Hallo!
Frau A, chronisch krank, bis Mai 2014 Sozialgeld 2, ab Juni Kleinstrente, war bis einschl. Februar 2013 beitragsbefreit.
Frau A hat seitdem keinerlei Aufforderungen zur Zahlung bekommen. Da Frau A chronisch krank ist und andere Sorgen hat, ist ihr auch gar nicht aufgefallen, dass nichts mehr von der GEZ kam.
Bis zum 2. Mai, da kam folgendes:
Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen.
Frau A wurde in dem Schreiben eine Frist gesetzt bis zum 19.5., innerhalb derer die gesamte Summe zu zahlen sei. Es wurde mit Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungsmaßnahmen und einer gewaltsamen Türöffnung, einer Kontopfändung oder anderen Maßnahmen gedroht. Frau A hat ein Pfändungsschutzkonto, zum Glück.
Zudem sei Frau A verpflichtet, per Eid eine Vermögensauskunft zu geben, mit Eintrag in die Schufa und andere Schuldnerverzeichnisse als Folge.
Dies möchte Frau A vermeiden.
Das Schreiben ist handschriftlich unterschrieben, allerdings nicht von der Person, die oben im Briefkopf steht.
Heute nun ist Frau A zu der Stelle gegangen (Städtische Stelle), von der das Schreiben kam, und hat dort persönlich vorgesprochen. Der zuständige Mensch meinte, er könne Frau A nicht rückwirkend von der Beitragszahlung befreien, dies mache nur die Firma B. Frau A solle da hin gehen und dort um rückwirkende Beitragsbefreiung ersuchen. Allerdings würde das nicht geschehen.
Frau A wies darauf hin, dass sie chronisch krank sei und anderes im Kopf gehabt habe als Beitragszahlungen, die nie eingefordert wurden. Der Mensch meinte nur, er würde dann in die Wohnung von Frau A kommen, um festzustellen, ob sie dort nicht ein paar Goldbarren versteckt habe.
(Sicherlich ein Scherz, aber ein schlechter).
Was wäre sinnvoll? Was soll Frau A tun? Widerspruch einlegen bei der Firma B? Einschreiben/Rückschein, mit Begründung, es seien bisher keine Forderungen/Briefe eingegangen?
Oder bei der Firma B nachfragen um rückwirkende Befreiung aufgrund eines Härtefalls (chron. Krankheit), bitten? Frau A kann definitiv den Betrag, der mittlerweile höher ist, nicht bezahlen. Frau A wäre eine Ratenzahlung a 10 Euro pro Monat möglich, allerdings nur, wenn es gar nicht mehr anders geht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
L.