in praktikabler Weise und ohne unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre verlässlich festzustellen.
Genau das hat ja überhaupt nichts mehr mit dem Rundfunkbeitrag zu tun. Es wird hier sowohl die Begründung warum nicht an Geräte angeknüpft wird vermischt mit der Aussage dass man eben doch daran anknüpft, weil diese "flächendeckend" vorhanden sind. Die Typisierung wurde also aufgrund von etwas vorgenommen, das für den Beitrag gar nicht relevant ist.


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R
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Hallo zusammen,

wollte auch mal die Frage stellen, ob sich für mich als "kleine Fliege" noch lohnt, gegen die GEZ anzugehen, nachdem nun 2 große Verfahren abgeschmettert wurden. Ich habe die erste (und laut Brief auch die letzte) Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung bekommen. Das nächste mal soll der Beitragsbescheid kommen.

Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.

Ich muss zugeben, dass meine Motivation einen Dämpfer erhalten hat.

Was sagen die Profis unter den Forenusern dazu?



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Nun,

nach diesem Urteil sollte doch wohl JEDEM

in diesem Ländle klar sein wie der Hase läuft.

Es gibt keine Demokratie in diesem Land,

nur eine Parlamentarische Diktatur.

Ich bin bestürzt.

Leidvoll und LG,

Hallo Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 19:18 von Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!«

2
  • Beiträge: 98
Ich hoffe, dass auch Ermano Geuer weiter macht. Das was er über die ganze Zeit an Argumenten da ausgearbeitet hat, MUSS belohnt weden. Er hatte sowas von recht.

Dieses Urteil heute ist ein Witz. 7 Gutachten, die alle zum gleichen Ergebnis kommen und dann verlieren Geuer und Rossmann heute auf ganzer Linie!?


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Ich hoffe, dass auch Ermano Geuer weiter macht. Das was er über die ganze Zeit an Argumenten da ausgearbeitet hat, MUSS belohnt weden. Er hatte sowas von recht.

Dieses Urteil heute ist ein Witz. 7 Gutachten, die alle zum gleichen Ergebnis kommen und dann verlieren Geuer und Rossmann heute auf ganzer Linie!?

Das war doch alles überhaupt nicht schwer vorauszusehen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6878.msg51301.html#msg51301

Nein, wir haben es mit einem astreinen Unrechtsstaat zu tun.
Bald sind übrigens wieder Wahlen.
Dann wieder schön brav Blockparteien wählen, nicht wahr?

Frustrierte Grüße,
Florian


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Bevor ich auch nur EINE der Blockparteien wähle,

wähle ich lieber den 3 Weltkrieg.

Und ich bin kein Rechter oder wie sonst die anderen Parteien verunglimpft werden >:D

Dieses verlogene Weltbild in den Medien k....t mich nur noch an.

LG.Hallo Es_ist_genug_GEZ_ahlt_!


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
.

Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.


Ja auf jeden Fall, im Sinne, Sand im Getriebe der "GEZ", da noch ohne Rechtsanwaltspflicht. Wird man eh nicht gewinnen, aber erheblich Sand im Getriebe. Danke fürs mitmachen :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
  • Beiträge: 23
Die bayerischen Verfassungsrichter haben sich heute als ferngesteuert geoutet und sich mit ihrer Begründung zur armseligen Lachnummer der Nation gemacht.
Ich denke, es ist spätestens heute klargeworden, dass das Grundgesetz nichts weiter ist, als ein Märchenbuch - solange sich die Menschen nicht endlich gegen diesen schleichenden, aber fortschreitenden Freiheitsentzug zur Wehr setzen - wozu sie übrigens laut Grundgesetz das Recht haben. ;-)

Egal, ob ich etwas mit meiner Klage erreiche - was wohl eher nicht der Fall ist - ich werde nicht zahlen.

Dann muss dieser Staat mich unbescholtene Bürgerin kriminalisieren und mich zwangsweise bestehlen. Das ist dann genau die von - das Grundgesetz mit Füßen tretende - Politik, Wirtschaft und Religion/Ideologie erwartete Diktatur. Wer nicht spurt und gehorcht - wird gezwungen.

Tja, wann werden die Menschen in Deutschland aufwachen? Solange sie mit den von Politik, Wirtschaft und Religionen zur Verfügung gestellten Brot (volle Supermarktregale) und Spielen (Digitalspielzeuge) zufrieden sind, wohl kaum...

Ich werde nicht zahlen.
Und immer wieder Widerspruch einlegen, sowie Klage erheben.
Und Strafanzeigen stellen.
Und nicht zahlen. ;-)

Ziviler Ungehorsam gegen politischen Größenwahn, Bevormundung, Willkür, Unrecht, Entmündigung, Rechts- und Vertragsbruch usw. usf. etc. pp. .

Schauen wir doch mal.


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Hallo zusammen,

wollte auch mal die Frage stellen, ob sich für mich als "kleine Fliege" noch lohnt, gegen die GEZ anzugehen, nachdem nun 2 große Verfahren abgeschmettert wurden. Ich habe die erste (und laut Brief auch die letzte) Zahlungserinnerung nach der Zwangsanmeldung bekommen. Das nächste mal soll der Beitragsbescheid kommen.

Aber: Lohnt sich das für mich? Wenn ich dagegen angehe und sogar vielleicht um die 75 Euro für das Gericht zahle, und danach sowieso zahlen muss, muss ich nicht nur annähernd 300 Euro zahlen bis dahin sondern auch noch diese 75 Euro obendrauf.

Ich muss zugeben, dass meine Motivation einen Dämpfer erhalten hat.

Was sagen die Profis unter den Forenusern dazu?
Bin zwar kein Profi, aber ich möchte dir trotzdem eine Frage stellen, die du nur dir selbst beantworten solltest:

Lohnt es sich für dich, gegen Bevormundung, staatliche Willkür/Unrecht/Rechtsbruch und Freiheitsbeschränkung - also gegen den Umbau unseres Staates in eine Diktatur, der gegenwärtig in vollem Gange ist - anzugehen...?

Das kann nur jeder für sich selbst entscheiden.


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