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Autor Thema: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig  (Gelesen 27608 mal)

R
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Dann gibt es immer noch den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof,der Kampf ist noch lange nicht zu Ende.

Der BGH hat mit der Sache nichts zu tun. Höchste Bundesinstanz wäre das Bundesverwaltungsgericht. Der BGH ist die höchste Instanz für Straf- und Zivilsachen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2014, 14:15 von Sophia.Orthoi«

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Mich hat das bisher sehr gefallen und ich würde gerne den Beweis dafür sehen:

Zitat
b) Die Bereitstellung öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ein Vorteil nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für den sog. nicht privaten – gewerblichen bzw. unternehmerischen – Bereich. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk diene der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung; ihm obliege die Sicherung der Meinungsvielfalt sowie Informationsfreiheit als wesentliche Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften. Wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft komme ihm hierbei eine im Vergleich zu anderen Medien herausgehobene Bedeutung zu. Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitierten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr sei eine freie wirtschaftliche Betätigung allein in einem demokratischen Umfeld möglich. An der gesellschaftlichen, insbesondere der politischen Meinungsbildung wirkten Unternehmen und ihre Verbände zudem passiv wie aktiv mit. Weitere Vorteile ergäben sich daraus, dass der Rundfunk eine wichtige Informationsquelle wirtschafts- und erwerbsrelevanter Informationen sei.

Und dennoch sehe ich für mich und mein Umfeld keinen Vorteil.


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T
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Ich weiß, das gehört hier wahrscheinlich nicht direkt rein, aber nehmt sowas einfach mal zum Anlass!

Am 25.05. ist wieder eine Wahl, wählt einfach mal jemand Anderen als CDUSPDFDPGRÜNELINKE, die allesamt diesen Mist durchgewunken haben und in diesem unsäglichen Sumpf verbandelt sind!

Stehen genug Alternativen zur Auswahl.

Gruß TQ


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Noch ein Passus, der mich erstaunt:

Zitat
Beide Bereiche unterschieden sich so grundlegend voneinander, dass eine einheitliche Maßstabsbildung ausgeschlossen, zumindest jedoch nicht zwingend sei. So habe der Gesetzgeber bei der Entscheidung, Kraftfahrzeuge nicht auch im gewerblichen Bereich unabhängig von ihrer Zahl beitragsfrei zu lassen, berücksichtigen dürfen, dass Fahrzeuge im nicht privaten Bereich Erwerbszwecken dienten und steuerlich als Betriebsvermögen abgesetzt werden könnten. Dass Rundfunk im Auto intensiver als während sonstiger beruflicher Tätigkeiten genutzt werde, entspreche wiederum allgemeiner Lebenserfahrung; dem habe der Gesetzgeber bei der Bemessung der Beiträge Rechnung tragen können.

Was für Argumente sind das?

Der Beitrag ist keine Steuer aber man zahlt für Fahrzeuge im gewerblichen Bereich, weil diese Erwerbszwecken dienen und steuerlich als Betriebsvermögen abgesetzt werden können? Tolles Argument!

Dann: Allgemeine Lebenserfahrung... Was ist das denn? Wer definiert allgemeine Lebenserfahrung. Meine ist sie aber nicht.


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V
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...
Eben, das mit der Klagewelle war ein erster Versuch, das System unter Druck zu setzen. Und das ist auf der Ebene Verwaltungsgericht nicht schlecht und es lohnt sich hier weiter zu machen, einfach aus Protest. Auch das nagt am System.

Wenn nun in Bayern die Klage abgewiesen wird, muss die nächste Phase starten. Seien wir kreativ und denken uns eine neue Aktion aus!

Sehr gut erkannt und wir werden weitermachen. Es gibt noch jede Menge weiterer Klagen mit andereren Argumenten. Hier ging es nur um Thema Betriebsstätte und wichtig ist folgendes:

Also:
1) Das Urteil weist Teile der Klage als unzulässig ab. d.h. die sind schon mal gar nicht überprüft und zur Entscheidung angenommen worden, weil das LVG gar nicht zuständig ist.
2. hat das Gericht entschieden, dass der Rest der bemängelten Regelung mit der Landesverfassung konform geht. Landesverfassung ist nicht gleich Bundesverfassung (Grundgesetz)! Der RBStV hat Landesgesetzgebungscharakter. (Will man uns zumindest offiziell weismachen) Da er durch die Landesregierung verifiziert wurde, wäre es auch merkwürdig, wenn er der Landesverfassung widersprechen würde, bzw. wenn ein LV-Richter das feststellen würde.

Die Grundgesetzfrage ist in keiner Weise entschieden. Dafür bedarf es, wie gehabt, mühevolle Schritte über sämtliche Gerichtsinstanzen.

Nach dem Beitrag von themob und jetzt von seppl, stellt sich doch die Frage, warum Focus oder andere Zeitungen die Sachverhalte dermassen verfälschen, dass ganz anderer Eindruck des Urteils entsteht.

Ich frage mich auch, wie z.B. der Verstoß gegen das Eigentumsrecht von vornherein offenkundig ausgeschlossen sein soll und ob man gegen diese Richter wegen Rechtsbeugung vorgehen kann, wenn es denn eine ist?

Grund: Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz

Geld soll nach der Rechtsprechung in den Schutzbereich des Eigentums einbezogen sein, weil es zur Eigentumsgarantie zähle, Geld frei in Gegenstände einzutauschen. Ich werde pro Quartal gezwungen, mich mit 54 € bei den öffentlich-rechtlichen Sendern gegen meinen Willen und meine Weltanschauung freizukaufen. Ich will die öffentlich-rechtlichen Programme nicht sehen, weil sie voll von Manipulationen, Unwahrheiten und Auslassungen sind. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten senden Bruchteile des Weltgeschehens. Ich weiß mit meiner Freizeit was Besseres anzufangen als sich von hochbezahlten Moderatoren für dumm verkaufen zu lassen oder von den Realityshows und anderem dummen Firlefanz unterhalten zu lassen.

Ich wähle und kaufe meine Bücher, Zeitschriften und CD-es selbst und informiere mich ungehindert im Internet. Für diese Informationsquellen benötige ich mein Geld (=Eigentum). Die 54 € pro Quartal abgepresste Abgaben, behindern mich meine eigene Wahl nach meiner Weltanschauung und meinen Bedürfnissen in ausreichender Menge sicherzustellen. 

Rechtsbeugung:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
Diesen Aspekt sollten wir neben der Zwangsanmeldung ebenfalls von dem Anwalt prüfen lassen.


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Zitat
bb) Zu der gesetzgeberischen Annahme einer grundsätzlich überall – wenn auch in unterschiedlicher Intensität – erfolgenden Rundfunknutzung als Maßstab für die Berechnung der Beitragshöhe lägen bislang keine Erfahrungen vor. Jedoch müssten nach statistischen Erhebungen voraussichtlich rund 70 v.H. der Betriebsstätten lediglich den ermäßigten Beitrag von einem Drittel und weitere 20 v.H. nur einen vollen Rundfunkbeitrag zahlen. Zudem dürfe eine Typisierung und Pauschalierung ausnahmsweise ohne hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte erfolgen, wenn sich aufgrund der Eigenarten der zu regelnden Lebenssachverhalte ein Regelfall nicht feststellen lasse und hiermit nur eher geringfügige Belastungen einhergingen. Diese Voraussetzungen seien vorliegend gegeben: Pro Beschäftigtem belaufe sich der Beitrag auf zwischen 5,99 € und weniger als 0,11 € im Monat und damit auf Bruchteile der Personalkosten; auch der für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge zu zahlende Beitrag von 5,99 € monatlich wirke sich gegenüber den sonstigen Betriebskosten nicht aus.

(...) ohne hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte (...)

Trotzdem darf man einen Beitrag verlangen, wenn dieser nur ein Bruchteil der Personalkosten beträgt? – Was für ein Argument ist das? Entweder gibt es Anhaltspunkte, die einen möglichen Beitrag bemessen oder eben keine und ergo keinen Beitrag!

Die Argumentation wir immer abenteuerlicher, ohne das Konkretes genannt wird.


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Das dieser Auszug: "Die Bereitstellung öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ein Vorteil nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger," ein "Vorteil" vorschiebt ist schon allein der Hammer absoluter Bevormundung! Wer will mir als muendigen Buerger vorschreiben was fuer mich von "Vorteil" ist?

Ein echter Vorteil waere die ABSOLUT FREIE ENTSCHEIDUNG zu haben ueber diesen Selbstbedienungsbeitrag, oder Sonderunterhaltungssteuer, selbst entscheiden zu koennen und nicht zu duerfen!

Gegen eine "Pay per View", oder freiwilligen Beitrag waere sicher nichts einzuwenden, schauen tu ich den Schmarrn sowieso, seit dem ich denken kann, aus Ueberzeugung nicht!

Warum wir gezwungen werden sollen, ist halt das Ding das Wachstum und Wirtschaft allem voran gestellt wird, und dem voran die Konzerne, d.h. im Klartext, deren Macher, und die lassen sich das "Machen" fett bezahlen, mit allem drum und dran!

Siehe BER, Stuttgart21, Elbfielohneharmonie... etc., Privatisierung oeffentlicher, von Steuermitteln bezahlten Einrichtungen, Telekom, Post, Bahn, OePNV, Energieversorgung!

Tja, was kann das noch ausbremsen?

Der Trend geht ja immer mehr dahin das die, die immer weniger oder garnichts produzieren, immer mehr Geld zusammenraffen, dadurch immer mehr Hebelkraft erlangen - auf Dauer kannn das nicht gut gehen, nie und nimmer!



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themob

FAZ gegen uns? Siehe neuer Aufsatz da:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/carte-blanche-im-nachhinein-12937040.html

Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist durch. Er ist durch in dem Sinne, dass juristisch dagegen kaum noch ein Kraut gewachsen sein dürfte.
Quelle FAZ

Es zeigt die grundsätzliche Problematik und sollte entsprechend dokumentiert werden, es wird der Zeitpunkt kommen, wo es gebraucht wird.

Erstens sind Journalisten nicht mehr in der Lage, Tatsachen wieder zu geben. Oder Sie dürfen es nicht mehr. Einen Presserat interessiert sowas schon lange nicht mehr.
Zweitens wird es inhaltlich komplett falsch dargestellt ohne auf den Sachverhalt einzugehen. Die Suggestivkraft, von der der Verfassungsgerichtshof so treffend schreibt, findet hier vorbildlich statt.
Drittens ist es nur eine konsequente Anwendung der Ergebnisse, die Herr Lutz M. von der ARD mit Verlegern hatte. Auf eine Linie bringen.

Zitat
Der ARD-Vorsitzende Lutz Mamor habe über den Stand der Gespräche mit den Verlegern berichtet. Das Angebot der ARD habe immerhin zu einer Kooperation mit der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ geführt.
 

Quelle TOP 6 erster Absatz (Seite 17) vom Rundfunkratsprotokoll des RBB vom 5.9.2013 (74 Sitzung)


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..., das Steuerargument ist vom Tisch etc. Eine umfassende Prüfung, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat doch noch gar nicht stattgefunden, das kann nur das Bundesverfassungsgericht.
Warum schütten die so einen Propagandamist in die ohnehin schon verseuchte Berichterstattung in diesem Land...

Das Steuerargument ist noch nicht vom Tisch. Denn es wird nicht nur der Rundfunk an sich finanziert sondern eine für sich genommene staatliche Aufgabe, nämlich die Unterhaltung der Landesmedienanstalten. "Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien"(wiki).

Aufsichtsbehörde klingt für mich aber massiv nach staatlicher Aufgabe. Die Aufsicht sollte somit aus einem anderen Pott gezahlt werden. Ist das nicht der Fall, ist der Beitrag nun mal eine Steuer.

Und was die Zahl der Abgabepflichtigen betrifft: diese ließe sich ermitteln und steht damit nicht zur Debatte. Es ist einfach kein Vorteil über eine Abgrenzung gegenüber einer anderen Gruppe möglich, was letztendlich die Voraussetzung für den Begriff des Beitrags wäre. Denn wenn wir allesamt einen Vorteil haben, läßt sich auch ein Benachteiligter nicht davon abgrenzen. Und damit geht eine solche Argumentation fehl.


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@Rochus:
Höchste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht.

Außerdem: Natürlich ist das Steuerargument nicht vom Tisch, die FAZ hat das aber geschrieben und das regt mich auf.


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Die FAZ schreibt:

Zitat
Der Verfassungsgerichtshof urteilt jedoch, dass der Gesetzgeber typisieren und pauschalisieren dürfe. Damit hat das Gericht den Bundesländern für den Rundfunkbeitrag im Nachhinein eine carte blanche ausgestellt. ARD, ZDF und die Länder dürften jetzt nichts mehr zu befürchten haben.

Das klingt irgendwie schon triumphierend.


Nach dem Beitrag von themob und jetzt von seppl, stellt sich doch die Frage, warum Focus oder andere Zeitungen die Sachverhalte dermassen verfälschen, dass ganz anderer Eindruck des Urteils entsteht.


Man hofft, den Gegnern damit den Wind aus den Segeln genommen zu haben. Das zeigt aber auch, dass die Proteste weh tun. Denn warum sollte man sonst mit solch einer Tatsachenverdrehung wie einer angeblichen "carte blanche" für den ÖRR ankommen? Carte blanche, soll das heißen, der ÖRR darf alles?!!

Sehr witzig. Das glaubt auch nur ihr. Jetzt heißt es erst recht klagen und mit weiteren Aktionen starten.


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Zitat
ee) Eine Rücksichtnahme auf weitere atypische Fälle sei derzeit verfassungsrechtlich nicht geboten.
Warum?

Zitat
Der Gesetzgeber müsse jedoch die Entwicklung des Rundfunkbeitragsrechts einschließlich der hierzu wechselbezüglichen technischen Veränderungen kontinuierlich beobachten.
Welche Technik? Man bezahlt nicht pro Gerät sondern weil man ein Dach über dem Kopf bzw. eine Arbeitsstelle hat.


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Zuletzt:

Zitat
d) Die Rundfunkbeiträge seien schließlich verhältnismäßig. Sie beliefen sich auf einen nur geringen Prozentsatz der Personal- und Betriebskosten.
Wieder die gleiche Argumentation. Wenn man nur ein Bisschen nimmt, tut es nicht weh und man muss es daher gut heißen.

Zitat
Auch die von der KEF prognostizierten Mehreinnahmen zögen die Verhältnismäßigkeit nicht in Zweifel. Die vollständige Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung erfordere eine prognostische Entscheidung des Gesetzgebers, mit der Ungenauigkeiten und Abweichungen zwangsläufig verbunden seien.
Zwangsläufig? Gibt es keine Statistik/Mathematik? Keine allgemeine Lebenserfahrung?

Zitat
Eine von Anbeginn bestehende Aufkommensneutralität sei deshalb nicht Voraussetzung der Verfassungsmäßigkeit des gesetzgeberischen Handelns. Die geschätzten Mehreinnahmen beliefen sich zudem zwar auf mehr als 1,1 Mrd. €, wichen hiermit jedoch nur um 3,7 v.H. von dem von der KEF festgestellten Finanzbedarf ab. Darüber hinaus gewährleiste das Rundfunkfinanzierungsrecht, dass etwaige Mehreinnahmen bei der Berechnung des zukünftigen Finanzbedarfs berücksichtigt würden und sich letztlich nicht zu Lasten der Beitragspflichtigen auswirkten.
Nicht zu Lasten der Beitragspflichtigen? In dem Augenblick, wo ich etwas bezahlen muss, dass a) nicht notwendig ist, b) ich nicht brauche und c) auch nicht will, geht das zu meinem Lasten. Der Betrag spielt keine Rolle.


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themob

Zwischendurch als mögliche Aufmunterung        Quelle Twitter E Geuer



Artikel SZ

Letzter Absatz
Zitat
Ob die beiden Verfassungsgerichte letztlich zu ähnlichen Schlüssen kommen, ist völlig offen. Maßstab in den Verfahren sei jeweils die Landesverfassung, sagte ein Sprecher des Koblenzer VGH. Auch VGH-Präsident Lars Brocker hatte in der Verhandlung betont, es sei durchaus möglich, dass die Gerichte zu zwei verschiedenen Auffassungen kämen. Das sei dem Föderalismus geschuldet.


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