Hallo.
Nehmen wir mal an, 2 fiktive Personen A + B sind verheiratet, würden an einer Adresse in Niedersachsen in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, hätten den gleichen Nachnamen, waren beide noch nie bei der GEZ angemeldet, und hätten immer gleichzeitig nach dem Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt Infobriefe bekommen. Nehmen wir mal auch an, die 2 hätten am
11.3. 2014 beide vom BS die Zwangsanmeldung zugeschickt bekommen, datiert vom
1.3.2014.
Dann könnte ich mir vorstellen, dass beide ca. 2 Monate später, Anfang Mai, immer noch keine weitere Post vom BS oder örR im Briefkasten hätten.
Nehmen wir weiterhin an, Person A + B hätten vor auch weiterhin nicht zu reagieren, bevor ein bzw. zwei rechtlich relevante offizielle Beitragsbescheide mit Rechtsmittelbelehrung kommen, wogegen sie Einspruch einlegen würden, und ggf. bei einem negativen Widerspruchsbescheid auch beim VG klagen würden.
Aber, vielleicht würden ja auch keine Bescheide, sondern nur weitere Infopost und rechtlich nicht relevante Drohbriefe kommen, denn sonst würde/könnte sich ein Mitarbeiter des örR ja ggf. evtl. strafbar machen (falls sie das mit der Zwangsanmeldung nicht schon evtl. gemacht haben):
§ 352 StGB:
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Also abwarten und locker bleiben
Frei