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Autor Thema: Pressemitteilung Verfassungsgerichtshof München zu Geuer - Rossmann  (Gelesen 40532 mal)

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Quelle ist in der Überschrift innerhalb des Themas verlinkt
Zitat
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklagen am 15. Mai 2014 abgewiesen. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Grundsätze:
 
1.  Die Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV) und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten (§ 5 Abs. 1 RBStV) sowie für Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV) sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

2.  Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.
 
3.  Dem Charakter einer Vorzugslast steht nicht entgegen, dass auch die Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt den Gesetzgeber nicht dazu, eine Befreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen wollen.

4.  Im privaten Bereich wird mit der Anbindung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung (§ 3 Abs. 1 RBStV) die Möglichkeit der Rundfunknutzung als abzugeltender Vorteil sachgerecht erfasst.
 
5.  Mit den näher bestimmten Merkmalen Betriebsstätte (§ 6 Abs. 1 und 3 RBStV), Beschäftigte (§ 6 Abs. 4 RBStV) und Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV), welche die Beitragspflicht im nicht privaten Bereich dem Grunde und der Höhe nach steuern, hält der Gesetzgeber sich im Rahmen seines Gestaltungsspielraums. Diese Kriterien sind hinreichend realitätsgerecht und ausreichend differenziert, um den beitragsauslösenden Vorteil abzubilden und die Beitragslasten im Verhältnis der Abgabenpflichtigen untereinander angemessen zu verteilen.

6.  Die Anzeige- und Nachweispflichten, die § 8 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 3 RBStV den Beitragsschuldnern auferlegt, sind verfassungsgemäß. Das Auskunftsrecht der Landesrundfunkanstalt gegenüber Dritten nach § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RBStV ist ebenfalls mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Auch die Vorschrift des § 14 Abs. 9 RBStV über den einmaligen Meldedatenabgleich ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2015, 22:57 von Viktor7«

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Ja wenn wir ALLE nicht mehr zahlen.....die Rundfunkanstallten besetzen.....nur mal an den Gedanken durch den Kopf jagen lassen...denn wir sind das Volk .... aber jeder hät seine klappe und zahlt... denn Gesetze sind deeeehnbar.... der hass wird grösser...


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Frage mich, wo Anonymus hier bleibt. Ich hätte ja schon zu Beginn der Einführung des Gesetzes mit lahmgelegten Servern der ör Rundfunkanstalten gerechnet.


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Wenn ich das so lese, muss ich sagen, dass die Klage scheinbar nicht alle Elemente enthielt, die ich/wir im Forum noch gesehen haben. Ich denke, dass scheinbar der Weg über das Verwaltungsgericht und das Verfassungsgericht - notfalls auch das europäische die einzige Möglichkeit ist. Die bayrische Verfassung kennt wohl keine Informationsfreiheit - daher wird z.B. dieser Punkt nicht beachtet.

Ich sehe den Fernseher und den öffentlichen Rundfunk als Organ der Religionen, die mir als Atheisten gehörig gegen den Strich gehen - Beispiele kann ich dutzende nennen. Zudem ist es für mich ein Grundeingriff in die körperliche und geistige Unversehrtheit meines Kindes, welches die nächsten Jahre eher Bücher lesen sollte als Fernsehen zu gucken, was nachweislich Schaden anrichtet. Dafür nun zu zahlen, anstatt mit dem Geld sinnvolle Medien zu bezahlen ist unlogisch und durch nichts zu erklären. Von mir aus bezahle ich unbedingt ein Amazon Instant Video Service oder Watchever, damit ich irgendwelche Medien bezahle, die ich im Fernsehen sehe, aber das ist hundertfach günstiger als GEZ.

Es ist nicht fair mir Geld wegzunehmen, welches ich benötige um Zeitungen zu kaufen, nur damit die Demokratie funktioniert - für mich funktioniert so höchstens 1984. Sonst nichts.


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  • Was ich nicht Bestellt habe bezahle ich auch nicht
Ist doch erstaunlich was so alles möglich ist in unserem land, als LKW-Fahrer bin ich nur ein paar Stunden am We zuhause und soll dafür auch noch was bezahlen was ich nicht will unfassbar sowas.

Einfach abgewiesen, ich hatte ja damit gerechnet das einige punkte abgewiesen werden aber Alles, das ist ein starkes stück und kaum zu glauben bzw. zu fassen

Armes Deutschland Verhältnisse wie in einem sogenanntem 3.te Welt land 
 
Wie lange noch bis 1984 ?


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Wenn ich das so lese, muss ich sagen, dass die Klage scheinbar nicht alle Elemente enthielt, die ich/wir im Forum noch gesehen haben. ...

Das ist nur die Presseerklärung. Die ist ungefähr so gekürzt wie Sendungen im Fernsehen. Passt doch zusammen. Wir sollten das Urteil abwarten. Das müsste ein wenig umfangreicher sein.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Wenn ich das so lese, muss ich sagen, dass die Klage scheinbar nicht alle Elemente enthielt, die ich/wir im Forum noch gesehen haben. ...

Das ist nur die Presseerklärung. Die ist ungefähr so gekürzt wie Sendungen im Fernsehen. Passt doch zusammen. Wir sollten das Urteil abwarten. Das müsste ein wenig umfangreicher sein.

Die vollständige Entscheidung ist hier nachzulesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9418.0.html

oder hier im Original:  http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm


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Wie ich bereits sagte, wenn man sich die bayrische Verfassung ansieht und die von den Klägern beschriebenen Artikel dieser, dann sehe ich einen gravierenden Unterschied zwischen der Landesverfassung Bayerns und der deutschen Verfassung. Z.B.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit
Grundgesetz Artikel 5Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Oder bayrische Landesverfassung Art 101:
"Art. 100
1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2 Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
 Art. 101
Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Gesetze und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet."

Das ist was völlig anderes. Da gibt es noch mehr - was eben nicht 1:1 übertragbar ist auf die bundesdeutsche Verfassung, bzw. das Grundgesetz. Einfach mal die Artikel nachschlagen, dann versteht ihr was ich meine...


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Ich erlebe mich heute vormittag schockiert auf der einen Seite, und leider nicht wirklich überrascht auf der anderen.

Staatl. Finanzkasse höchstspersönlich ist ja anhand solcher Finanzierungs-Modelle gut beteiligt. Mafiose Beteiligungs-Klausln sind hier überhaupt nicht nötig - ein ganz normaler Fall von Umsatz- und Einkommenssteuer singt hier sein Lielingslied.
Und da es schließlich um sagenumwobene ca. 11 MILLIARDEN Öre im Jahr geht, wäre Staat ja blöde, würde er sich solche Einnahmequelle entgehen lassen.

Ich glaube vielmehr, dass es hier genau DARUM geht, und überhaupt nicht um Verfassungsrechtliches oder Verfassungswidriges Gequatsche etc. Das interessiert die überhaupt nicht. Hier wird ganz einfach nur Geld über einen gewissen Umweg aus dem Teller gewaschen, sonst nichts.

Begründung meines Gedankens:
es ist völlig UNFASSBAR, wie etwas, das VÖLLIG OFFENSICHTLICH gegen alles mögliche an menschenwürdige Verfassung verstößt, als ZULÄSSIG erklärt werden kann !! Für mich gibt es fast nur diese eine Erklärung und Begründung dazu. (wie oben beschrieben)

Ich kenne z.B. persönlich eine Person xy, die als Grafiker seine/ihre Existenz mit kaum zur Verfügung stehenden Mitteln mühevoll bestreitet. Diese Person (sowie auch ich selbst) hat zum Fernsehen oder Radio-abhängen nicht mal ZEIT! Kann sich das Gerät nicht mal leisten.
Diese besagte person wird seit geraumer Zeit mit der erzwungenen Abgabe von weit mehr als 300,- Euro "beglückt"! (sprich: das will BS von ihr Einfordern .. inkludiert sind ältere, "fällige" Zahlungen etc. Ich glaube, wir alle kennen dieses Lied)

Fazit: es gibt in diesem hübschen Gesetzchen offensichtlich keinerlei Rücksichtnahme auf individuelle Umstände einer einzelnen Person, bzw ihrer/seiner Lebensumstände etc.
Ausgenommen, die Person wäre "krank" - dann Ermäßgung möglich etc. ... aber man stelle sich mal ne "gesunde", aber in Armen-Verhältnissen lebende Person vor! Was bitte ist mit dieser?

"ALLES ZULÄSSIG", natürlich, nicht? Denn es steht ja "zur Verfügung", nicht? Dann muss man ja schließlich zahlen, nicht wahr? (Vorsicht: zynisch zu verstehen)
Komisch: das Internet selbst steht ja auch zur Verfügung ... ist noch viel mächtiger als jeder kleine oder große Sender ... aber wenn ich es nicht anmelde, dann bezahle ich auch ganz einfach nicht dafür, nicht wahr? (und auf weitere Beispiele ebenfalls so vorstellbar)
An dieser Stelle stellt sich für mich klar die Frage: wo ist der Unterschied? Was macht einen ÖrR ZAHLUNGS-PFLICHTIG? (evtl oben erwähnte Gründe/Gedanken?)

Und das für mich völlig Unfassbare ist die "Wettbewerbs- und Konkurrenzlosigkeit", die sich ÖrR mit seinem schönen Geschäftsmodel gönnt, oder?
Wozu sich zukünftig um etwas bemühen - ÖrR kriegt Geld ja so oder so, und das nicht zu knapp!

Ich denke ich werde nichts desto trotz weiterhin brav widersprechen, und auch die Klage wetzen.
Ich gehöre nicht zu den "zum Gehorsam pügel-baren"!
Wer sieht dies anders?


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to Rochus:

wie ist das bitte gemeint mit dem "Urteil abwarten"? War denn das nicht das "Urteil"?


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to Rochus:

wie ist das bitte gemeint mit dem "Urteil abwarten"? War denn das nicht das "Urteil"?

themob hat einen Beitrag weiter das Urteil bereits verlinkt. Das, was wir zuerst zu lesen bekamen, war lediglich die Pressemitteilung. Das macht dann 5 VS. 65 Seiten. Das ist schon ein Unterschied, zumindest von der Quantität. Und die 65 Seiten muss man in Ruhe lesen und sich seine Gedanken dazu machen. Dann kann man noch mal loslegen.

Insbesondere die Hinweise auf die Unterschiede unserer Bundes- und der bayer. Landesverfassung sind wichtig.

Aber hier noch mal das Urteil im Link.

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm



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to Rochus:

wie ist das bitte gemeint mit dem "Urteil abwarten"? War denn das nicht das "Urteil"?

Zuerst kommt die Pressemitteilung heraus. Zusammenfassung = http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.-Entscheidung.htm

Danach die Entscheidung - Urteil - Beschluss in der ausführlichen Fassung: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm


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Ich gestehe: ich hatte noch keine zeit, die 65 seiten durchzulesen.

Was ist eure Meinung?
Kurz gefragt bitte:
Wars das jetzt und sind wir zum Zwangs-Publikum geprügelt, oder geht die Story weiter?
Bzw. bei wieviel Prozent würdet ihr den Sinn beziffern, da überhaupt noch Widerspruch und Klage zu fahren?

Danke euch


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Man könnte natürlich argumentieren dass Rundfunk ja Ländersache ist, von den Ländern verbockt wurde und somit von einem Landesverfassungsgericht natürlich nicht gekippt wird. Rossmann will ja weitermachen. Ultima Ratio für den einzelnen ist sicher zu Zahlen wobei die Klage vor dem Verwaltungsgericht mitgenommen werden sollte um diese zu überlasten je mehr es tun. Im Bereich Aufklärung der Mitmenschen kann aber auch noch sehr viel getan werden.


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Das Bundesverfassungsgericht ist mit Parteibonzen vollgestopft. Diese werden NIEMALS eine Regelung kippen, die ihren persönlichen Interessen und denen
ihrer Parteien - und da sind sich alle an der Macht einig - widerspricht.

Es musste hier von diesen Typen - und darauf können wir durchaus stolz sein - der gesamte Apparat an Manipulation, Desinformation, Dreistigkeit, Seilschaften
und Manpower auf allen wirtschaftliche, juristischen und politischen Ebenen eingesetzt werden, um uns niederzuringen. Dies hatten die sich mit Sicherheit leichter
vorgestellt.

Hier wurde jemand von uns bloßgestellt. We showed them up.
Wenn ich mich nicht sehr täusche, beginnt jetzt bald Teil 2 der Show, man zeigt und gibt sich als der gönnerhafte Sieger und verteilt einige "Luftbonbons" in Form
von minimalen Erleichterungen und gibt sich "reumütig" und nach außen durchaus reformbereit.

KEIN normaler Richter wird es sich hier je trauen, gegen das geballte System anzugehen. Seine berufliche Karriere wäre sofort erledigt.
Der Rechtsweg in der BRD ist erledigt, dafür sorgen schon Kirchoff und seine Konsorten.

Man sollte sich nur überlegen, wo man das nächste Mal sein Wahlkreuzchen macht. Denn gewisse Parteien besetzten die entscheidenen Positionen in der Ju-
stiz mit ihren Leuten.

LG Peli





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