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Autor Thema: Widerspruch im Gesetz  (Gelesen 8819 mal)

r
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Widerspruch im Gesetz
Autor: 11. Mai 2014, 23:24
Erfolg werden wir erst dann erwarten, wenn ein Widerspruch im Gesetz gefunden wird.  Die naiven Begründungen mit Gerechtigkeit sind zum Scheitern verurteil. Ein Gesetz muss nicht gerecht sein! Keine Appelation zu Gerechtigkeit ist erfolgversprechend!
Ich frage hier Geseztexperten. Findet einen Widerspruch im hierarchisch höheren Gesetz, der diesen "Staatsvertrag" zunichte macht.

Noch ein Punkt: Wir klagen und kämpfen nicht mit dem "Beitragservice", seine Ansprüche sind doch rechtmäßig. Wir kämpfen mit dem Gesetzgeber, der diese Gesetze erlassen hat!


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Re: Widerspruch im Gesetz
#1: 12. Mai 2014, 00:04
?!?
Der sogenannte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" strotzt doch nur so vor Widersprüchen!
Und diese sind allesamt Bestandteil der Kritik, der vernichtenden Gutachten und der Klagen.

Einer der für mich wichtigsten Widersprüche besteht zum mir per Grundgesetz Art. 5 zugesicherten Recht, mich "aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", weil mir per dekret ein erheblicher Anteil meines Medienbudgets zwangsentzogen und einem privilegierten Medien-Moloch zugeschanzt wird, welches noch dazu in großen Teilen (und erst Recht im Zusammenhang mit der Neuregelung) seinem eigentlichen "Auftrag" und seinem selbst postulierten Credo diametral entgegen handelt.

Ich werde im Widerspruch zum GG Art. 5 daran *gehindert* mich "aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", weil mir dieser erhebliche Anteil meines Medienbudgets nun fehlt für meine eigene, persönliche Medienauswahl.

Schlimmer geht's nimmer  >:(


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Re: Widerspruch im Gesetz
#2: 12. Mai 2014, 00:15
Ich sehe es genau so. Ich sehe auch keinerlei Interpretationsmöglichkeiten seitens der Gesetzgebung und des ÖRR's, denn es handelt sich schließlich um ein Grundrecht, das unser Grundgesetz definiert. Es ist m. E. unerheblich, wie hoch oder niedrig der "Beitrag" sein soll, denn nur das einzelne Individuum ist in der Lage, für sich zu entscheiden, wie hoch sein Budget für Informationsbeschaffung ist.

Auch wenn jemand sich nicht zur Wehr setzt und bereit ist, diesen aufgezwungenen Beitrag zähneknirschend zu bezahlen, sorgt er damit für eine unberechtigte Legitimierung eines Systems, das von anderen zurecht abgelehnt wird. Durch diese Legitimierung werden automatisch die Rechte anderer verletzt.

Daher darf es keine Interpretation des Grundgesetzes geben, denn alles was dazu interpretiert wird, steht schlicht und ergreifend nicht im Artikel 5 und daher ist das eine Verletzung desselben.


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Fritzi

Re: Widerspruch im Gesetz
#3: 12. Mai 2014, 08:42
Widersprüche findest du en masse. Allein der Slogan Einfach.für.alle. oder so ähnlich ist so widersprüchlich, dass die Erde  zur Scheibe werden müsste.
Und ungerecht bis zum Abwinken ist der Rundfunkbeitrag ebenfalls.

Nur... und das ist meine große Frage/Sorge: Welches Schlagwort/welchen Schlagsatz gibt es, der die zähneknirschenden Beitragszahler ermutigt, sich mit uns gegen dieses Gesetz zu wehren? Die Klagen werden weiter abgewiesen, da brauchen wir uns doch nichts mehr vormachen. Aus meiner Sicht braucht es eine andere Gangart. Nur welche?

Wenn wir der Obrigkeit mit mehr Basis entgegen treten, werden sie kapieren, dass sie uns hier unten nicht mehr so einfach ausnehmen können. Nur wie erreichen wir die "Basis"? Wie können wir die (noch) zahlenden Mitmenschen für diese Ungerechtigkeit sensibilisieren und vielleicht sogar ermutigen, sich ebenfalls dem Gesetz entgegen zu stellen?

Die RTs sind eine gute Sache, ein guter Anfang. Vielleicht können wir dort mal ein paar Ideen entwickeln, wie andere (noch) zahlende Bürger erreicht und motiviert werden können, sich mit dem Rundfunkbeitrag auseinander zu setzen. Wir müssen einfach mehr werden!

 


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Re: Widerspruch im Gesetz
#4: 12. Mai 2014, 08:44
Wir sind die Basis. Es liegt an uns.


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Re: Widerspruch im Gesetz
#5: 12. Mai 2014, 08:48


Die RTs sind eine gute Sache, ein guter Anfang. Vielleicht können wir dort mal ein paar Ideen entwickeln, wie andere (noch) zahlende Bürger erreicht und motiviert werden können, sich mit dem Rundfunkbeitrag auseinander zu setzen. Wir müssen einfach mehr werden!

 



ist in Arbeit ;)

Nach dem 15.5.14, wenn wir wissen was Stand der Dinge ist, können wir dann die konkreten Möglichkeiten ausarbeiten.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
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Re: Widerspruch im Gesetz
#6: 12. Mai 2014, 08:51
Schließe mich Bürger und René an.
Diesen Umstand der Behinderung hatten schon die Gründungsväter des Art. 5 GG gesehen, hier sind die Informationen dazu zu finden:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.msg42185.html#msg42185

Weitere gewichtige Widersprüche zu den geltenden Gesetzen und den Gesetzgebungskriterien sind:

- Kein sach- und systemgerechter Zusammenhang zwischen Wohnungsabgabe und Zweck (ö.-r. Rundfunk), ähnlich einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen,
- Der Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte macht zudem die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich.


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Fritzi

Re: Widerspruch im Gesetz
#7: 12. Mai 2014, 09:06
All unsere Erkenntnisse und auch alle professionellen Gutachten hinderten die Richter bisher nicht daran, die Klagen reihenweise abzuschmettern.

Auch wird der 15.Mai nicht viel an der vorherrschenden Meinung der Bevölkerung ändern. Wir brauchen mehr sensible Aufklärung.

Wir sind die Basis. Richtig. Und die muss größer werden. Vielleicht mit ähnlichen Aktionen wie die Montagsdemos in Berlin. Aufklären, aufrühren, aufrütteln...


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six2seven

Re: Widerspruch im Gesetz
#8: 12. Mai 2014, 12:58
Zitat Bürger:
Ich werde im Widerspruch zum GG Art. 5 daran *gehindert* mich "aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten", weil mir dieser erhebliche Anteil meines Medienbudgets nun fehlt für meine eigene, persönliche Medienauswahl.

Hallo,

..es ist klar, dass die drohende unkontrollierbare" Vielfalt der Informationsbeschaffung " Bedrohung und letztes Signal für das System war, den Staatsfunk unkündbar zu sichern.
" Experten " haben eine " Steuer - Gebühr -Beitrags - Kurtaxe - Wohnungs - Demokratieabgabe " oder was auch immer, dafür erfunden.
Politik und Justiz überwachen die Durchführung, also keine Hilfe von deren Seite.

Die Frage bleibt, warum haben ÖRR und Politik, bei der Wichtigkeit der Staatspropaganda
nicht den widerstandsfreien Weg gewählt und  " Grundversorgung "
über Steuern finanziert, den Bürger zwar gleichermaßen belastet, aber den
direkten Griff in die Tasche vermieden?
Hier gibt es nur eine Antwort, man war, wie übrigens immer der Meinung, der Michel wacht niemals auf, das läuft glatt durch.
Jetzt ist man von der Reaktion auf die " Demokratieabgabe " überrascht, beleidigt,
irritiert und mauert.
Will damit sagen:
GEZ-Boykott,  RT Initiativen, das Teilen innerhalb der Netzwerke, sämtliche themengleichen
Blogs, jede persönliche Initiative, sind nur Tropfen, aber unverzichtbar und Ausdruck
praktizierter Demokratie.
Deshalb,  dranbleiben, weitermachen, mutiger werden, Rückschläge verarbeiten.

PS: Noch was zum Schmunzeln, bei dem Begriff GEZ-Boykott, warnt mich mein System mit rotem Strich und dem Hinweis Falsch/Verbesserung und schlägt Alternativen vor:
Geh- Boykott
Ger-  Bo….    ?
Geo- Bo…..
Geiz- Bo……   
Gen-  Bo…..      ich wird mich entscheiden müssen !   


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Re: Widerspruch im Gesetz
#9: 12. Mai 2014, 21:56
Grundgesetz Art. 5 "aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten"   ---   ist doch kein Widerspruch.  Die GEZ-Gebühren zwingen dich nicht zum ZDF und ARD!  Du kannst den Beitrag zahlen und dich doch aus beliebigen Quellen informieren lassen. Du muss dich gar nicht informieren lassen, wenn du nicht willst Auch nach Beitragzahlung hast du immer noch freie Wahl. 
Die Behauptung, dass du das letzte Geld für GEZ ausgegeben hast und kannst somit keine andere Info-Quelle bezahlen kommt nicht in Widerrspruch mit  dem Grundgesetz Art. 5! Das Recht zur freien Info-Quelle hast du immer noch (Achtung! Das Recht hast du immer noch, allerdings hast du weniger Möglichkeiten)
Übrigens, ich finde es grundsätzlich falsch, wenn wir mit Armmut argumentieren. Es ist grundsätzlich falsch darauf zu bestehen, dass 17,98 € uns informativ oder gar existenziell bedrohen.  Nein! Wir erkennen somit an, dass die GEZ-Forderung prinzipiell OK ist, allerdings zu teuer!  Ich werde mich aus Prinzip wehren, auch wenn ich Milionär wäre!


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Re: Widerspruch im Gesetz
#10: 12. Mai 2014, 22:25
Ich werde mich aus Prinzip wehren, auch wenn ich Milionär wäre!
Das hört sich gut an! Kannst Du die Prinzipien etwas erläutern?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Widerspruch im Gesetz
#11: 12. Mai 2014, 22:30
Aus Prinzip meine ich "aus Überzeugung", weil ich es für ungerecht finde.
Aber wie gesagt mit "Ungerechtigkeit" kann man kein Gesetz anfechten! Gesetz muss nicht gerecht sein.

Mal ehrlich, kempfen hier die Leute, weil sie 17,98 € nicht aufbringen können? Aber sonst hätten sie es bezahlt?  Nee, sie kempfen auch aus Überzeugung!


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Fritzi

Re: Widerspruch im Gesetz
#12: 12. Mai 2014, 22:32
Du kannst argumentieren, womit du willst. Es gibt bisher keinen Richter, der irgendwas von der komplexen Ungerechtigkeit und den massenhaften Widersprüchen erkennen will.
Alle Argumente sind hier zusammen getragen worden, die professionellen Gutachten liegen überall vor. Und trotzdem bescheinigt bisher jede Gerichtsbarkeit die Verfassungsgemäßheit des sog. Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.





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Re: Widerspruch im Gesetz
#13: 13. Mai 2014, 02:03
@Fritzi:
Die Verwaltungsgerichte können nicht über die Verfassungsmäßigkeit urteilen. Das kann nur ein Verfassungsgericht. Das bayrische Verfassungsgericht urteilt am 15.05.2014 erstmals über die Verfassungsmäßigkeit zum RBStV.


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Fritzi

Re: Widerspruch im Gesetz
#14: 13. Mai 2014, 08:16
Ja, wenn das so ist, dann machen doch die Klagen vor den Verwaltungsgerichten überhaupt keinen Sinn  ??? .


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