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Autor Thema: Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig  (Gelesen 27389 mal)

b
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Ist dieses Urteil nur für Rheinland-Pfalz interessant oder auch für andere Bundesländer? Im Bezug auf einen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid.


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R
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Zitat
Weitere Vorteile ergäben sich daraus, dass der Rundfunk eine wichtige Informationsquelle wirtschafts- und erwerbsrelevanter Informationen sei.

Für wen?

Für meinen Freund, den Landwirt von nebenan etwa? Was das Wetter betrifft: Der braucht den Quatsch nicht. Der hat eine Wetter-App auf seinem Handy. Außerdem hat der so viel Erfahrungen gesammelt, dass er sich darauf nicht zu verlassen braucht. Und außerdem haben wir den DWD. Der ist über Internet erreichbar.

Und was die anderen Dinge des für ihn wichtigen Lebens betrifft: Auch da hilft ihm der ÖRR nicht weiter. Das Gras für seine Rinder wächst auch ohne Tom, den Mann mit dem Liftboygrinsen.

Und was ist mit dem Bäcker, bei dem ich meine Brötchen kaufe? Nun, der bezieht sein Getreide aus der Landwirtschaft. Dazu: sieh oben!

Und was ist mit dem Supermarkt um die Ecke? Kann man aus oben gesagtem ableiten.

usw. usw. usw.

Die einzige Institution für die der ÖRR erwerbsrelevant ist, ist er selbst.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
  • Beiträge: 1.126
Zitat
...Der Gesetzgeber müsse jedoch die Entwicklung des Rundfunkbeitragsrechts einschließlich der hierzu wechselbezüglichen technischen Veränderungen kontinuierlich beobachten...

Dazu gehört für mich ganz klar die Verschlüsselung. Die ist erkennbar möglich. Ansonsten würden es die Österreicher nicht machen und Sky wäre längst pleite gegangen.

Andersherum könnte man von denjenigen, die diese Regelung wegen angeblicher Umgehungsmöglichkeiten ablehnen, verlangen, dass diese auf online-banking und das Abheben von Geld per Scheckkarte am Automaten verzichten. Das kann man auch umgehen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

V
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Zitat
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
... Vielmehr komme es darauf an, ob sie dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile diene (Beitrag) oder hiervon unabhängig zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben auferlegt werde (Steuer). Der Rundfunkbeitrag sei vom Gesetzgeber so ausgestaltet worden, dass er als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde. ...


"besonderer staatlich gewährter Vorteile"
-> Das ist reinste Propaganda

Welche staatlichen Vorteile? 54€/Quartal oder bis zu 600% mehr Rundfunkkosten für eine Firma und damit weniger für eigene Information/Zugang/Hardware/sonstige Medien eigener Wahl sind kein Vorteil.

"dass er als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde."

Eben nicht, das ist ein typischer Fehlurteil! Abgeschrieben aus alten Begründungen. Die aktuelle Regelung ist nur von dem "Innehaben einer Raumeinheit" abhängig und von der Möglichkeit ö.-r. Rundfunk zu empfangen vollkommen abgekoppelt. Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.


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S
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Ich habe ja erwartet das jeder Bürger verliert egal wie gut die Argumente sind, dass aber Unternehmen auch mit ihren Klagen nicht durchkommen hätte ich nie zu träumen gewagt. Normalerweise bekommen Unternehmen bei sowas immer Sonderrechte, wenn die schon nichts bekommen sieht es für uns sehr düster aus.

Jap da hilft nur noch auswandern und vorher in Köln ein bestimmtes Gebäude mit Fäkalien beschmieren.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ich frage mich immer noch  , wieso Firmen überhaupt erst klagen müssen , wieso sie überhaupt erst zur Zahlung von Rundfunkbeitrag herangezogen werden ? Die Betriebsstättenabgabe gehört ganz einfach vollständig abgeschafft , sie hat keinen nachvollziehbaren Hintergrund.
Darin geht es nur um versteckte mehrfache Abschöpfung von ein und denselben Personen.
Wäre vielleicht damit zu vergleichen : Ein Familienauto wird von 3 Mitgliedern der Familie genutzt. (versicherungstechnisch so auch ordnungsgemäß eingetragen und tariflich eingeordnet) Es wird für alle die Infrastruktur eines guten Straßennetzes zur Nutzung bereit gestellt.
Zahlen den alle 3 (Vater,Mutter,Tochter) auch 3 mal die volle KFZ-Steuer/Beitrag oder wie auch immer ? Nein !
Vergleich nicht so gut passend ? ok, wäre das so Realität  , wäre es doch verkehrte Welt mit immensen Protest dagegen , oder?


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You can win if you want

V
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  • Beiträge: 5.038
Ich habe ja erwartet das jeder Bürger verliert egal wie gut die Argumente sind, dass aber Unternehmen auch mit ihren Klagen nicht durchkommen hätte ich nie zu träumen gewagt. Normalerweise bekommen Unternehmen bei sowas immer Sonderrechte, wenn die schon nichts bekommen sieht es für uns sehr düster aus.

Jap da hilft nur noch auswandern und vorher in Köln ein bestimmtes Gebäude mit Fäkalien beschmieren.
Auch hier gern noch mal: Nicht wuschig machen lassen ;) :D

...es ist ja gar nicht alles verhandelt worden ;)
Erst müsse es (in Teilen) den Weg der Instanzen gehen.

Rheinland-Pfalz ist halt auch nicht Bayern...
...und die dortige "Verfassungsbeschwerde" eben keine "Popularklage"
;)

Zitat
II. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück.

1. Die Beschwerdeführerin könne sich nicht unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden. Diese müssten vielmehr zunächst durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden, weshalb die Verfassungsbeschwerde insoweit unzulässig sei. [...]
Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2014
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042


Es besteht noch Hoffnung.
Zumal die Popularklage von Ermano Geuer äußerst substantiiert zu sein scheint.
Wir dürfen noch einen guten Tag gespannt bleiben... ;)

UND

Zitat
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
... Vielmehr komme es darauf an, ob sie dem Ausgleich besonderer staatlich gewährter Vorteile diene (Beitrag) oder hiervon unabhängig zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben auferlegt werde (Steuer). Der Rundfunkbeitrag sei vom Gesetzgeber so ausgestaltet worden, dass er als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde. ...


"besonderer staatlich gewährter Vorteile"
-> Das ist reinste Propaganda

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"dass er als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde."

Eben nicht, das ist ein typischer Fehlurteil! Abgeschrieben aus alten Begründungen. Die aktuelle Regelung ist nur von dem "Innehaben einer Raumeinheit" abhängig und von der Möglichkeit ö.-r. Rundfunk zu empfangen vollkommen abgekoppelt. Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.


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s

six2seven



Zitat Präs.Dr.A.S.W.:   
„Wir haben lange mit uns GERUNGEN, ob wir dem Staatsvertrag TROTZ DER ERHEBLICHEN MÄNGEL zustimmen können. Ausschlaggebend war letztlich die zu befürchtende Beitragserhöhung um einen Euro bei einem Scheitern des Vertrages. Wir wollen die Bürger entlasten und nicht mit weiteren Gebühren belasten.
Zitat Ende


Hallo,
…was haben wir nur verbrochen, dass wir diesen Leuten ausgeliefert sind.

…1 € Erhöhung ergibt rund eine halbe Milliarde p.J.
Durch den " Beschluss der Entscheidungsträger " wurde genau diese Erhöhung durchgesetzt und der ÖRR kann sich bis 2016 auf rund 1,5 Milliarden Mehreinnahmen freuen.
Dafür haben uns also die beteiligten Politiker ( nach langem Ringen !!!! und trotz erheblicher Mängel !!!!!) die demokratisch geschützte Handlungsfreiheit entzogen und uns lebenslänglich und unkündbar an diese Propagandamaschinerie verkauft?
Sie sollten Alle zum Teufel gehen, die sich unter der Tarnung der GUTMENSCHEN am
Volk vergehen.
VERWEIGERN - VERWEIGERN  - VERWEIGERN - VERWEIGERN - VERWEIGERN


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Was die Aufregung, ist doch klar das sich die "Medientraeger" selbst den Ball zuspielen, oder meint hier jemand im Ernst die FAZ wuerde sich gegen ihre de Fakto Kollegen stellen, moechte nicht wissen isen wieviele von denen "da rueber aeugeln" und auch gern dort mit wursteln wuerden!

Abwarten, Tee trinken, das geht SO nicht, das ist klar!

Ich muss ja dem Italiener an der Ecke auch keinen monatlichen Betrag zur sicheren Finanzierung seines Unternehmens zahlen, nur weil ich italienischen Kaffee und eine italienische Kaffeemaschine im Haushalt habe! Oder?


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die Überschrift " Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig" stimmt ja demnach so nicht.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage zurückgewiesen, zumindest in Teilen.
Nun wahrscheinlich ist die Klageschrift falsch formuliert worden, die falschen Anträge gestellt worden.
So wollte sich das Gericht mit den Einzelheiten nicht beschäftigen und hat deshalb die Klage zurückgewiesen.
Der Weg durch die Instanzen ist also angesagt.
Leider teuer und das kann sich nicht jeder leisten.
Wobei diese Klage wahrscheinlich auch nicht billig war.
Der Weg durch die Gerichte ist eben nur einer.....
Wenn alle oder zumindest sehr viele den Beitrag nicht zahlen, bricht das System in sich zusammen. Denn man kann nicht bei allen vollstrecken. Das übersteigt sämtliche Kapazitäten der Gerichte, Gerichtsvollzieher und Finanzämter.


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Fritzi

Klingt nach einem Kardinalfehler. Nur warum macht ein renommierter Rechtsanwalt einen solchen Fehler. Oder war das Absicht?


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na ja, so etwas ist auch nicht immer einfach.....vorauszusehen, wie die Richter die Sache sehen /entscheiden.
Ich habe das Urteil / Klageschrift nicht gelesen.  Muss ick unbedingt nachholen.
Das Urteil wird ja hoffentlich veröffentlicht?

Dieses Recht hat so sein Eigenleben, finde ich.


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